Zahnzusatzversicherungen "200 % sicher" beantragen
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Doppelte Antragssicherheit

Bei einem Abschluß über www.hanswaizmann.de haben Sie die doppelte Antragssicherheit, daß Ihr Antrag angenommen wird. Leider versprechen viel Online-Vermittler bzw. Versicherungen einen leichten Abschluß, obwohl der Antrag später abgelehnt wird.
Um Ihnen dieses Risiko zu ersparen, haben wir den doppelten Annahme-Check erfunden:

1. Vorab-Annahmecheck

Der Waizmann-Rechner prüft sofort, online welcher Tarif auch wirklich abschließbar ist. Sie bekommen dies sofort angezeigt. Deswegen müssen Sie bei uns auch mehr Gesundheisfragen beantworten als auf anderen Webseiten.
Dies hat den Vorteil das Sie unter Umständen gefährliche Risiko einer Antragsablehnung vermeiden.

2. Antrags-Doppelcheck

Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen prüfen wir Ihren Antrag noch ein zweites mal, wenn Sie diesen an uns zurück schicken.
Einmal wird er durch unsere Software geprüft. Um auch wirklich alle Fehler zu erkennen wird jeder Antrag noch durch einen geschulten Spezialisten geprüft. Wir reichen nur Anträge an die Versicherung weiter, die angenommen werden.

Direktpreis-Garantie - Preise direkt von Versicherung

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung über www.hanswaizmann.de ist für Sie kostenlos , d.h. wir verlangen keine Abschlussgebühren. Sie erhalten den Direkt-Preis von der Versicherung. Die monatlichen Beiträge sind genauso hoch wie bei einem Abschluss bei der jeweiligen Versicherung! Sie haben aber zusätzliche Vorteile in Form von vielen nützlichen Zusatzleistungen, die die Erstattungssicherheit Ihrer Zahnzusatzversicherung erhöhen (z.b. unser lebenslanger Erstattungssupport).


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Nicht alle Zahnzusatzversicherung sind abschließbar.

Hier finden Sie die Annahmebedingungen der einzelnen Zahnzusatzversicherung.
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir versuchen Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.

Für Zahnärzte: hier können Sie die Checkliste Zahnzusatzversicherung (ZZV) Antrags-Vorab-Annahmecheck als PDF downloaden und in Ihrem Wartezimmer auslegen.

Aufnahmekriterien:

Württembergische PrivatPlus LS:

Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich, wenn gleichzeitig nicht mehr als 5 Kronen, Brücken bzw. Implantate vorhanden sind. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Maximales Eintrittsalter 65 Jahre.

CSS ZahnarztPlus LS:

Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 70 Jahren vor. Es werden nur drei Gesundheitsfragen gestellt: 1. Findet zurzeit eine Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer-(Zahn-)Regulierung statt, oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden? 2. Fehlen derzeit Zähne (außer Weisheitszähnen, Milchzähnen und Lückenschluss), die nicht ersetzt sind? 3. Wurden Zähne durch Prothesen (herausnehmbaren Zahnersatz) ersetzt? Wird Frage 1 mit „Ja“ beantwortet muss automatisch ein zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden. Sollte es sich dabei um Aufbissbehelfe oder kieferorthopädische Maßnahmen handeln, werden diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei allen anderen Maßnahmen erfolgt eine Ablehnung durch den Versicherer. Eine Aufnahme ist bis maximal 3 fehlende Zähne oder 3 durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzte Zähne möglich. Ab 4 fehlenden Zähnen oder 4 durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzten Zähnen wird der Antrag vom Versicherer abgelehnt. Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden und sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Janitos DentalPlus LS:

Abschluss bei bis zu 5 fehlenden Zähnen möglich. Wenn in letzten 3 Jahren Parodontosebehandlungen oder Versorgungen mit Aufbiss- bzw. Zahnschienen durchgeführt wurden, ist kein Abschluss möglich.

DKV DT85 + DBE:

Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Maximales Eintrittsalter 70 Jahre.

Arag Z100 LS:

Abschluss bei bis zu 4 fehlenden Zähnen möglich. Allerdings wird pro fehlendem Zahn ein Aufschlag erhoben. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Maximales Eintrittsalter 65 Jahre. Wenn in letzten 3 Jahren Parodontosebehandlungen oder Versorgungen mit Aufbiss- bzw. Zahnschienen durchgeführt wurden, ist kein Abschluss möglich.

Barmenia ZGPlus LS:

Abschluss bei einem fehlenden Zahn möglich. Darüber hinaus ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Keine Altersbegrenzung.

Gothaer MediDent + MediProphy:

Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Maximales Eintrittsalter 67 Jahre.

UNION ZahnPremium:

Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Maximales Eintrittsalter 70 Jahre.

Ergo Direkt DentiGent LS:

Es gibt KEIN Höchstaufnahmealter. Es werden im Antrag keinerlei Gesundheitsfragen gestellt. Eine Aufnahme ist also folglich für jedermann möglich. Sollte bereits eine Maßnahme geplant, angeraten oder am Laufen sein, ist ein Abschluss dennoch möglich; allerdings schließt der Versicherer alle Leistungen für diese Maßnahme vom Versicherungsschutz aus.

Württembergische Visodent LS:

Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich, wenn gleichzeitig nicht mehr als 5 Kronen, Brücken bzw. Implantate vorhanden sind. Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich. Maximales Eintrittsalter 65 Jahre.

Signal A:

Bis zu einem Eintrittsalter von 70 Jahren. Kein Abschluss bei schweren Krankheiten wie z.B. Aids möglich. Kein Abschluss bei einer vorhandenen Zahnfehlstellung möglich. Kein Abschluss bei Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt innerhalb der letzten 5 Jahre möglich. Wichtig: Die Signal frägt nicht nach fehlenden Zähnen. Daher ist ein Abschluss auch mit vielen fehlenden Zähnen noch möglich.

Central LS:

Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 64 Jahren vor. Eine Aufnahme ist bis zu maximal 3 fehlenden Zähnen möglich. Fehlende Zähne werden gegen einen Risikozuschlag von 5 Euro pro Zahn mitversichert. Lückenschlüsse müssen bei der Central als fehlende Zähne angegeben werden, außer man reicht mit dem Antrag einen zahnärztlichen Befundbericht ein, um die Lückenschlüsse nachzuweisen. Es werden nur zwei Gesundheitsfragen gestellt: 1. Anzahl der noch nicht ersetzten fehlenden natürlichen Zähne (ohne Weisheitszähne- und Milchzähne). 2. Besteht, bestand oder wurde in den letzten drei Jahren eine Zahnersatzversicherung für eine der zu versichernden Personen beantragt? Fehlen mehr als drei Zähne, ist der Abschluss des Tarifs nicht möglich. Sollten bereits andere Zahnersatzversicherungen bestehen, ist das für Central kein Problem. Die Central hat kein Doppelversicherungsverbot wie viele andere Versicherer im Zahnzusatzbereich. Wichtig ist nur zu wissen, dass Leistungen von Dritten ebenfalls in die Gesamterstattung der Central miteinbezogen werden.

Signal GE+GE-DENT:

Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 70 Jahren vor. Es werden ausführliche Gesundheitsfragen gestellt. Bei Beantwortung der Frage 7.11 besteht ein Punktesystem: - 1 fehlender Zahn = 40 Punkte - 1 ersetzter Zahn = 20 Punkte Bis 120 Punkte wird der Antrag angenommen. Bei über 120 Punkten wird der Antrag automatisch durch den Versicherer abgelehnt. Das bedeutet dass maximal 3 Zähne fehlen dürfen oder maximal 6 Zähne ersetzt sein dürfen.

Signal – DENT-MAX :

Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 70 Jahren vor. Es werden nur vier Gesundheitsfragen gestellt. Diese Fragen sind: 1. Besteht eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie durchgeführt? 2. Besteht eine Erkrankung des Zahnhalteapparates (Parodontose, Parodontitis)? 3. Sind Zahnersatz- und/oder Zahnbehandlungsmaßnahmen angeraten (z. B. Inlay, Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate)? 4. Fehlen nicht ersetzte Zähne (außer Lückenschluss/Weisheitszähne) oder sind Zähne überkront oder ersetzt (z. B. überbrückte Zähne, prothetisch versorgte Zähne, Implantate)? Wird eine der Fragen von 1-3 mit „Ja“ beantwortet, erfolgt automatisch die Ablehnung des Antrages durch den Versicherer. Bei Beantwortung der Frage 4 besteht ein Punktesystem: - 1 fehlender Zahn = 40 Punkte - 1 ersetzter Zahn = 20 Punkte Bis 120 Punkte wird der Antrag angenommen. Bei über 120 Punkten wird der Antrag automatisch durch den Versicherer abgelehnt. Das bedeutet dass maximal 3 Zähne fehlen dürfen oder maximal 6 Zähne ersetzt sein dürfen.

Signal B:

Bis zu einem Eintrittsalter von 70 Jahren. Kein Abschluss bei schweren Krankheiten wie z.B. Aids möglich. Kein Abschluss bei einer vorhandenen Zahnfehlstellung möglich. Kein Abschluss bei Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt innerhalb der letzten 5 Jahre möglich. Wichtig: Die Signal frägt nicht nach fehlenden Zähnen. Daher ist ein Abschluss auch mit vielen fehlenden Zähnen noch möglich.

Nürnberger LS:

Bis zu einem Eintrittsalter von 70 Jahren. Kein Abschluss bei einer vorhandenen Zahnfehlstellung möglich. Kein Abschluss bei einer laufenden oder angeratenen Zahnbehandlung möglich. Abschluss bei bis zu 5 fehlenden Zähnen möglich.

Dt. Ring dent+ :

Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 65 Jahren vor. Eine Aufnahme ist bis zu maximal 4 fehlenden Zähnen bzw. bis zu 13 ersetzten Zähnen, die älter als 5 Jahre sind, möglich.

Inter GZE2:

Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 70 Jahren vor. Eine Aufnahme ist bis zu maximal 5 fehlenden Zähnen möglich. Fehlen mehr als 5 Zähne ist der Abschluss des Tarifs nicht möglich. Bei 1-3 fehlenden Zähnen wird ein Risikozuschlag in Höhe von 5 Euro pro Zahn erhoben. Bei 4-5 fehlenden Zähnen muss zusätzlich ein aktueller Zahnstatus eingereicht werden. Bei laufenden Maßnahmen muss grundsätzlich ein Heilkostenplan mit eingereicht werden. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Antrag abgelehnt wird oder ob die Maßnahme vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.

HanseMerkur EZ+EZT+EZP:

Es gibt KEIN Höchstaufnahmealter. Die Aufnahme ist begrenzt auf max. 3 fehlende Zähne. Diese werden von HanseMerkur für einen Mehrbeitrag von 3 Euro pro fehlenden Zahn automatisch mitversichert. Ab 4 fehlenden Zähnen erfolgt eine Ablehnung durch den Versicherer. Sollte bereits eine Maßnahme geplant, angeraten oder am Laufen sein, ist ein Abschluss dennoch möglich; allerdings schließt der Versicherer alle Leistungen für diese Maßnahme vom Versicherungsschutz aus.

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