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CSS ZahnarztPlus und ERGO Direkt DentiGent - welcher Tarif ist besser?

CSS ZahnarztPlus leistet von Anfang an "unbegrenzt", d.h. die erstattungsfähige Rechnung könnte z.B. 20.000 Euro schon nach z.B. 10 Monaten betragen. ERGODirekt leistet in den ersten 4 Jahren deutlich weniger (73 %) als der ZahnarztPlus (94 %), weil die Leistungen auf 1000,- im Jahr begrenzt sind. Langfristig leistet der ErgoDirekt DentiGent aber sogar etwas mehr als der CSS Zahnarztplus. Preislich liegen die beiden Zahnzusatzversicherung in etwa gleichauf. In manchen Alterstufen ist der ZahnarztPlus günstiger, manchmal auch der ErgoDirekt Dentigent. Insgesamt betrachtet ist der CSS ZahnartPlus der etwas leistungsstärkere Tarif, weil er sowohl kurzfristig als auch langfristig sehr gut leistet. Der ErgoDirekt Dentigent hat aber im Gegensatz zum ZahnarztPlus sehr verbraucherfreundliche Annahmebedingungen. Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Personen mit einem schlechten Zahnzustand können den DentiGent trotzdem ohne Problem abschließen. Wenn Sie noch sehr gute Zähne haben und in den ersten Jahren keine großen Zahnarztrechnungen erwarten ist der Dentigent auch eine sehr gute Wahl, da sein langfristiger Leistungswert mit 94% sogar noch über dem des CSS ZahnarztPlus liegt. Finanztest beurteilt den Ergodirekt Dentigent, etwas besser als den ZahnarztPlus. Dies liegt daran, dass der theoretische Ansatz von Stiftung Warentest die Leistungsbegrenzungen in der Praxis nicht vollständig berücksichtigt (nur zu 10 %). Der von uns entwickelte ZZV-Benchmark (WaizmannWert) berücksichtigt auch "versteckte" Leistungsbegrenzunngen vollständig und ermittelt einen Leistungswert, der die tatsächliche durchschnittliche Erstattung über einen Beobachtungszeitraum von 4 bzw. 8 Jahren angibt. Im Gegensatz, zu dem theoretischen Ansatz von Finanztest, gibt der ZZV-Benchmark einen realen Leistungswert an, mit dem Zahnzusatzversicherungen erstmalig auf Basis konkreter Zahlen verglichen werden können. Der Endverbraucher sieht so auf den ersten Blick, welche Auswirkungen die Leistungsbegrenzungen im sog. "Kleingedruckten" haben.

Übersicht Prozentuale Erstattung: CSS ZahnarztPlus LS vs: Ergo Direkt DentiGent LS

Tarif: CSS ZahnarztPlus LS Ergo Direkt DentiGent LS
Durchschnittliche Erstattung Jahr 1-4: 93 % (Detailinfo) 73 % (Detailinfo)
Durchschnittliche Erstattung Jahr 5-8: 93 % (Detailinfo) 94 % (Detailinfo)
Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau (wichtig): Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig. Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Erstattung für einfache Regelversorgung (kommt in der Praxis selten vor): 100 %. (in der Praxis relativ selten) 100 %. (in der Praxis relativ selten)
Kassenunabhängige Erstattung Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet. Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet.
Gesundheitsreform-tauglichkeit: Ja. Der Tarif ist aufgrund seiner kassenunabhängigen Leistung in allen Bereichen absolut gesundheitsreformtauglich. Sollten also die Kassenleistungen gekürzt werden oder gar wegfallen, werden die Leistungen umso mehr aus dem Tarif erbracht. Der Tarif ist aufgrund seiner kassenunabhängigen Leistung in allen Bereichen absolut gesundheitsreformtauglich. Sollten also die Kassenleistungen gekürzt werden oder gar wegfallen, werden die Leistungen umso mehr aus dem Tarif erbracht.
Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung): Ja. Uneingeschränkte Leistung auch beim reinen Privatzahnarzt. Allerdings wird bei Rechnungen mit rein privatärztlichen Anteilen ein fiktiver Abzug in Höhe der ansonsten vorhandenen GKV-Leistung vorgenommen. Bei Zahn-Ersatz-Maßnahmen in den Tarifen ZAB und ZAE werden 35 % von der Leistung quasi als Vorleistung der Kasse abgezogen. Für Zahn-Erhalt-Maßnahmen ist in den Bedingungen der Tarife ZBB und ZBE die Leistungserbringung durch niedergelassene approbierte Zahnärzte festgeschrieben.
Leistungsabwicklung: Sehr gut. Bisher noch keine Erfahrung, da der Tarif erst seit kurzem in dieser Form erhältlich ist.

Leistung für Inlays, Implantate, Keramikverblendungen:

Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet: Ja, 80-90 %. Ja, 90 %.
Leistung für Inlays: Ja, 80-90 %. Ja, 100 %.
Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Inlays als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? Ohne Begrenzung.
Leistung für Implantate: Ja, 80-90 %. Ja, 90 %.
Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Implantat als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? Ohne Begrenzung. Ohne Begrenzung.
Gibt es (positive) Definition wieviel Implantate erstattungsfähig sind? Ohne Begrenzung. Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau: Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.

Sind funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen erstattungsfähig?

funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig. Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Leistung für Keramikverblendungen: Ja, 80-90 %. Ja.
Begrenzung Keramikverblendungen Ohne Begrenzung. Erstattung nur bis einschließlich 6er-Zahn - für 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.

Leistung für Zahnbehandlung & Kieferorthopädie: CSS ZahnarztPlus LS

Leistung für reine Zahnbehandlungen: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Leistung für Prophylaxe: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Prophylaxe für Kinder: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Leistung für Fissurenversieglungen: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Parodontalbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Mehrkosten für Parodontalbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Leistung für Wurzelbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Leistung für Wurzelbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen: Ja, 100 %. Ja, 100 %.
Leistung für Kieferorthopädie innerhalb der Kassenrichtlinie: Ja, über eine Mehrkostenvereinbarung können pro behandelten Kiefer bis maximal 600 Euro je Maßnahme übernommen werden. Nein.
Leistung für Kieferorthopädie außerhalb der Kassenrichtlinie: Ja, 80 %. Nein.

Wartezeit, Begrenzungen und Vertragsdauer:

Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Es gibt KEINE Mindestvertragsdauer.
Kündigungsfrist: Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres in Textform zu kündigen. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats in Textform zu kündigen.
Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate. KEINE Wartezeit.
Wartezeit Zahnbehandlung: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung. KEINE Wartezeit.
Leistungsbegrenzung: Ohne Begrenzung. Generell gilt, die max. tarifliche Erstattung ist für jeden Tarif (ZAB, ZAE, ZBB, ZBE) jeweils begrenzt auf:

insgesamt 250 Euro bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres.

insgesamt 500 Euro bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres.

insgesamt 750 Euro bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres.

insgesamt 1.000 Euro bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres.

unbegrenzte Erstattung ab dem 5. Jahr genau nach Beginn.

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