Alle Entscheidungshilfen
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- CSS ZahnarztPlus und ERGO Direkt DentiGent - welcher Tarif ist besser?
- Janitos DentalPlus LS Im Vergleich zu CSS ZahnarztPlus LS - was ist besser
Janitos DentalPlus LS Im Vergleich zu CSS ZahnarztPlus LS - was ist besser
1. Zahnersatz: Hier leisten die beiden Tarife exakt gleich gut. Beide leisten hier - je nach Bonusheft - mit 90, 85 oder 80% inklusive der GKV-Vorleistung. 2. Zahnbehandlung: Hier leisten ebenfalls beide Tarif mit 100%. Allerdings ergibt sich hier ein wichtiger Unterschied. Die Janitos leistet hier nur, wenn die GKV keine Leistungen erbringt. Für Mehrkosten für Kassenbehandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die CSS leistet hier völlig kassenunabhängig. Es ist also egal, ob die GKV eine Vorleistung erbringt. 3. Prophylaxe: Auch hier gibt es einen Unterschied. Janitos leistet für diesen Bereich mit 90% bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 Euro pro Versicherungsjahr. Die CSS leistet hier auch mit 100% ohne jegliche Begrenzungen. 4. Kieferorthopädie: Hier leistet Janitos nur, sofern die GKV keine Vorleistung erbringt (KIG2) und sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Unter diesen Voraussetzungen leistet Janitos mit 80% bis maximal 5.000 Euro bzw. entsprechend der Leistungsstaffel während der ersten vier Versicherungsjahre. Auch hier hat die CSS wieder nur geringe Begrenzungen. So leistet die CSS hier mit 80% ohne jegliche Begrenzung, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. Sollte die GKV eine Vorleistung erbringen, leistet die CSS mit 80% für die Mehrkosten bis zu einer Summe von 600 Euro je Kiefer - also maximal mit 1.200 Euro. 5. Heilkostenplan: Janitos verlangt hier aber einer Behandlungssumme von 1.000 Euro die Vorlage eines Heilkostenplanes vor Beginn der Behandlung. Sollte dieser nicht eingereicht werden, kürzt Janitos die Leistungen für den Betrag, der die 1.000 Euro übersteigt um 50%. CSS leistet hier völlig unabhängig davon, ob vor Behandlungsbeginn ein Heilkostenplan eingereicht wurde oder nicht. 6. Begrenzungen: Janitos begrenzt hier grundsätzlich in den ersten vier Versicherungsjahren. So leistet der Tarif in den ersten 12 Monaten maximal 1.000 Euro, in den ersten 24 Monaten maximal 2.000 Euro, in den ersten 36 Monaten maximal 3.000 Euro und in den ersten 48 Monaten maximal 4.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Leistung unbegrenzt. Zudem sind die Leistungen für Kieferorthopädie zusätzlich begrenzt. Hier leistet der Tarif in den ersten 12 Monaten maximal 500 Euro, in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 Euro, in den ersten 36 Monaten maximal 1.500 Euro und in den ersten 48 Monaten maximal 2.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Leistung auf maximal 5.000 Euro - wie unter Punkt 4 bereits erwähnt - begrenzt. CSS hat hier keinerlei Begrenzungen von Beginn an - außer für den Bereich Kieferorthopädie in Zusammenhang mit Mehrkosten (siehe Punkt 4). 5. Wartezeiten: Janitos hat eine Wartezeit von 8 Monaten für alle Bereiche. CSS hat für den Bereich Kieferorthopädie und Zahnersatz ebenfalls eine Wartezeit von 8 Monaten. Für den Bereich Zahnbehandlung bzw. Prophylaxe gibt es allerdings von Beginn keine Wartezeit. Fazit: In fast allen Bereichen ist der Tarif ZahnarztPlus der CSS ein klein wenig besser. Allerdings ist der Tarif DentalPlus von Janitos auch ein sehr guter Tarif, der für alle Bereiche leistet. Zudem ist der Beitrag von Janitos DentalPlus wesentlich günstiger als der von CSS ZahnarztPlus. Daher hat die Janitos mit DentalPlus auch unseren Test im Preis-/Leistungsverhältnis ganz klar gewonnen und kann daher uneingeschränkt empfohlen werden. Zusätzlich sind die Fragen im Antrag sehr einfach gehalten bei Janitos. Es gibt auch keine aufwändige Prüfung. Bereits im Antrag steht, dass vorher angeratene Maßnahmen automatisch ausgeschlossen sind. Nachteilig für Janitos ist noch, dass sehr kundenunfreundliche Leistungsstaffeln greifen, wenn 2 oder 3 Zähne fehlen, ab 4 geht´s sowieso nicht mehr.
Übersicht Prozentuale Erstattung: Janitos DentalPlus LS vs: CSS ZahnarztPlus LS
| Tarif: | Janitos DentalPlus LS | CSS ZahnarztPlus LS |
| Durchschnittliche Erstattung Jahr 1-4: | 85 % (Detailinfo) | 93 % (Detailinfo) |
| Durchschnittliche Erstattung Jahr 5-8: | 85 % (Detailinfo) | 93 % (Detailinfo) |
| Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau (wichtig): | Ja, 80-90 %. Wenn diese im Zusammenhang mit einer Zahnersatz-Maßnahme stehen. | Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig. |
| Erstattung mit Bonusheft: | Vom Bonusheft ist abhängig, ob die Leistung 90, 85 oder 80 % inklusive GKV-Vorleistung beträgt. Bei einer mindestens 10jährigen lückenlosen Vorsorge beträgt die Erstattung 90 %, bei mindestens 5jähriger lückenloser Vorsorge beträgt die Erstattung 85 % und bei weniger als 5jähriger lückenloser Vorsorge beträgt die Erstattung 80 % inklusive Vorleistung der GKV. | |
| Erstattung für einfache Regelversorgung (kommt in der Praxis selten vor): | Ja, 100 %. | 100 %. (in der Praxis relativ selten) |
| Kassenunabhängige Erstattung | Ja. Der Tarif leistet auch dann, wenn die GKV keine Leistungen erbringt. Werden jedoch für die gewählte Versorgung grundsätzlich zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, ist der Erstattungsbetrag auf 50 % der tariflichen Leistungen begrenzt.Hinweis: Ein Anspruch auf Zahnersatzleistungen (Festzuschuss) der GKV besteht grundsätzlich immer. Die GKV erbringt diese Leistung aber nur dann, wenn die Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wird. |
Ja. Der Tarif leistet auch dann, wenn die GKV keine Leistungen erbringt. Werden jedoch für die gewählte Versorgung grundsätzlich zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, ist der Erstattungsbetrag auf 50 % der tariflichen Leistungen begrenzt.Hinweis: Ein Anspruch auf Zahnersatzleistungen (Festzuschuss) der GKV besteht grundsätzlich immer. Die GKV erbringt diese Leistung aber nur dann, wenn die Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wird. |
| Gesundheitsreform-tauglichkeit: | Bei Änderungen der Leistungen der GKV oder bei Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte oder Ärzte, die unmittelbar Auswirkungen auf die tariflichen Leistungen haben, ist Janitos berechtigt, die tariflichen Leistungen den veränderten Verhältnissen anzupassen. |
Ja. Der Tarif ist aufgrund seiner kassenunabhängigen Leistung in allen Bereichen absolut gesundheitsreformtauglich. Sollten also die Kassenleistungen gekürzt werden oder gar wegfallen, werden die Leistungen umso mehr aus dem Tarif erbracht. |
| Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung): | Ja. Der Tarif leistet auch bei Inanspruchnahme eines Privat-Zahnarztes. Werden jedoch für die gewählte Versorgung grundsätzlich zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, ist der Erstattungsbetrag auf 50 % der tariflichen Leistungen begrenzt. |
Ja. Uneingeschränkte Leistung auch beim reinen Privatzahnarzt. Allerdings wird bei Rechnungen mit rein privatärztlichen Anteilen ein fiktiver Abzug in Höhe der ansonsten vorhandenen GKV-Leistung vorgenommen. |
| Leistungsabwicklung: | Noch keine Erfahrung, da der Tarif erst sehr kurz auf dem Markt ist. | Sehr gut. |
Leistung für Inlays, Implantate, Keramikverblendungen:
| Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet: |
Ja, 80-90 %. |
Ja, 80-90 %. |
| Leistung für Inlays: | Ja, 80-90 %. |
Ja, 80-90 %. |
| Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Inlays als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? | Keine Begrenzung. | |
| Leistung für Implantate: | Ja, 80-90 %. |
Ja, 80-90 %. |
| Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Implantat als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? | Keine Begrenzung. | Ohne Begrenzung. |
| Gibt es (positive) Definition wieviel Implantate erstattungsfähig sind? | Keine Begrenzung. | Ohne Begrenzung. |
| Knochenaufbau: |
Ja. Versichert sind implantologische Leistungen einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden chirurgischen Leistungen und der Suprakonstruktion. |
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. |
| funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen | Ja, 80-90 %. Wenn diese im Zusammenhang mit einer Zahnersatz-Maßnahme stehen. |
Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig. |
| Leistung für Keramikverblendungen: | Ja, 80-90 %. |
Ja, 80-90 %. |
| Begrenzung Keramikverblendungen | Ja. Der Tarif sieht für Verblendungen im Seitenzahnbereich KEINE Einschränkungen vor, sodass grundsätzlich auch für die 8er Zähne (Weisheitszähne) geleistet wird. | Ohne Begrenzung. |
Leistung für Zahnbehandlung & Kieferorthopädie: Janitos DentalPlus LS
| Leistung für reine Zahnbehandlungen: | Ja, 100 %. |
Ja, 100 %. |
| Leistung für Prophylaxe: | Ja, 90 %. bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 Euro pro Versicherungsjahr. |
Ja, 100 %. |
| Prophylaxe für Kinder: | Ja, 90 % Bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 Euro pro Versicherungsjahr. |
Ja, 100 %. |
| Leistung für Fissurenversieglungen: | Ja, 90 %. Bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 Euro pro Versicherungsjahr. |
Ja, 100 %. |
| Parodontalbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: | Ja, 100 %. |
Ja, 100 %. |
| Mehrkosten für Parodontalbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: | Nein. |
Ja, 100 %. |
| Leistung für Wurzelbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: | Ja, 100 %. |
Ja, 100 %. |
| Leistung für Wurzelbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: | Nein. |
Ja, 100 %. |
| Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen: |
Ja, 80-90 %. |
Ja, 100 %. |
| Leistung für Kieferorthopädie innerhalb der Kassenrichtlinie: |
Nein. |
Ja, über eine Mehrkostenvereinbarung können pro behandelten Kiefer bis maximal 600 Euro je Maßnahme übernommen werden. |
| Leistung für Kieferorthopädie außerhalb der Kassenrichtlinie: | Ja, 80 %, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. Maximal erstattungsfähig ist ein Betrag von 5.000 Euro. |
Ja, 80 %. |
Wartezeit, Begrenzungen und Vertragsdauer:
| Mindestvertragsdauer: | Die Mindestvertragsdauer beträgt bei Janitos 2 Jahre exakt ab Versicherungsbeginn gerechnet. Versicherungsjahr ist nicht Kalenderjahr, d.h. z.B. bei Beginn 01.05.2010 endet die Mindestvertragsdauer dann zum 30.04.2012. |
1 Jahr. |
| Kündigungsfrist: | Eine Kündigung des Zahnzusatztarifs DentalPlus der Janitos ist erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich (VJ ist nicht gleich Kalenderjahr!!!).Beispiel: bei Beginn 01.05.2007 kann erstmalig zum 30.04.2009 gekündigt werden (mit 3-monatiger Kündigungsfrist), danach dann jährlich zum Ende jeden Versicherungsjahres (immer zum 30.4. in diesem Beispiel). |
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche bei der CSS nur 1 Jahr beträgt, kann der Tarif ZahnarztPlus (Flexi.ZE-TOP + Flexi.ZB) jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. |
| Wartezeit Zahnersatz: | 8 Monate. | 8 Monate. |
| Wartezeit Zahnbehandlung: | 8 Monate. | Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung. |
| Leistungsbegrenzung: | Sofern vor Abschluss maximal ein Zahn fehlt (der nicht ersetzt ist), wird direkt nach Ablauf der Wartezeit in wie folgt geleistet: In den ersten 12 Monaten max. 1.000 € In den ersten 24 Monaten max. 2.000 € In den ersten 36 Monaten max. 3.000 € In den ersten 48 Monaten max. 4.000 € Ab dem 49. Monat gibt es keine Begrenzung der tariflichen Leistung mehr. Für die ersten 48 Monate sieht der Tarif zudem eine Leistungsstaffel für den Bereich Kieferorthopädie vor: In den ersten 12 Monaten max. 500 € In den ersten 24 Monaten max. 1.000 € In den ersten 36 Monaten max. 1.500 € In den ersten 48 Monaten max. 2.000 € Ab dem 49. Monat ist die Leistung auf insgesamt 5.000 Euro Erstattung begrenzt. |
Ohne Begrenzung. |


Ja. Der Tarif leistet auch dann, wenn die GKV keine Leistungen erbringt. Werden jedoch für die gewählte Versorgung grundsätzlich zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, ist der Erstattungsbetrag auf 50 % der tariflichen Leistungen begrenzt.
Nein.