Alle Entscheidungshilfen
- Checkliste: Woran erkennt man eine gute Zahnzusatversicherung
- FAQ`s - die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Zahnzusatzversicherung
- CSS ZahnarztPlus oder ARAG Z100 - für wen ist was besser?
- CSS ZahnarztPlus oder SIGNAL A - für wen ist was besser?
- BARMENIA oder SIGNAL B - für wen ist was besser?
- CSS ZahnarztPlus oder BARMENIA - für wen ist was besser?
- SIGNAL A oder SIGNAL B - für wen ist was besser?
- Informationen zum Wechsel in eine andere Zahnzusatzversicherung
- Wie gut sind Billigtarife?
- Lücken der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnarztleistungen
- Signal A oder Württemberger VisoDent LS- was ist besser?
- CSS ZahnarztPlus und ERGO Direkt DentiGent - welcher Tarif ist besser?
- Janitos DentalPlus LS Im Vergleich zu CSS ZahnarztPlus LS - was ist besser
BARMENIA oder SIGNAL B - für wen ist was besser?
Wenn Sie keinen Wert auf Zusatzleistungen wie z.B. für eine Brille legen und auch auf regelmäßige Prophylaxe-Leistungen beim Zahnarzt verzichten wollen, dann ist der BARMENIA Tarif die bessere Wahl gegenüber dem SIGNAL B. Er leistet ab dem ersten Versicherungsjahr durchschnittlich 78 % mit großzügigen Leistungsgrenzen in den ersten Jahren.
Übersicht Prozentuale Erstattung: Barmenia ZGPlus LS vs: Signal B
| Tarif: | Barmenia ZGPlus LS | Signal B |
| Durchschnittliche Erstattung Jahr 1-4: | 80 % (Detailinfo) | 57 % (Detailinfo) |
| Durchschnittliche Erstattung Jahr 5-8: | 81 % (Detailinfo) | 57 % (Detailinfo) |
| Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau (wichtig): | Ja, 85 %. | 60 %. Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau, wenn Kasse gar nichts zahlt, incl. Kassenleistung bis ca. 80 % im Normalfall. |
| Weitere Zusatzleistungen: | Brille Auslandsreise-Krankenversicherung, Kur-Tagegeld | |
| Erstattung für einfache Regelversorgung (kommt in der Praxis selten vor): | 85 %. (in der Praxis relativ selten). Da der Bonus der Krankenkasse nicht angerechnet wird, kann die Erstattung auch höher als 85 % ausfallen. | 92,5 %. (in der Praxis relativ selten) |
| Kassenunabhängige Erstattung | Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet. |
Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet. |
| Gesundheitsreform-tauglichkeit: |
Ja. Der Tarif ist aufgrund seiner kassenunabhängigen Leistung in allen Bereichen absolut gesundheitsreformtauglich. Sollten also die Kassenleistungen gekürzt werden oder gar wegfallen, werden die Leistungen umso mehr aus dem Tarif erbracht. |
Ja. Uneingeschränkt gesundheitsreformtauglich, weil der Tarif auch leistet, wenn die gesetzlichen Krankenkassen gar nicht mehr leisten. |
| Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung): | Ja. Bei Zahnersatz werden 40 %, bei Inlays und Kunststofffüllungen werden 20% von der Erstattung quasi als Vorleistung der Kasse abgezogen. |
Leistung ohne Einschränkungen auch beim reinen Privatzahnarzt!!! |
| Zusatzleistungen: | Brille Auslandsreise-Krankenversicherung, Kur-Tagegeld | |
| Leistungsabwicklung: | Sehr gut. | Sehr gut. Je mehr Sterne, umso positiver beurteilen wir die Leistungspraxis des Versicherers. |
Leistung für Inlays, Implantate, Keramikverblendungen:
| Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet: |
Ja, 85 %. |
Ja, 60 %. |
| Leistung für Inlays: | Ja, 85 %. |
Ja, 60 %. Neu - ( früher:50 %) für Inlays. |
| Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Inlays als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? | Ohne Begrenzung! | |
| Leistung für Implantate: | Ja, 85 %. |
Ja, 75 %. Realistischer Praxiswert für einzelne Implantate! Nur ca. Wert, da komplexe Erstattung aus 2 Tarifen resultiert. |
| Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Implantat als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? | Positiv: Anzahl nicht begrenzt. | Positiv: Bis zu 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate sind erstattungsfähig! |
| Gibt es (positive) Definition wieviel Implantate erstattungsfähig sind? | Positiv: Erstattungshöhe nicht begrenzt. | Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe. |
| Knochenaufbau: |
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. |
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. |
| funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen | Ja, 85 %. |
Ja. Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen leistet dieSIGNAL Auch für Funktionsdiagnostik. |
| Leistung für Keramikverblendungen: | Ja, 85 %. Bis 6`er Zahn. |
Ja, 60 %. bis 8`er Zahn (Weisheitszahn) |
| Begrenzung Keramikverblendungen | Erstattung nur bis einschließlich 6er-Zahn - für 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig. | Keine Begrenzung wie das oftmals bei anderen Anbietern der Fall ist. |
Leistung für Zahnbehandlung & Kieferorthopädie: Barmenia ZGPlus LS
| Leistung für reine Zahnbehandlungen: | Ja, 85 %. |
Ja, 50 %. Beispiele: Professionelle Zahnreinigung, aufwändige Wurzelbehandlung. Die Mehrzahl aller Angebote am deutschen Markt leistet nicht für Zahnbehandlung / Kieferorthopädie. Dieser Tarif leistet schon! (Ausführliche Informationen zur Prophylaxe-Erstattung der Signal) |
| Leistung für Prophylaxe: | Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr. |
Ja, 50 %. |
| Prophylaxe für Kinder: | Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr. |
Ja, 50 %. |
| Leistung für Fissurenversieglungen: | Ja, 85 %. |
Ja, 50 %. |
| Parodontalbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: | Ja, 85 %. |
Ja, 50 %. |
| Mehrkosten für Parodontalbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: | Nein. |
Ja, 50 %. |
| Leistung für Wurzelbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: | Ja, 85 %. |
Ja, 50 %. |
| Leistung für Wurzelbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: | Nein. |
Ja, 50 %. |
| Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen: |
Ja, 85 %. |
Ja, 50 %. |
| Leistung für Kieferorthopädie innerhalb der Kassenrichtlinie: |
Nein. |
Ja, 50 %. |
| Leistung für Kieferorthopädie außerhalb der Kassenrichtlinie: | Nein. |
Ja, 50 %. |
Wartezeit, Begrenzungen und Vertragsdauer:
| Mindestvertragsdauer: | 2 Jahre. (Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr, es wird also exakt ab Beginndatum gerechnet, z.B. vom 01.06.07 bis 31.05.2010) | 2 Jahre. (Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr, es wird also exakt ab Beginndatum gerechnet, z.B. vom 01.06.07 bis 31.05.2009) |
| Kündigungsfrist: | Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Barmenia 2 Jahre exakt ab Versicherungsbeginn gerechnet. Versicherungsjahr ist nicht Kalenderjahr, d.h. z.B. bei Beginn 1.05.07 endet die Mindestvertragsdauer dann zum 30.04.2009. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich (VJ ist nicht gleich Kalenderjahr!!!). Beispiel: bei Beginn 1.05.07 kann erstmalig zum 30.04.2009 gekündigt werden (mit 3-monatiger Kündigungsfrist), danach dann jährlich zum Ende jeden Versicherungsjahres (immer zum 30.4. in diesem Beispiel). |
Der Kunde kann den Tarif Signal B (Komfort-Zahn) bestehend aus den beiden Bausteinen GE+Z50-3 jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Dies ist allerdings erst nach Ablauf der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit möglich. |
| Wartezeit Zahnersatz: | 8 Monate. | 8 Monate. |
| Wartezeit Zahnbehandlung: | 8 Monate. | 8 Monate. |
| Leistungsbegrenzung: |
|
Nach 8 Monaten. sehr hohe Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung (Tarif 1) 20 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz: im 1. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 200 € Erstattung im 2. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung im 3. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 400€ Erstattung im 4. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 500 € Erstattung ab 5. VJ 20 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz. (Tarif 2) Zusätzlich zur Leistung nach Tarif (1) und ggf. Kassenleistung 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung davon 50 % bis 1.280 € jedes Versicherungsjahr, auch schon im 1. VJ). Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend. |


Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet.
Nein.