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SIGNAL A oder SIGNAL B - für wen ist was besser?

Dies ist vor allem eine Frage des Budgets. Der SIGNAL A leistet für alle Bereich sehr hoch. Das Leistungsniveau des SIGNAL B ist etwas niedriger als das des SIGNAL A und er bietet nur 3 statt 6 Zusatzleistungen. Er leistet z.B. nicht für Heilpraktiker-Besuche. Dafür ist er auch einiges günstiger als der SIGNAL A.

Übersicht Prozentuale Erstattung: Signal A vs: Signal B

Tarif: Signal A Signal B
Durchschnittliche Erstattung Jahr 1-4: 61 % (Detailinfo) 57 % (Detailinfo)
Durchschnittliche Erstattung Jahr 5-8: 61 % (Detailinfo) 57 % (Detailinfo)
Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau (wichtig): Ja. Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen leistet die SIGNAL Auch für Funktionsdiagnostik. 60 %. Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau, wenn Kasse gar nichts zahlt, incl. Kassenleistung bis ca. 80 % im Normalfall.
Weitere Zusatzleistungen: Brille, Heilpraktiker, Auslandsreise-Krankenversicherung, Kur-Tagegeld, Heilmittel, Hilfsmittel Brille Auslandsreise-Krankenversicherung, Kur-Tagegeld
Erstattung für einfache Regelversorgung (kommt in der Praxis selten vor): 97,5 %. (in der Praxis relativ selten) 92,5 %. (in der Praxis relativ selten)
Kassenunabhängige Erstattung Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet völlig kassenunabhängig, auch wenn GKV gar nicht leistet oder kein Kassenzahnarzt aufgesucht wird. Ja. Tarif leistet auch wenn GKV nicht leistet völlig kassenunabhängig, auch wenn GKV gar nicht leistet oder kein Kassenzahnarzt aufgesucht wird.
Gesundheitsreform-tauglichkeit: Ja. Uneingeschränkt gesundheitsreformtauglich, weil der Tarif auch leistet, wenn die gesetzlichen Krankenkassen gar nicht mehr leisten. Ja. Uneingeschränkt gesundheitsreformtauglich, weil der Tarif auch leistet, wenn die gesetzlichen Krankenkassen gar nicht mehr leisten.
Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung): Leistung ohne Einschränkungen auch beim reinen Privatzahnarzt!!! Leistung ohne Einschränkungen auch beim reinen Privatzahnarzt!!!
Zusatzleistungen: Brille, Heilpraktiker, Auslandsreise-Krankenversicherung, Kur-Tagegeld, Heilmittel, Hilfsmittel Brille Auslandsreise-Krankenversicherung, Kur-Tagegeld
Leistungsabwicklung: Sehr gut. Je mehr Sterne, umso positiver beurteilen wir die Leistungspraxis des Versicherers. Sehr gut. Je mehr Sterne, umso positiver beurteilen wir die Leistungspraxis des Versicherers.

Leistung für Inlays, Implantate, Keramikverblendungen:

Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet: Ja, 65 %. Ja, 60 %.
Leistung für Inlays: Ja, 65 %. Ja, 60 %. Neu - ( früher:50 %) für Inlays.
Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Inlays als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? Ja, Neu: 65 %. (früher:50 %) für Inlays.
Leistung für Implantate: Ja, 80 %. (Realistischer Praxiswert Erklärung). Bis zu 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate! Ja, 75 %. Realistischer Praxiswert für einzelne Implantate! Nur ca. Wert, da komplexe Erstattung aus 2 Tarifen resultiert.
Gibt es eine Begrenzung wieviel pro Implantat als max. erstattungsfähiger Betrag angesehen wird? Positiv: Bis zu 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate sind erstattungsfähig! Positiv: Bis zu 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate sind erstattungsfähig!
Gibt es (positive) Definition wieviel Implantate erstattungsfähig sind? Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe. Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe.
Knochenaufbau: Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen Ja. Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen leistet die SIGNAL Auch für Funktionsdiagnostik. Ja. Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen leistet die
SIGNAL Auch für Funktionsdiagnostik.
Leistung für Keramikverblendungen: Ja, 65 % bis 8`er Zahn. (Weisheitszahn) Ja, 60 %. bis 8`er Zahn (Weisheitszahn)
Begrenzung Keramikverblendungen Keine Begrenzung. wie das oftmals bei anderen Anbietern der Fall ist. Keine Begrenzung wie das oftmals bei anderen Anbietern der Fall ist.

Leistung für Zahnbehandlung & Kieferorthopädie: Signal A

Leistung für reine Zahnbehandlungen: Ja, 50 %. Beispiele: Professionelle Zahnreinigung, aufwändige Wurzelbehandlung. Die Mehrzahl aller Angebote am deutschen Markt leistet nicht für Zahnbehandlung / Kieferorthopädie. Dieser Tarif leistet schon! (Ausführliche Informationen zur Prophylaxe-Erstattung der Signal) Ja, 50 %. Beispiele: Professionelle Zahnreinigung, aufwändige Wurzelbehandlung. Die Mehrzahl aller Angebote am deutschen Markt leistet nicht für Zahnbehandlung / Kieferorthopädie. Dieser Tarif leistet schon! (Ausführliche Informationen zur Prophylaxe-Erstattung der Signal)
Leistung für Prophylaxe: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Prophylaxe für Kinder: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Leistung für Fissurenversieglungen: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Parodontalbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Mehrkosten für Parodontalbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Leistung für Wurzelbehandlung außerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Leistung für Wurzelbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Leistung für Kieferorthopädie innerhalb der Kassenrichtlinie: Ja, 50 %. Ja, 50 %.
Leistung für Kieferorthopädie außerhalb der Kassenrichtlinie: Ja, 50 %. Ja, 50 %.

Wartezeit, Begrenzungen und Vertragsdauer:

Mindestvertragsdauer: 2 Jahre. (Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr, es wird also exakt ab Beginndatum gerechnet, z.B. vom 01.06.07 bis 31.05.2009) 2 Jahre. (Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr, es wird also exakt ab Beginndatum gerechnet, z.B. vom 01.06.07 bis 31.05.2009)
Kündigungsfrist: 3 Monate. zum Ende jeden Versicherungsjahres nach Ablauf

der Mindestvertragsdauer.
3 Monate. zum Ende jeden Versicherungsjahres nach Ablauf der Mindestvertragsdauer.
Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate. 8 Monate.
Wartezeit Zahnbehandlung: 8 Monate. 8 Monate.
Leistungsbegrenzung: Nach 8 Monaten sehr hohe Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung

Tarife 1 + 2 (GE+GEPlus) zusammen 30 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz:
im 1. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung
im 2. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 450 € Erstattung
im 3. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 600 € Erstattung
im 4. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 750 € Erstattung
ab 5. VJ 30 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz.

Zusätzlich zur Leistung der Tarife 1+2 (GE+GEPlus) und ggf. Kassenleistung, deckt Tarif 3 (Z50-3) 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung 50 % bis 1.280 € jedes VJ - schon im 1. VJ).

Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend.
Nach 8 Monaten. sehr hohe Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung

(Tarif 1) 20 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz:
im 1. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 200 € Erstattung
im 2. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung
im 3. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 400€ Erstattung
im 4. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 500 € Erstattung
ab 5. VJ 20 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz.

(Tarif 2) Zusätzlich zur Leistung nach Tarif (1) und ggf. Kassenleistung 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung davon 50 % bis 1.280 € jedes Versicherungsjahr, auch schon im 1. VJ).

Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend.

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