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Für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn wird nicht geleistet was bedeudet das

Nein, wenn vor Vertragsabschluß bereits Behandlungsmaßnahmen vom Zahnarzt angeraten/geplant waren, dann können diese nicht mehr
versichert werden! Ein versicherungsrechtlicher Grundsatz lautet: Für
Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, wird
nicht geleistet. Prinzipiell führt auch schon eine mündliche
Empfehlung des Zahnarztes zum Eintritt des Versicherungsfalles - wenn
natürlich bereits ein Kostenplan o.Ä. erstellt wurde, dann liegt
der Fall eindeutig!


Ja, wenn vom Zahnarzt nichts konkretes angeraten/geplant war
vor Vertragsabschluss! Später wird für alles geleistet, was
nach Vertragsabschluß " überraschend " an einzelnen Zähnen
medizinisch begründet/not wendig, vom Zahnarzt an den Zähnen
gemacht werden muss. Wenn vor Vertragsabschluß keine konkreten Maßnahmen
vom Zahnarzt/Kieferorthopäden angeraten / geplant waren, dann wird
später geleistet. Der Zahnarzt müsste dies aber auch später
im Falle einer Rückfrage eindeutig und wahrheitsgemäß
bestätigen. Beispiel: Ihr Zahnarzt sagt, Ihre Plomben/Füllungen
sind schon älter, sind aber jetzt noch völlig in Ordnung und
halten noch länger, dann steht nichts konkretes an und diese Füllungen
sind später auch versichert. Wenn die Rede davon ist, irgendwann
mal später könnten Füllungen oder z.B. Kronen, die heute
noch intakt sind, zur Erneuerung anstehen, ist das keine konkrete Planung
und diese Zähne sind versichert. Allerdings sind die üblichen
(8 Monate) Wartezeiten für zahnärztliche Leistungen (vgl. Antwort
Frage Nr. 3) zu beachten.
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