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Gilt für Zahnzusatzversicherungen die freie Heilfürsorge

die freie Heilfürsorge gilt für die privaten Zahnzusatzversicherer als gesetzliche Krankenkasse, weshalb es grundsätzlich möglich wäre eine solche Versicherung abzuschließen.

Allerdings bietet nicht jeder Tarif die Möglichkeit den Versicherungsschutz in eine Anwartschaft umzustellen. Bei den möglichen Tarifen (z. B. Signal, CSS oder ARAG) ist aber eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren erforderlich, die der Vertrag normal laufen muss, um diesen in eine Anwartschaft umwandeln zu können. Eine Anwartschaft von Versicherungsbeginn an ist in KEINEM Tarif möglich.

Zudem ist wichtig zu wissen, dass eine solche Zahnzusatzversicherung NUR bei einer Behandlung in Deutschland vollen Versicherungsschutz bietet. Schutz im Ausland gibt es grundsätzlich NUR für Notfälle und da für schmerzstillende Maßnahmen. Eine umfassende Behandlung im Ausland ist also bei KEINEM Tarif mitversichert.

Außerdem setzt eine solche Versicherung immer einen Wohnsitz in Deutschland voraus, was bei einem Auslandsaufenthalt nicht gegeben wäre. Hier hätten Sie dann nur die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder diesen in eine solche Anwartschaft (nur wenn Vertrag älter als zwei Jahre) umzuwandeln.

Wenn Sie also ein solche Versicherung abschließen möchten, sollten Sie darauf achten, dass sich der Tarif nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in eine Anwartschaft umwandelt lässt. Falls Sie nämlich über längere Zeit im Ausland stationiert sind, müssten Sie einen Tarif ohne Möglichkeit auf Anwartschaft entweder kündigen oder ohne Leistungen voll weiterbezahlen.
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