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Kieferorthopädie Maßnahme wurde angeraten lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
in Anträgen wird regelmäßig gefragt, ob eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vorhanden ist, bzw. ob derzeit zahnärztliche Behandlungen laufen oder konkret angeraten/geplant sind.
Wenn Sie das jetzt mit „nein“ beantworten und dann nach z.B. gut einem Jahr eine KFO-Behandlung beginnen, dann wird der Versicherer natürlich berechtigte Zweifel hegen, ob hier der Versicherungsfall nicht schon VOR Vertragsabschluss eingetreten ist und entsprechende Nachforschungen anstellen.
I.d.R. wird dann der Zahnarzt und/oder KFO angeschrieben und um Auskunft gebeten. Dieser muss dann korrekt antworten. Sollte dieser dann eindeutig bestätigen können, dass VOR Abschluss der Versicherung kein behandlungsbedürftige Fehlstellung vorlag und keine Behandlung angeraten war, dann wäre ein eventuell später eingetretener Versicherungsfall, der NACH Abschluss der Versicherung eintritt auch mitversichert.
Wenn der KFO/Zahnarzt aber bei der Rückfrage durch den Versicherer bestätigen muss, dass der "Schaden" schon VOR Abschluss eingetreten ist, dann kriegen Sie natürlich keine Leistung (weil für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, natürlich nicht geleistet werden kann).
Fragen Sie daher vielleicht am besten Ihren Zahnarzt, was er dem Versicherer im Falle einer Rückfrage mitteilen würde.
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