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Parodontose ist Abschluss einer Zahnzusatzversicherung möglich

bei Parodontose ist zunächst mal natürlich wichtig, dass die "aktuen" Behandlungen auf jeden Fall abgeschlossen sein müssen.

Darüber hinaus ist eine Antragstellung ansonsten erst dann möglich, wenn sich alles wieder "normalisiert" hat.

Das bedeutet auf gut Deutsch:

Sobald Sie keine Probleme mehr mit Ihrem Zahnfleisch haben und über die "normale" Prophylaxe hinaus (ca. 1-2 mal pro Jahr professionelle Zahnreinigung) keinerlei Behandlungen mehr notwendig / angeraten / geplant sind, wäre eine Antragstellung möglich.

Wenn der Zahnarzt allerdings z.B. verstärkte Prophylaxe angeraten hat, d.h. z.B. 3-4 mal professionelle Zahnreinigung im Jahr - die über das "normale" Maß hinaus geht - dann wäre das im Antrag leider immer noch als "behandlungsbedürftig" einzustufen und anzugeben (der Antrag würde dann nur anhand eines zusätzlichen ausführlichen Befundberichts geprüft werden).

Wenn das der Fall ist, müssten Sie mit der Antragstellung leider noch warten, bis sich das eben wieder normalisiert hat.

Eine andere Möglichkeit wäre der Abschluss bei einem Versicherer, der keine Zahnfragen stellt. Das trifft zu bei den Tarifen Signal A oder Signal B und Central prodent.

Hier wäre somit sofort ein Abschluss möglich, ABER natürlich auch ohne Versicherungsschutz für die aktuellen/geplanten/angeratenen Behandlungen bzw. auch für sich daraus ergebende direkte Folgebehandlungen.



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