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Welche Folgen hat es wenn in Anträgen nach Anzahl fehlender Zähne vorhandenem Zahnersatz und Maßnahmen gefragt wird
Fast alle Versicherer fragen nach laufenden/angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen bzw. Behandlungen. Je nachdem, gibt es dann Anbieter, die lehnen einen Antrag solange ab, bis diese Maßnahme abgeschlossen ist oder es muss mit erhöhtem Aufwand ein Leistungsausschluss für die laufende Maßnahme vereinbart werden.
Gefragt wird in den Anträgen generell, ob Zähne fehlen, meist wie viele ersetzt sind, wie alt der Zahnersatz ist, usw. . Jeder Versicherer fragt anders und alle haben unterschiedlichste Annahmebestimmungen. Die Antworten auf Zahnfragen hat daher je nach Anbieter sehr unterschiedliche Folgen: Es gibt Versicherer, die Anträge schon ab 3 fehlenden Zähnen, die nicht ersetzt sind, komplett ablehnen. Andere fordern Zuschläge (z.B. verlangt ein Anbieter pro fehlendem Zahn 10% Zuschlag, was günstig ist, weil der Zahn dann aber auch mitversichert ist). Bei manchen Anbietern kann sich die Prämie durch Zuschläge, wenn mehrere Zähne fehlen oder ersetzt sind, so stark erhöhen, dass ein Vertrag unattraktiv wird. Wenn der Abschluss bei anderen Versicherungsvertretern gemacht wird, erfährt man das regelmäßig nicht vor/bei Antragsstellung, sondern erst Wochen danach, teilt die Versicherung mit, ob man angenommen, abgelehnt oder nur mit Zuschlag versichert wird.. Offizielle Ablehnungen sind sehr nachteilig, wenn man bei einem weiteren Anbieter versuchen will einen Vertrag zu schließen. Nachteile solcher Art vermeiden Sie am einfachsten durch unseren Vorab-Annahmecheck.
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