Bewertungen
3113 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Das sagt
Siegbert Himmel über hanswaizmann.de:
Sehr geehrter Herr Lova, vielen herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort, die wichtigen Informationen, sowie der Weiterl ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
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Anfang oder Ende der Behandlung für Wartezeit relevant?
Meine Zusatzversicherung (Hallesche) möchte die Behandlung nun mit Hinweis auf die Wartezeit nicht bezahlen. Zu Recht?
Danke und Gruß, M. Händel
Hallo Herr/Frau Händel,
Wartezeit ist normalerweise 8 Monate - wenn Beginn der 1.12.07 war, dann läuft die Wartezeit bis 31.7.2008.
Eine im November / Dezember durchgeführte Behandlung dürfte daher keine Probleme bereiten.
Auch wenn der "Schaden" während der Wartezeit neu eingetreten ist, wäre das kein Grund für eine Leistungsverweigerung.
MfG
Hans Waizmann
? Guten Tag, ich habe am 1.12.07 eine Zusatzversicherung mit einem Jahr
? Wartezeit abgeschlossen. Am 14.11.08 hat eine Behandlung für eine
? Teilkrone begonnen, die am 8.12.08 abgeschlossen wurde.
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? Meine Zusatzversicherung (Hallesche) möchte die Behandlung nun mit
? Hinweis auf die Wartezeit nicht bezahlen. Zu Recht?
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? Danke und Gruß, M. Händel
