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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

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Kind Beihilfeanspruch

(Frage vom 2008-12-29 09:41:07 - diese Frage wurde 3730 mal gelesen)

Hallo zusammen,

ich selbst bin Polizeibeamter auf Lebenszeit in NRW und habe einen Sohn.
Ich selbst beanspruche die Freie Heilfürsorge des Landes und bin Beihilfeberechtigt mit 50%.
Meine Frau ist zur Zeit bei der AOK gesetzlich versichert.
Ihr Lohn liegt Brutto bei ca. 7500,-€/Jahr und sie hat Anspruch auf 70% Beihilfe.
Mein Sohn (4) ist kostenlos über meine Frau Familienversichert und er hat Anspruch auf 80% Beihilfe.

Nach langen Jahren wollte ich nun meine damals zur Ausbildung abgeschlossenen Single-Versicherung auf Familienversicherung umändern bzw. ergänzen.

Zunächst ist mir mein Sohn sehr wichtig.
Ich möchte, dass er bezüglich seiner Zähne, Kiefer, Augen gut abgesichert ist.
Zu dem möchte ich für ihn Chefarzt, 1-Bettzimmer und KH-Tagegeld 40,-€.

[i][b]Meine Fragen:[/b][/i]
- Sind die Kinder aber nicht von allen gesetzlichen Zuzahlungen befreit?
- Ist es sinnvoll, für meinen 4jährigen Sohn eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Wenn ja, wie und wo soll ich das machen, da er ja auch Beihilfe in Anspruch nehmen kann.

Was könnt ihr mir empfehlen? Weiter über die Mama oder Beihilfe/Privat?

Vielen Dank für euer Interesse und eure Antworten.
(Antwort vom: 2008-12-29 12:14:44 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Polizei,

das ist insgesamt schon ein relativ komplexer Fall.

Private Krankenversicherung wäre zwar möglich (kombiniert mit dem Beihilfeanspruch), allerdings m.E. nicht unbedingt sinnvoll, wenn eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich ist, wie das ja derzeit der Fall ist.

Würde eher empfehlen, das über adequate Zusatzversicherungen zu verbessern.

1-Bett-Zimmer / Chefarzt wären z.B. die Tarife Signal-Iduna SG100 oder Dt. Ring clinic+ empfehlenswert - diese können Sie online auf www.hanswaizmann.de für Ihren Sohn berechnen (einfach links oben auf "5. Rechner Krankenhauszusatzversicherung" klicken).

Warum möchten Sie zusätzlich noch 40 Euro KH-Tagegeld absichern? Ist m.E. überflüssig, wenn Sie Chefarzt/1-Bett-Zimmer abschließen.


Ansonsten würde ich schon empfehlen, eine Zusatzversicherung mit guten Leistungen für die Zähne, insbesondere Kieferorthopädie abzuschließen.

Empfehlenswert wären hier z.B. die Tarife Signal A/B oder CSS ZahnarztPlus - schauen Sie sich diese Angebote am besten näher auf www.hanswaizmann.de an.


Die Beihilfeleistungen kann man dabei m.E. weitestgehend vernachlässigen, da sich diese im Regelfall nur an den Vorgaben der GKV orientieren.

Gesetzliche Zuzahlungen entfallen für Kinder in der GKV im Regelfall.

MfG

Hans Waizmann





? Hallo zusammen,
?
? ich selbst bin Polizeibeamter auf Lebenszeit in NRW und habe einen Sohn.
? Ich selbst beanspruche die Freie Heilfürsorge des Landes und bin
? Beihilfeberechtigt mit 50%.
? Meine Frau ist zur Zeit bei der AOK gesetzlich versichert.
? Ihr Lohn liegt Brutto bei ca. 7500,-€/Jahr und sie hat Anspruch auf 70%
? Beihilfe.
? Mein Sohn (4) ist kostenlos über meine Frau Familienversichert und er hat
? Anspruch auf 80% Beihilfe.
?
? Nach langen Jahren wollte ich nun meine damals zur Ausbildung
? abgeschlossenen Single-Versicherung auf Familienversicherung umändern
? bzw. ergänzen.
?
? Zunächst ist mir mein Sohn sehr wichtig.
? Ich möchte, dass er bezüglich seiner Zähne, Kiefer, Augen gut
? abgesichert ist.
? Zu dem möchte ich für ihn Chefarzt, 1-Bettzimmer und KH-Tagegeld
? 40,-€.
?
? [i][b]Meine Fragen:[/b][/i]
? - Sind die Kinder aber nicht von allen gesetzlichen Zuzahlungen befreit?
? - Ist es sinnvoll, für meinen 4jährigen Sohn eine Zahnzusatzversicherung
? abzuschließen? Wenn ja, wie und wo soll ich das machen, da er ja auch
? Beihilfe in Anspruch nehmen kann.
?
? Was könnt ihr mir empfehlen? Weiter über die Mama oder Beihilfe/Privat?
?
? Vielen Dank für euer Interesse und eure Antworten.

(Antwort vom: 2008-12-29 14:41:30 )

Hallo Herr Weizmann,

nach Ihrer Antwort habe ich mal meinen Versicherungsbetreuer der SignalIduna kontaktiert und ihn mit Ihrer Antwort konfrontiert.

Die Aussage des VB:
Mein Sohn ist zwar z.Zt. über die Mutter beitragsfrei familienversichert.
Jedoch müsste ich dann bei Chefarzt/1-Bettzimmer meinen Sohn im SG100-Tarif zu 100% zusatzversichern über die GKV.

Über die Beihilfe würde sich die Beihilfe mit 80% an den Zusatzkosten beteiligen. Daher müsste ich dann nur noch die restlichen 20% zusatzversichern.
Deswegen würde ich auch einen entsprechend niedrigen mtl. Beitrag zahlen für meinen Sohn.
Das wären halt die Vorzüge eines Beihilfeberechtigen/-berücksichtigten.

Bei der SignalIduna hat mir mein VB für die Tarife SB-W 20 und SEB 80 sowie EKH von 40,-€ einen mtl. Beitrag von ca. 4,50,-€ ausgerechnet.

Über die Mutter (AOK) würde der mtl. Beitrag entsprechend höher ausfallen, da die GKV sich an den Zusatzkosten nicht beteiligt.

( Vorzüge eines Beamten !?)

Ist das so richtig?

In versicherungsangelegenheiten bin ich halt immer vorsichtig und vergleiche mehrere Meinungen.

Vielen Dank erstmal für die Antwort.


Mit freundlichen Grüßen


P.S.:
Ihr Service hier ist einsame Spitze.
Würde mich freuen, wenn Sie die Angebote in Bezug auf Beamte NRW/Beihilfe erweitern könnten.

(Antwort vom: 2008-12-30 11:39:40 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Polizei,

ich muss zugeben, dass Beamte bzw. Beihilfeleistungen nicht gerade mein Spezialgebiet sind.

Nach meinem Kenntnisstand (!!!) orientieren sich die Beihilfeleistungen in vielen Bereichen (nicht allen!!!) eher an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als an hochwertigen PKV-Leistungen, so dass Ihr Sohn dann quasi 80% auf gesetzlichem Niveau und 20% auf privatem Niveau abgesichert wäre.

Ich würde Ihnen empfehlen mit der zuständigen Beihilfestelle Kontakt aufzunehmen.

Ich bezweifle z.B., dass die Beihilfe ein 1-Bett-Zimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus (auf privatem Niveau) wirklich voll erstattet. Nicht umsonst hört man ja immer wieder von Beamten, die diese Kombination aus Beihilfe + PKV gewählt haben, dass es des öfteren Probleme mit der Beihilfestelle gibt u. man dann teilweise auf den Kosten sitzen bleibt, weil die Beihilfe nur auf Niveau der GKV leistet.


Ich persönlich tendiere daher eher zur Möglichkeit GKV + Zusatzversicherungen wenn bei einem Kind die beitragsfreie GKV-Mitgliedschaft möglich ist.

MfG

Hans Waizmann



? Hallo Herr Weizmann,
?
? nach Ihrer Antwort habe ich mal meinen Versicherungsbetreuer der
? SignalIduna kontaktiert und ihn mit Ihrer Antwort konfrontiert.
?
? Die Aussage des VB:
? Mein Sohn ist zwar z.Zt. über die Mutter beitragsfrei
? familienversichert.
? Jedoch müsste ich dann bei Chefarzt/1-Bettzimmer meinen Sohn im
? SG100-Tarif zu 100% zusatzversichern über die GKV.
?
? Über die Beihilfe würde sich die Beihilfe mit 80% an den Zusatzkosten
? beteiligen. Daher müsste ich dann nur noch die restlichen 20%
? zusatzversichern.
? Deswegen würde ich auch einen entsprechend niedrigen mtl. Beitrag zahlen
? für meinen Sohn.
? Das wären halt die Vorzüge eines
? Beihilfeberechtigen/-berücksichtigten.
?
? Bei der SignalIduna hat mir mein VB für die Tarife SB-W 20 und SEB 80
? sowie EKH von 40,-€ einen mtl. Beitrag von ca. 4,50,-€ ausgerechnet.
?
? Über die Mutter (AOK) würde der mtl. Beitrag entsprechend höher
? ausfallen, da die GKV sich an den Zusatzkosten nicht beteiligt.
?
? ( Vorzüge eines Beamten !?)
?
? Ist das so richtig?
?
? In versicherungsangelegenheiten bin ich halt immer vorsichtig und
? vergleiche mehrere Meinungen.
?
? Vielen Dank erstmal für die Antwort.
?
?
? Mit freundlichen Grüßen
?
?
? P.S.:
? Ihr Service hier ist einsame Spitze.
? Würde mich freuen, wenn Sie die Angebote in Bezug auf Beamte NRW/Beihilfe
? erweitern könnten.



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