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Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

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Vorhandene Zahnlücke

(Frage vom 2009-01-14 08:16:05 - diese Frage wurde 2949 mal gelesen)

Hallo,
möchte Zahnzusatzversicherung abschließen und habe eine Zahnlücke im Backenzahnbereich, der Zahn musste vor ein paar Jahren aufgund Verdacht Nebenhöhlenentzündugen auszulösen,entfernt werden. Wird eine eventuelle Lückenschließung nach Wartezeit von des css erstattet oder ist die Leistung für die vorhandene Lücke ausgeschlossen?
Gruß
(Antwort vom: 2009-01-23 11:40:59 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

beim Tarif CSS ZahnarztPlus können fehlende Zähne grundsätzlich nicht mitversichert werden. Aber auch andere Versicherer leisten nicht, wenn ein Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

Bei fehlenden Zähnen bedeutet das:

Fehlende Zähne "können" ganz prinzipiell bei manchen Versicherern mit versichert werden.

Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden.

Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mit versichert werden. Wenn dann irgendwann später ein Ersatz doch mal notwendig sein sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig.

Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits eingetreten ist.


Hierzu noch folgender kleiner vorsorglicher Hinweis:
Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit ein Implantat für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht. Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



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