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Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

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Allgmeine Fragen zur CSS Versicherung

(Frage vom 2009-01-14 08:14:31 - diese Frage wurde 5909 mal gelesen)

Hallo,

erstaml möchte ich erwähnen, dass mir dieses Forum sehr gut gefällt. Es wird gut, einfach und logisch nachvollziehbar geantwortet. Also ein "Lob" an die Macher!

Ich möchte seit mehr als einem Jahr eine Zanhzusatzversicherung abschließen. Da ich sehr kritisch gegenüber den Versicherungen bin, ist es leider noch nicht dazu gekommen.

Die CSS Versicherung hat bei Stiftung Warentest und bei Öko-Test als leistungsstärkste Versicherung abgeschlossen. Ist dieses Urteil Ihrer Meinung nach gerecht? Ist das Preis-Leistungsverhältnis auch in der "Realität" so?

Ich bin momentan in zahnärztlicher Behandlung. Bei mir muss demnächst eine Zahnwurzelkanalbehandlung durchgeführt werden. Nicht alles zahlt die Krankenkasse, so dass ich noch etwas (400,-€) hinzuzahlen muss. Pech gehabt - da muss ich jetzt durch!
Ist es dennoch ratsam jetzt eine Versicherung abzuschliessen oder sollte ich abwarten bis die Behandlung abgeschlsossen ist. (Mir ist schon klar, dass ich die gegenwärtige Zahnarztbehhandlung selber zahlen muss) Ansonsten scheint bei mir alles in Ordnung zu sein.

Ich bin epileptikerin, aber seit Jahren anfallsfrei. Müsste ich wegen der Erkrankung mehr Beiträge zahlen? Bzw. die Erkrankung auch angeben?

Ich bin jetzt 33 Jahre. Wenn ich dieses Jahr bei der CSS eine Versicherung abschließe, zahle ich dann beispielsweise mit 38 Jahren automatisch mehr?

Wie sieht die Kommunikation mit der Versicherung aus? Sehe ich das richtig, dass es keinen persönlichen Ansprechpartner gibt? (keine faceo to face Gespräche)
Muss alles über das Internet, Telefon und dem Postweg geregelt werden?

Wie und vor allem wo käme es zu einem Vertragsabschluss?

1-2 x im Jahr lasse ich diese zahnprophylaktische Behandlung durchführen (polieren, lackieren, reinigen usw.). Pro Behandlung habe ich immer aus eigener Tasche 70,-€ bezahlt. Würde das die CSS auch übernehmen? Wenn ja, dann würde ich in Vorleistung gehen und später den Betrag von der Versicherung erstattet bekommen? Gilt auch in dieser Angelegenheit ab Vertragsabschluss die 8 Monatsregel, also die Wartezeit?

Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zu dieser Versicherung?
Haben Sie "Pro's und Contra's" für diese Versicherung?

So, das war es erstmal.
Ich hoffe, Sie fühlen sich meine vielen Fragen nicht überfallen.

Ganz liebe Grüsse von Tanji
(Antwort vom: 2009-01-27 08:06:07 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,


A) Theoretisch ist eine Antragstellung auch während einer laufender Behandlung möglich.

Sie müssten dann einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen - die anstehende Behandlung wird dann ausgeschlossen, so viel ist klar.

Grundsätzlich empfehle ich allerdings in solchen Fällen, mit der Antragstellung bis nach Abschluss der Behandlung zu warten, da ein solcher Befund dem Versicherer extrem viele Informationen gibt. Das kann im ungünstigsten Fall auch zu einer Ablehnung führen.


B) Der Tarif CSS ZahnarztPlus ist ein reiner Zahntarif, hier werden keine allgemeinen Gesundheitsfragen gestellt. Das stellt somit keinen Hindernisgrund für einen Abschluss dar.


C) Der Tarif CSS ZahnarztPlus ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert, d.h. Sie zahlen reine Risikoprämien, die vom Versicherer jedes Jahr entsprechend Ihrem erreichten Lebensalter angepasst werden.
(http://www.hanswaizmann.de/fenster/css-beitrag2.php)


D) Die CSS hat zwar Ihren Sitz nicht in Deutschland, die angebotenen Tarife sind jedoch extra für den deutschen Markt gemacht und die Abwicklung erfolgt auch komplett in Deutschland. Sie brauchen Rechnungen also nicht in die Schweiz oder nach Liechtenstein zu schicken, sondern diese gehen an eine deutsche Adresse. Die CSS arbeitet zu diesem Zweck in Deutschland mit zwei Service-Partnern zusammen.

Das wäre zum einen die Firma VOLZ Consulting in Weingarten (Dt.), die sind für die Policierung, Bestandsverwaltung, etc. zuständig.

Im Leistungsbereich arbeitet man mit der renomierten Assistance-Gesellschaft ROLAND zusammen, ein Dienstleister, der auch für einige deutsche Versicherer im Leistungsbereich tätig ist.

Die Kommunikationswege sind Telefon, Internet und Post.

Natürlich können Sie auch einen Makler vor Ort suchen, wenn Sie sagen, ein persönliches Gespräch ist Ihnen wichtig. Abgesehen davon, ob Sie einen finden der wirklich ausreichend über dieses Thema Bescheid weiß, sind wir der Ansicht, dass eine Kommunikation per Email, die Wissen und Kompetenz auf jahrzehntelanger Spezialerfahrung beruhend enthält wesentlich wertvoller für Sie ist, als ein persönliches Gespräch. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.


E) Bei einem Abschluss über uns würde ich Sie bitten, mittels unseren Online-Rechners auf www.hanswaizmann.de Antrag & Infopaket anzufordern. (Einfach eine Berechnung durchführen und dann auf Antrag & Infopaket klicken). Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann umgehend per Post.



F) Es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d.h. die CSS leistet für Prophylaxe grundsätzlich so oft, wie es aus medizinischer Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist. Das kann theoretisch sogar z.B. viermal im Jahr sein. Soweit uns bekannt ist kommt so etwas dann vor, wenn jemand bisher keinerlei Prophylaxe betrieben hat und eine Erstuntersuchung mit u.a. Mundhygienestatus (für den die CSS natürlich auch leistet, wenn der medizinisch nötig ist), den Bedarf für anfangs häufigere PZR belegt. Maßgeblich ist, was im Falle einer Rückfrage Ihr Zahnarzt als medizinisch notwendig erforderlich ansieht.

Wenn jemand gute Zähne hat, dann sollten ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr kein Problem darstellen. Wenn jemand häufiger PZR-Rechnungen einreicht, dann hat die CSS grundsätzlich das Recht beim Zahnarzt nachzufragen. Am besten ist es daher, falls mehr PZR's in einem Kalenderjahr medizinisch notwendig sein sollten, dass Ihr Zahnarzt die nachvollziehbare medizinische Begründung gleich auf seiner Abrechnung dazuschreibt, das erspart unnötige Rückfragen.

Eine Direktabrechnung ist mit privaten Versicherern nicht möglich, das heißt, Sie bezahlen den Zahnarzt, reichen die Originalrechnung beim Versicherer ein und dieser überweist an Sie.


G) Für reine Zahnbehandlung und Prophylaxe gilt keine Wartezeit. Somit können Sie im Prinzip bereits nach Erhalt Ihrer Police einen Termin zur professionellen Zahnreinigung verenbaren.


H) Den CSS-Tarif vermitteln wir jetzt seit ca. einem Jahr - die Abwicklung, d.h. Policierung, Rückfragenbearbeitung, etc. klappt hervorragend und schnell.

Bisher hat es in erster Linie nur Leistungen für kleinere Zahnbehandlungen und Prophylaxe gegeben - diesbezüglich habe ich bis dato jedenfalls noch keine Reklamationen o.Ä. von Kundenseite erhalten - ich würde das mal als positives Zeichen werten. Die Leistungen werden bis dato vertragsgemäß erbracht, da gibt es nichts zu meckern. Lediglich die Bearbeitungszeit für Rechnungen und Kostenpläne ist momentan länger als üblich, statt 1-3 Wochen ca. 6-8 Wochen (liegt an der großen Zahl von Erstfällen.)



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-01-29 07:56:30 )

Hallo,
ich habe eine Zahnversicherung (Tarif Behandlung und Zahnersatz) bei der CSS im August 2008 abgeschlossen. Mittlerweile musste ich 2 Zähne mit neuartigen FÜLLUNGEN , die sich Sonicsys-Inlays nennen, machen lassen.Bei FÜLLUNGEN besteht keine Wartezeit von 8 Monaten. Leider weigert sich die CSS die Kosten von € 300,00 hierfür zu zahlen. Die hängen sich am Wort:"Inlay" auf, obwohl mein Zahnarzt mit der Versicherung telefoniert hat und den Sachverhalt nochmal erklärte. Es handelt sich nicht um Zahnersatz, bei dem eine Wartezeit von 8 Monaten gilt, sondern um Füllungen. Leider stellt sich die CSS auf stur und lässt sich nicht belehren. Vorallem steht nicht in den Bedingungen,was eigentlich unter "Füllungen" zu verstehen ist, bzw. dass SONICSYS-Füllungen unter inlays bei denen fallen. Ich halte dies für unseriös.Mein Vetrauen ist verschwunden. Eine Versicherung nützt nichts, wenn Sie sich im Leistungsfall windet und einfach die Zahlung ablehnt. Ich würde diese Versicherung nicht nochmals abschließen.

(Antwort vom: 2009-02-09 11:15:56 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,,

haben Sie den Tarif über uns abgeschlossen? Wenn ja, dann würde ich Sie dringend bitten, sich mit Ihren Fall direkt an uns zu wenden an Info@hanswaizmann.de .

Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
Ihre Kundennummer bei uns ist die Zahl, die unter dem Datum unserer Anschreiben steht.

Wir werden uns dann Ihren Fall genau ansehen.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-02-14 14:01:28 )

? Hallo,
? ich habe eine Zahnversicherung (Tarif Behandlung und Zahnersatz) bei der
? CSS im August 2008 abgeschlossen. Mittlerweile musste ich 2 Zähne mit
? neuartigen FÜLLUNGEN , die sich Sonicsys-Inlays nennen, machen lassen.Bei
? FÜLLUNGEN besteht keine Wartezeit von 8 Monaten. Leider weigert sich die
? CSS die Kosten von € 300,00 hierfür zu zahlen. Die hängen sich am
? Wort:"Inlay" auf, obwohl mein Zahnarzt mit der Versicherung telefoniert
? hat und den Sachverhalt nochmal erklärte. Es handelt sich nicht um
? Zahnersatz, bei dem eine Wartezeit von 8 Monaten gilt, sondern um
? Füllungen. Leider stellt sich die CSS auf stur und lässt sich nicht
? belehren. Vorallem steht nicht in den Bedingungen,was eigentlich unter
? "Füllungen" zu verstehen ist, bzw. dass SONICSYS-Füllungen unter inlays
? bei denen fallen. Ich halte dies für unseriös.Mein Vetrauen ist
? verschwunden. Eine Versicherung nützt nichts, wenn Sie sich im
? Leistungsfall windet und einfach die Zahlung ablehnt. Ich würde diese
? Versicherung nicht nochmals abschließen.

Hallo nette Annette,
kannst du den aktuellen stand durchgeben? stellt sich die css immernoch auf die hinterbeine? ich überlege auch derzeit eine versicherung abzuschließen. mit wem von der css kommunizeirst du? ist das einer der deutschen gesellschaften oder jemand aus der schweiz?
grüße
wurschti

(Antwort vom: 2009-02-17 10:09:07 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben:

Der Tarif ist von der CSS speziell für den deutschen Markt entwickelt worden und daher natürlich auch an die hiesigen Gegebenheiten in der Krankenversicherung angepasst.

Der Tarif unterliegt vollständig deutschem Recht und im Falle von Streitigkeiten (zu denen es hoffentlich nicht kommt) wären deutsche Gerichte zuständig (Gerichtsstand ist also Deutschland).

Zudem erfolgt die gesamte Abwicklung ebenfalls komplett in Deutschland - Sie brauchen Rechnungen also nicht in die Schweiz oder nach Liechtenstein zu schicken, sondern diese gehen an eine deutsche Adresse. Die CSS arbeitet zu diesem Zweck in Deutschland mit zwei Service-Partnern zusammen.

Das wäre zum einen die Firma VOLZ Consulting in Weingarten (Dt.), die sind für die Policierung, Bestandsverwaltung, etc. zuständig.

Im Leistungsbereich arbeitet man mit der renommierten Assistance-Gesellschaft ROLAND zusammen, ein Dienstleister, der auch für einige deutsche Versicherer im Leistungsbereich tätig ist.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



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