Zahnzusatzversicherungen "200 % sicher" beantragen
Sicherere Erstattung durch das (kostenlose) WaizmannPro Servicepaket.
           


Bewertungen


3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Ich bin sehr angetan von Ihrer übersichtlichen und sehr informativen Webstite! Sehr empfehlenswert! ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Beitragserhöhung bei Inanspruchnahme

(Frage vom 2009-01-20 16:01:18 - diese Frage wurde 1820 mal gelesen)

Hallo Herr Waizmann,

muß mich jetzt auch mal um eine Zahnzusatzversicherung kümmern und bin nun somit auf Ihre Seite gestoßen.
Habe mich lange belesen und meine Frage wäre:

Ist bei der Barmenia auch eine Beitragserhöhung dabei, wenn man die versicherung in Anspruch nimmt (wie bei KFZ-Einstufung)? Oder bleibt der Beitrag immer gleich, egal wie oft man die Versicherung in Anspruch nimmt.

Vielen Dank für die Antwort.


Mit freundlichen Grüßen
Susanne
(Antwort vom: 2009-01-27 09:02:09 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte Anfragerin,

nein, der Tarifbeitrag steigt beim Tarif Barmenia ZG nicht an, wenn die Versicherung in Anspruch genommen wurde. Es gibt bei diesem Tarif keinen (mit der KFZ-Versicherung vergleichbaren) Schadenfreiheitsrabatt. Dementsprechend sinkt der Beitrag auch nicht bei Nicht-Inanspruchnahme.

Ob der Beitrag immer gleich bleibt, kann man natürlich nicht garantieren.
Die "Unsicherheit" über allgemeine Beitragsanpassungen besteht generell bei jedem Zusatztarif. Kein Versicherer kann Ihnen hier eine langfristige "Garantie" geben, dass seine Prognosen auch so eintreten werden und die Beiträge stabil bleiben.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen können Ihre Tarife und die zugehörigen Prämien immer nur auf der Basis von Daten kalkulieren, die zum Zeitpunkt der Auflegung aktuell waren. In die Tarifkalkulation einbezogen werden z.B. allgemein zugängliche Statistiken, internes Datenmaterial aus eigenen Vorgängertarifen (falls vorhanden), derzeitige Kostensituation im Gesundheitswesen, zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etc..

Auf Basis dieser Daten versuchen die Versicherer eine Prognose für die Zukunft aufzustellen, und kalkulieren entsprechend Ihre Versicherungsprämien.

Wenn sich nun diese zugrunde liegenden Rahmendaten ändern, z.B. weil der Gesetzgeber die Zahnersatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kürzt, oder weil sich die allgemeinen Preise für medizinisch-technische Anlagen erhöht haben, dann wird sich das auch auf die ursprünglichen Kalkulationen des Versicherers auswirken und die tarifliche Prämie muss nachträglich angepasst werden.

Allerdings dürfen Sie schon davon ausgehen, dass diese Kalkulationen "Hand und Fuß" haben, denn hier liegen zahlreiche gesetzliche Vorgaben zugrunde. Kein Versicherer kann nach Lust und Laune seine Tarife kalkulieren und Prämien festsetzen, wie es ihm beliebt, sondern hier müssen diverse Spielregeln beachtet werden. Dass diese Spielregeln eingehalten werden, wird sowohl intern von einem sog. "Aktuar" als auch extern von einem unabhängigen "Treuhänder" überwacht.

Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen

© 2009 www.hanswaizmann.de | Impressum