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Hallo liebes Waizmann Team,
ich möchte hiermit ein ganz dickes Lob aussprechen. Ich wurde von CSS über Barmenia bis z ...
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Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
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Wo Einreichung eines Heil- und Kostenplans ?
Für die Inlays und Vollkrone bekomme ich ja einen Zuschuß der GKV, den Rest sollte die Arag bis 80% übernehmen.
Nun meine Frage: bei wem muß ich nun den Heil- und Kostenplan einreichen ? Nur bei der GKV ? Nur bei der Arag ? Oder bei beiden ?
Mein Zahnarzt hat mir angeboten, den Heil- und Kostenplan an meine GKV zu schicken. Das Angebot hab ich angenommen. Sind damit alle Formalitäten erledigt ? Meiner Meinung nach müßten doch beide Versicherungen (GKV + ARAG) einen Heil- und Kostenplan erhalten oder leitet die GKV den Plan an die ARAG weiter ?
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,,
A)
ich möchte Ihnen gerne die Erstattung der ARAG an einem einfachen Zahlenbeispiel erklären.
Angenommener erstattungsfähiger Rechnungsbetrag sind 1000.- EURO.
Die ARAG leistet nun 80% inkl. Festzuschuss der GKV.
Angenommener Festzuschuss der GKV sind 200.- EURO.
Das bedeutet:
Von 1000.- EURO sind 80% 800.- EURO.
Von diesen 800.- EURO werden dann noch die 200.- EURO Festzuschuss, die die Kasse leistet, abgezogen. Die ARAG leistet dann 600.- EURO.
Somit leistet die ARAG 600.- EURO und die GKV 200.- EURO. Für Sie bleibt dann nur noch ein Eigenanteil von 200.- (20%) übrig.
Sofern der Vertrag noch nicht lange besteht, sind ggf. die anfänglichen Begrenzungen zu beachten.
B)
Es ist zwar nicht zwingend, dass Sie den HKP beim Versicherer vorab zur Prüfung einreichen, es ist aber absolut empfehlenswert.
Also den HKP zuerst bei der Kasse einreichen und dann anschließend bei der ARAG. Das macht die Kasse nicht automatisch.
Leider kann ich Sie mit den angegebenen Namen nicht in unsere Kundendatei finden. Bitte senden Sie daher noch eine kurze Email an info@hanswaizmann.de mit der Bitte um unsere ausführliche Serviceinfo. Dort finden Sie genau beschrieben, wie im Leistungsfall am besten vorzugehen ist. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen. Ihre Kundennummer bei uns ist die Zahl, die unter dem Datum unserer Anschreiben steht.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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