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GKV - Bonus

(Frage vom 2009-02-25 14:31:01 - diese Frage wurde 2480 mal gelesen)

Sehr geehrtes Waizmann-Team,

ich habe eine Frage zum GKV-Bonus, d.h. wenn man in seinem Bonusheft nachweisen kann, dass man die letzten 5 bzw. 10 Jahre jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war und dafür dann im Schadensfall von seiner gesetzlichen Krankenkasse über den von der GKV übernommenen Festzuschuss zur Regelversorgung, eben diesen GKV-Bonus von ich glaub 10% bzw. 15% der erstattungsfähigen Kosten erhält.

Laut meiner Krankenkasse soll es diesen GKV-Bonus aber "nur" bei richtigem Zahnersatz (Implantaten, Kronen, Brücken) geben, jedoch [b]nicht für[/b] [b]Füllungen und Inlays[/b], d.h. hier soll es ausnahmslos keinen GKV-Bonus über den normalen GKV-Festzuschuss geben.

Können Sie diese Aussage so bestätigen und wird das mit dem Bonus eventuell nur bei meiner GKV (Barmer) so gehandhabt, wobei vielleicht andere GKV's auch bei Füllungen und Inlays den GKV-Bonus gewähren?


Vielen Dank für Ihre Hilfe.

MFG
Thomas

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(Antwort vom: 2009-02-27 11:27:20 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrter Anfrager,

die gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Festkostenzuschuss, an den der Bonus gekoppelt ist.
Für Füllungen und Inlays wird kein Bonus gewährt.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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