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Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

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  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Kündigungsfrist Zahnzusatzversicherung

(Frage vom 2008-10-01 10:03:31 - diese Frage wurde 2940 mal gelesen)

Hallo zusammen, ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zahnzusatzversicherung. Die Flut von Texten und Bestimmungen überfordert mich, das gebe ich zu. Von Arag habe ich mir als Erstes Unterlagen schicken lassen, Tarif Z-100, und stolper gleich über die Kündigungsfrist von 24 Monaten, ist das nun üblich, haben alle anderen Anbieter ebensolche Fristen?

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(Antwort vom: 2008-10-01 12:52:36 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo HP,

ja, das ist üblich - sind zwar von Anbieter zu Anbieter etwas verschieden, aber Sie sind zumeist 1-2 Jahre an Ihre Tarifwahl gebunden.

MfG

Hans Waizmann

? Hallo zusammen, ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema
? Zahnzusatzversicherung. Die Flut von Texten und Bestimmungen überfordert
? mich, das gebe ich zu. Von Arag habe ich mir als Erstes Unterlagen
? schicken lassen, Tarif Z-100, und stolper gleich über die
? Kündigungsfrist von 24 Monaten, ist das nun üblich, haben alle anderen
? Anbieter ebensolche Fristen?

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