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Häufigkeit d. Zahnarztbesuche vor Versicherung irrelevant?

(Frage vom 2009-04-07 09:27:11 - diese Frage wurde 3628 mal gelesen)

guten Tag,

ich habe kürzlich Infomaterial angefordert, das auch sehr sehr schnell da war. (danke)

Nun stellen sich mir ein paar Fragen. Und da ich nicht auf die Nase fallen will, wenn ich nun eine Versicherung abschließe und diese dann meinen könnte, ich wollte sie betrügen oder sonstwas, stelle ich die Fragen nun vorab.

Also: Ich war nun einige Jahre nicht beim Zahnarzt (Angstpatient) und werde wohl nun oder übel mal dort aufkreuzen müssen, da die Weisheitszähne durchbrechen, von denen der Zahnarzt damals schon meinte, sie müssten dann unbedingt raus, FALLS sie kommen, weil sie keinen Platz haben. Da man davon ausging, dass sie gar nicht erst kommen, hatte man sie damals nicht entfernt.

So, nun werde ich also demnächst zum Zahnarzt müssen und ich befürchte, dass das ein oder andere anfällt (Füllungen?) - da ich dieses Amalgan nicht mag (sieht halt nicht schön aus), werde ich mich für Kunststoff entscheiden. Würde das die Versicherung zahlen, wenn ich erst zum Zahnarzt gehe, nachdem ich in der Versicherung drin bin?

Ich stelle mir das gerade bildlich vor: Ich bekomme die Bestätigung, dass ich versichert bin, renne zum Zahnarzt, habe gerade mal knapp 20 Euro eingezahlt und komme nun schon an mit mehreren Füllungen und PZR. Da ich ja nun jahrelang nicht beim Zahnarzt war, liegen natürlich auch keine "Empfehlungen" von irgendeinem Zahnarzt vor, was zu tun ist. Aber ICH weiss ja schon mehr oder weniger, dass nach sovielen Jahren nicht alles okay sein kann.

Zahlt denn da die Versicherung? Das erscheint mir so unlogisch - da wären ja die fleissigen ZA-Gänger die Gelackmeierten, weil evtl schon Empfehlungen vorliegen, die beim ZA-Nicht-Aufsucher nur deswegen nicht vorliegen, weil er ja seit Ewigkeiten nicht mehr war.

Außerdem habe ich so meine Bedenken wegen der "Glaubwürdigkeit" - ich war ewig nicht beim Zahnarzt, dann gehe ich, die Versicherung fragt dort nach, der ZA sagt, er habe vorher nichts empfohlen, aber ich wäre auch das erste mal bei ihm gewesen. Kommt die Zusatzversicherung an Daten der normalen Krankenkasse, die dann bestätigen kann, dass ich wirklich nicht vorab bei einem anderen ZA war, der was angeraten hat und ich nur mal eben einen neuen gesucht habe, damit ich aus dem Schneider bin, weil der angeblich neue ja nichts von weiß? Oder kann ich diese Bestätigung einholen und hinschicken? Oder wie läuft das ab?

Über eine Antwort würde ich mich freuen und wenn ich schon hier bin, schiebe ich gleich noch eine Frage nach, die nun nicht total wichtig ist, mich aber interessiert:

Warum sind die Beitragszahlungen für Frauen denn höher? Bei einer "normalen" Krankenversicherung hat mir ein Freund erklärt, wäre es logisch wegen Kinder-kriegen und Ausfall usw. - aber bei einer Zahnversicherung? Liegt das an der höheren Lebenserwartung? Aber das ist auch komisch, sie zahlen ja dafür dann auch länger ein, wenn sie länger leben.

Danke im voraus für Antworten.

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(Antwort vom: 2009-04-06 10:31:42 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
Sie müssen beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wahrheitsgemäße Angaben machen.
Wie lange Sie nicht beim Zahnarzt waren usw. das alles interessiert den Versicherer wenig.

Der Versicherer hat Antragsfragen und die müssen korrekt beantwortet werden.

Beim CSS-Zahnarztplus wird gefragt ob Maßnahmen geplant bzw. konkret angeraten sind
und ob Zähne fehlen.

Darauf kommt es einzig und allein an!

Wenn jemand länger (mehrere Jahre) nicht mehr beim Zahnarzt war, kommt es drauf an, ob die
Zähne vollständig sind und für einen Laien als völlig in Ordnung eingeschätzt werden und keinerlei Beschwerden bislang aufgetreten sind. Dann darf die Antragsfrage, ob eine zahnärztliche Maßnahme konkret angeraten/geplant ist, in gutem Glauben mit " Nein " beantwortet werden. Natürlich ist dafür noch notwendig, dass beim letzten Zahnarztbesuch der Zahnarzt, damals keine Maßnahmen angeraten/geplant hatte, auch wenn der letzte Zahnarztbesuch besuch Jahre her ist. (Das kann man ggf. auch telefonisch erfragen.)

Beurteilen müssen Sie dann schon selbst, wie Sie die Antragsfrage, ob etwas angeraten ist oder nicht
beantworten mit „ja“ oder mit „nein“. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Unser Job ist zu sagen, dass Sie korrekt antworten müssen und was passiert, wenn Sie falsch antworten. Flasch-Antworten ist eine Obliegenheitsverletzung. Wenn der Versicherer später herauskriegt, dass die Antwort falsch war, hat er ein Rücktrittsrecht und ist von der Leistung frei.

Sie müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass Ihr Zahnarzt bzw. früherere Zahnarzt im Leistungsfall gefragt werden kann. Und dann kommt es eben darauf an, was der Zahnarzt antwortet.


B) Folgender Hinweis zu den Amalgam-Füllungen:

Grundsätzlich leistet der Tarif CSS ZahnarztPlusschon für Inlays oder Kunststofffüllungen.

ABER:

Sofern die Füllungen momentan noch intakt sind, besteht aus medizinischer Sicht kein Grund für einen Austausch - das wäre dann eine rein kosmetische Behandlung, die NICHT erstattungsfähig wäre.

Ein Austausch wird nur dann erstattet, wenn es medizinisch notwendig ist, d.h. wenn die vorhandenen Amalgam-Plomben kaputt gehen und ausgetauscht werden müssen.

Wenn die Plomben bereits aktuell kaputt sind und ein Austausch bereits vom Zahnarzt angeraten wurde, würden Sie allerdings auch keine Leistung erhalten. In diesem Fall wäre der sog. "Versicherungsfall" schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten und das ist dann nicht mehr versicherbar.


C)
Wie genau die Beiträge versicherungsmathematisch berechnet werden, weiß ich nicht.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-04-06 16:11:47 )

danke für die Antwort

ok, wenn der letzte Zahnarzt also nichts angeraten hat, ist alles in Butter. Da die Zähne noch alle komplett da sind und ich als Laie nichts kaputtes sehen kann, geht das auch in Ordnung.

Da ich nie Füllungen bekommen habe, muss da sowieso nichts ausgetauscht werden. Mir sind nur 2 Versiegelungen rausgefallen, da wäre also auch für mich als Laie absehbar, dass da neue rein müssten. Die würden also nicht gezahlt werden, da es vorhersehbar ist, dass neue rein müssen.

Keine weiteren Fragen, danke! :-)

(Antwort vom: 2011-10-19 10:37:28 )

Now that's sulbte! Great to hear from you.

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