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Fragen zu Leistungen der Central.prodent Zusatzversicherung

(Frage vom 2009-04-22 10:08:08 - diese Frage wurde 19203 mal gelesen)

Sehr geehrter Herr Waizmann,

ich würde gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen und habe mich mit einigen Produkten bereits intensiver beschäftigt. Hauptsächlich geht es mir um eine möglichst hohe Versicherung (>85%) gegen die Kosten von Zahnersatz (Kronen & Implantate), idealerweise mit zusätzlicher Kostenübernahme für Kunststofffüllungen. Weitere Leistungen (Prophylaxe, Brille, ...) sind nicht so wichtig.

Ich bin 29 Jahre alt, männlich, mir fehlen keine Zähne, es sind auch keine Behandlungen im Gange, geplant oder angeraten. Es fallen zwei Produkte in die engere Wahl:
* Central.prodent (Beitrag 16.10 Euro)
* Barmenia ZG (Beitrag 15.61 Euro)

Ich tendiere zur Central.prodent, bin mir aber in einigen Punkten noch unsicher, daher wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir bei folgenden Fragen helfen könnten:

1) In Ihrer Detailbeschreibung der Central auf www.hanswaizmann.de heißt es zum Punkt "Kassenunabhängige Erstattung": "Ja, aber nur 50% wenn GKV nicht leistet". Etwas weiter unten heißt es zum Punkt "Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet": "Ja. 90%" (Ebenso 90% für Inlays und Implantate).
Die Angaben hören sich widersprüchlich an, handelt es sich um einen Tippfehler, oder gibt es dafür eine Erklärung?

2) Bei dem Punkt "Gesundheitsreformtauglichkeit" findet sich der Hinweis auf eine von der Central ausgesprochene Garantie, dass im Falle des Wegfalls der GKV-Zuschüsse "[...] der Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend angepasst werden darf". Das ist sehr unklar formuliert und damit alles andere als zufriedenstellend. Was genau bedeutet hier "entsprechend angepasst"?

3) Gibt es eine klare Aussage der Central zu der Frage, ob sie nach einem möglichen Wegfall der GKV-Zuschüsse weiterhin zu 90% für Zahnersatz leistet?

In diesem Zusammenhang ist die Aussage der Central auf ihrer Webseite interessant:
http://www.central.de/internet/central/central_inter.nsf/ContentByKey/RGER-7BTFMK-DE-p
"[...] bei Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz 50% anstelle von 90%."
Das klingt deutlich besser, denn "Nicht-Inanspruchnahme" setzt voraus, dass man etwas in Anspruch nehmen kann. Existieren aber keine GKV-Zuschüsse mehr, kann auch keine "Nicht-Inanspruchnahme" mehr vorliegen. Das ist zumindest mein Verständnis dieser Formulierung, es wäre interessant, hier Ihre Sicht zu erfahren.

Allerdings heisst es in dem auf derselben Webseite verlinkten Tarifdruckstück: http://www.central.de/internet/central/central_inter.nsf/ContentByKey/RGER-7BTFMK-DE-p/$File/T436.pdf
"Erbringt die GKV keine Leistung, beträgt der Erstattungssatz 50% anstelle von 90%."

Da diese Frage für mich ausschlaggebend bei meiner Wahl sein wird, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in diesem Punkt für mehr Klarheit sorgen könnten.

4) Meine letzte Frage bezieht sich auf die Wartezeit für Zahnbehandlung bei der Central. In Ihrer Detailbeschreibung der Central auf www.hanswaizmann.de heißt es "Wartezeit Zahnbehandlung: 8 Monate".
Auf http://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/central-prodent.php heisst es hingegen: "Wartezeit Zahnbehandlung: entfällt".
Welche Angabe ist hier zutreffend?

Vielen Dank schonmal!
Hannes

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(Antwort vom: 2009-04-18 10:13:30 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrter Anfrager,


1. Die Central leistet beim Tarif central prodent grundsätzlich auch dann, wenn keine Vorleistung durch die GKV erbracht wird. Sofern die GKV keine Vorleistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung jedoch nur 50% für den Zahnersatz.

Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung bei Zahnersatz beträgt 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbeitrages (inkl. Festzuschuss der GKV). Als Zahnersatz gelten z.B. auch Implantate oder Inlays.



2. und 3. Die Central leistet im Falle, dass die GKV nichts bezahlt, nur 50%.
Wenn also die GKV-Leistungen gänzlich wegfallen würden (z.B. im Zuge einer erneuten Gesundheitsreform), würde der Kunde auch grundsätzlich nur noch 50% erhalten, womit der Tarif dann natürlich nicht mehr zu den besseren zählen würde.
Die Central garantiert, dass in einem solchen Fall der Kunde die Möglichkeit hat, den Versicherungsschutz über eine Vertragsänderung anzupassen, dass er wieder auf seine 90% auch ohne Kassenleistung kommt – sehr wahrscheinlich über einen Mehrbeitrag - aber dafür wohlgemerkt ohne erneute Gesundheitsprüfung!!!

Eine genauere Aussage gibt es darüber m.W. nicht. Eben einfach diese, dass der Kunde über eine Vertragsänderung seinen alten Versicherungsschutz aufrecht erhalten kann - ich denke über einen Mehrbeitrag - aber dafür ohne erneute Gesundheitsprüfung.




4. Das ist in der Tat unglücklich dargestellt.

Grob unterscheidet man die beiden Bereiche Zahnersatz und Zahnbehandlung. Zur Zahnbehandlung gehören z.B. hochwertige Kunststofffüllungen, wofür geleistet wird, aber auch Prophylaxe, Wurzel- und Parodontalbehandlungen oder KFO. Hierfür wird nicht beleistet. Es wird also NUR für die eine einzige Sache im Bereich Zahnbehandlung – also Kunststofffüllungen – geleistet.

Da allgemein für diesen Bereich Zahnbehandlung also nicht geleistet wird, ist in der einen Darstellung „entfällt“ eingetragen.
Da jedoch für Kunststofffüllungen geleistet wird, ist in der anderen Darstellung die Angabe gemacht, dass hier 8 Monate Wartezeit gelten.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-04-21 15:20:52 )

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

(Antwort vom: 2011-07-31 03:56:19 )

Alright algriht alright that's exactly what I needed!

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