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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
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CSS Zusatzversicherung trotz angeratener Maßnahme möglich?
Das Problem ist nur, daß mir mitte April ein Teil meines 25er Backenzahnes weggebrochen ist und mein Zahnarzt zu einer Vollkrone geraten hat. Der Heil und Kostenplan wurde bereits von meiner Versicherung genehmigt. Meine Vorstellung wäre, ab 01.05. einer Zusatzversicherung beizutreten und mir gegen Ende des Jahres die Krone machen zu lassen.
Ist so etwas möglich?
Gruß Klaus
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
theoretisch ist eine Antragstellung auch während einer laufender Behandlung möglich.
Sie müssten dann einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen - die anstehende Behandlung wird dann ausgeschlossen, so viel ist klar.
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Im Normalfall empfehlen wir bei bereits angeratener/laufender Maßnahme, mit der Antragstellung bis nach Abschluss der Behandlung zu warten, und zwar aus folgenden Gründen:
Der Versicherer hat das Recht Ihren Vertrag auch abzulehnen. Das wird er u.U. tun, wenn Sie sehr umfangreiche angeratene Zahnmaßnahmen haben oder einen Zahnbefund vom Zahnarzt ausgefüllt vorlegen, der erkennen lässt, dass Sie schon sehr viele mit Zahnersatz versorgte Zähne haben. Wenn Sie also einen in diesem Sinne " schlechten " Zahnbefund vorlegen, kann der Versicherer nach gut dünken den Antrag ablehnen, den er ohne Vorlage eines Befundes womöglich problemlos angenommen hätte.
Wir plädieren daher für die oben beschriebene Vorgehensweise, mit der Antragstellung zu warten, welche aus Kundensicht am sichersten ist und mit der (unnötige) Ablehnungen nicht riskiert werden.
Eine Ablehnung ist nämlich theoretisch denkbar, sogar auch dann, wenn nichts ansteht, wenn jemand z.B. schon sehr viele Zähne ersetzt bekommen hat oder wenn z.B. ersichtlich ist, dass viele Implantate bestehen.
Eine Abgrenzung ist hier natürlich nicht genau möglich, ab wann jemand in der Antragsannahme-Abteilung eines Versicherers sagt, der Betreffende hat schlechte Zähne, den nehmen wir nicht.
Ein allgemein sinnvoller Rat im Zusammenhang mit dem beantragen von Personenversicherungen ist einfach generell der: Geben Sie nie mehr an, als das wozu Sie wirklich verpflichtet sind.
Tatsache ist: Die CSS fragt nicht nach dem Umfang und Alter vorhandenen Zahnersatzes und das ist für Sie positiv. Mit einem Zahnbefund ermöglichen Sie dem Versicherer Einblick in Ihren Zahnzustand, den er sonst nicht gehabt hätte.
Es ist daher nicht sinnvoll, hier eine Ablehnung zu riskieren.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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