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Wartezeit und Heil- und Kostenplan

(Frage vom 2009-06-10 10:33:20 - diese Frage wurde 4769 mal gelesen)

Hallo,
ich habe den Antrag auf CSS über Sie abgegeben. Der Vertrag wird dann wohl ab dem 01.07.09 laufen.
Bei welchen Behandlungen müsste ich den vorher immer einen Heil- und Kostenplan an die CSS schicken? Wenn ein bestimmter Betrag übersritten wird? Inlays oder Kunststofffüllungen oder nur bei Kronen bzw. Wurzelbehandlungen?
Wenn bei mir z.B. am 01.01.2010 festgestellt wird, dass etwas ansteht, kann ich dann die Wartezeit abwarten und werden diese Kosten dann ab dem 01.03.2010 übernommen? Was alles kann ich machen lassen, was nicht in die Wartezeit reinfällt?
Meine Tochter wird im Oktober 3. Ab wann ist für Sie eine ZZV sindvoll?
Danke vorab für die Antworten

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(Antwort vom: 2009-06-14 12:01:56 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
Natürlich ist es positiv, wenn es keine Sanktionen (also Leistungskürzungen) bei Nichtvorlage eine Heil- und Kostenplanes (HKP) gibt und das ist beim Tarif CSS ZahnarztPlus der Fall.
Wir empfehlen allerdings (als Selbstschutz) generell bei allen „größeren“ Maßnahmen (also bei PZR z.B. nicht) einen HKP erstellen zu lassen. Es hat sic gezeigt, dass so spätere Konflikte bei der Erstattung schon im Vorfeld vermieden werden können.


B)
Schäden, die während der Wartezeit neu eintreten sind bereits "versichert".

Behandlungen diesbezüglich, die während der Wartezeit stattfinden, sind noch nicht erstattungsfähig.

Wenn Behandlungen diesbezüglich erst nach Ablauf der Wartezeit stattfinden, wären diese bereits erstattungsfähig.

Beispiel:

Sie schließen z.B. per 1.5.2008 einen Tarif ab.

Am 25.11. stellt der Zahnarzt fest, dass eine neue Krone für einen Zahn notwendig ist, was aber noch nicht so dringend ist. Die Behandlung wird verschoben und erst im neuen Jahr durchgeführt, also nach Ablauf der Wartezeit. Diese Krone wäre dann bereits erstattungsfähig (je nach Tarif ggf. im Rahmen anfänglicher Begrenzungen).

Problematisch wäre natürlich, wenn schon vor Abschluss d. Versicherung Behandlungsbedarf bestand und festgestellt wurde, das wäre natürlich nicht erstattungsfähig, auch nicht nach Ablauf der Wartezeiten.


C)
Bein Tarif CSS ZahnarztPlus gilt z.B. für den Bereich Zahnbehandlung keine Wartezeit.
Sie können also z.B. nach erfolgreicher Annahme (nach Erhalt der Police) bereits eine professionelle Zahnreinigung vornehmen lassen.


D)
Im Prinzip ist ein Abschluss auch schon für Kinder überlegenswert, wenn Sie bereits Ihre Zähne haben und die halbjährliche Untersuchung beim Zahnarzt schon ansteht.

Insbesondere ist hier darauf zu achten, einen Tarif abzuschließen, der auch für KFO (Kieferorthopädie) leistet.

Leider kann ich hier im Forum Ihre Mailadresse nicht einsehen.
Ich würde Sie daher bitten diese Anfrage erneut an info@hanswaizwann.de zu senden. Gerne senden wir Ihnen zum Thema „Zahnzusatzversicherung für Kinder“ weitere Informationen zu.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-06-17 10:06:34 )

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhät sich die CSS im folgenden Fall:
Ein Heil+Kostenplan für Kieferoth.Behandlungen wurde von der CSS innerhalb der Wartezeiten genehmigt. Es wurden aber zwei Kieferorth.Behandlungen während der Wartezeit durchgeführt und abgelehnt. Werden nun alle Behandlungen abgelent auch wenn diese erst nach der der Wartezeit ausgeführt werden? Für Ihre Auskunft bedanke ich mich schon jetzt. mfg. K.Zimpel

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