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Im November 2010 musste bei mir ein stark entzündeter Zahn gezogen werden, der nicht mehr zu retten war. Da es ein Zahn ... weiterlesen...


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Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

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ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

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Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

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Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

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laufende Behandlung

(Frage vom 2009-06-27 22:20:57 - diese Frage wurde 1908 mal gelesen)

Ich interessiere mich für den Tarif ZG 100 von der Arag oder auch für den CSS Tarif. Bei beiden wird ja gefragt ob laufende oder angeratene Zahnbehandlungen anstehen. Mir fehlt ein Backenzahn für den ich mir vor 5 Jahren einen Heil und Kostenplan erstellt wurde. Ersetz wurde nie etwas. Zählt so etwas als laufende Behandlung? Bei der CSS wäre diese Leistung ja von vorneherein ausgeschlossen. Bei der ARAG besteht ja die Möglichkeit fehlende Zähne gegen Zuschlag zu versichern. Würde die ARAG in so einem Fall zahlen?
Kann ich bei der CSS wenn ich den fehlenden Zahn im Antrag angebe Probleme bekommen?
(Antwort vom: 2009-06-29 10:25:59 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
Eine angeratene Behandlung ist eine angeratene Behandlung, auch wenn der Zeitpunkt des Anragens schon eine gewisse Dauer zurückliegt.

Entscheidend ist nicht, ob eine Behandlung gemacht wird oder nicht, sondern einfach, ob eine Behandlung angeraten wurde oder nicht. Wenn ein Kostenplan erstellt wurde, dann ist dies eine eindeutig angeratene Behandlung. Eine solche müsste im Antrag angegeben werden und das hätte dann bei der CSS (oder auch bei ARAG) definitiv zur Folge, dass Sie einen zahnärztlichen Befund bei Antragstellung mit einreichen müssten.



B)
Fehlende Zähne "können" ganz prinzipiell bei manchen Versicherern mit versichert werden.

Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden. Und so wie Sie das schildern, ist bei Ihnen ja der Versicherungsfall bereits eingetreten.

Vorsicht:
Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit ein Implantat für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht. Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen.


C)
Theoretisch ist eine Antragstellung auch trotz angeratener Behandlung möglich.

Sie müssten dann einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen - die anstehende/angeratene/geplante/notwendige Behandlung wird dann ausgeschlossen, so viel ist klar.

Grundsätzlich empfehle ich allerdings in solchen Fällen, mit der Antragstellung bis nach Abschluss der Behandlung zu warten, und zwar aus folgenden Gründen:

Der Versicherer hat das Recht Ihren Vertrag auch abzulehnen. Das wird er u.U. tun, wenn Sie sehr umfangreiche angeratene Zahnmaßnahmen haben oder einen Zahnbefund vom Zahnarzt ausgefüllt vorlegen, der erkennen lässt, dass Sie schon sehr viele mit Zahnersatz versorgte Zähne haben. Wenn Sie also einen in diesem Sinne " schlechten " Zahnbefund vorlegen, kann der Versicherer nach gut dünken den Antrag ablehnen, den er ohne Vorlage eines Befundes womöglich problemlos angenommen hätte.

Wir plädieren daher für die oben beschriebene Vorgehensweise, mit der Antragstellung zu warten, welche aus Kundensicht am sichersten ist und mit der (unnötige) Ablehnungen nicht riskiert werden.

Eine Ablehnung ist nämlich theoretisch denkbar, sogar auch dann, wenn nichts ansteht, wenn jemand z.B. schon sehr viele Zähne ersetzt bekommen hat oder wenn z.B. ersichtlich ist, dass viele Implantate bestehen.

Eine Abgrenzung ist hier natürlich nicht genau möglich, ab wann jemand in der Antragsannahme-Abteilung eines Versicherers sagt, der Betreffende hat schlechte Zähne, den nehmen wir nicht.

Ein allgemein sinnvoller Rat im Zusammenhang mit dem beantragen von Personenversicherungen ist einfach generell der: Geben Sie nie mehr an, als das wozu Sie wirklich verpflichtet sind.

Tatsache ist: Die CSS fragt nicht nach dem Umfang und Alter vorhandenen Zahnersatzes und das ist für Sie positiv. Mit einem Zahnbefund ermöglichen Sie dem Versicherer Einblick in Ihren Zahnzustand, den er sonst nicht gehabt hätte.

Es ist daher nicht sinnvoll, hier eine Ablehnung zu riskieren.

Planen Sie denn den Ersatz dieses Backenzahnes? Und wie würde denn der Zahnbefund aussehen? Besitzen Sie z.B. viel „alten“ Zahnersatz?



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)




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