WaizmannTabelle 2012
mehr als 135 Zahnzusatzver-sicherungen im Vergleich
Waizmann ZZV-Schutzbrief
Schnellere Erstattung durch WaizmannPro Schutzbrief-Leistungen.
Klarvertrag
Clearment Klarvertrag = AGB`s im Klartext
           

Preisvergleich Zahnzusatzversicherung

Der Nr. 1 Online-Rechner für Zahntarife. Seit 1995.

Zahnzusatzversicherung Info-Center

Vergleiche & Tests Zahnzusatzversicherung

Informationen & Service für Zahnärzte

Downloads, Support, News & Co....


Bewertungen


3035 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Sehr geehrter Herr Waizmann, herzlichen Dank für die unkomplizierte Vertragsabwicklung bezüglich meiner Zahnzusatzver ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...



Zahnfehlstellung - Progenie - Null Möglichkeiten eine Zahnversicherung abzuschließen?

(Frage vom 2009-07-01 02:11:39 - diese Frage wurde 2011 mal gelesen)

Guten Tag,

hatte schon länger vor, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Hatte dann mal ein paar Anbieter verglichen und bin bei der Singnal B hängengeblieben ... aber was sehen meine entzündeten Augen? Kein einziger Anbieter versichert bei einer Progenie?

Zur Erläuterung ... als ich letztens beim Zahnarzt war, war er der erste, der einen Vorbiß bei mir festgestellt hat (auch wenn es nur sehr leicht ausgeprägt ist), keiner meiner früheren Zahnärzte hatte etwas in dieser Richtung erwähnt.

Und nun sieht es anscheinend wirklich so aus, als könnte ich mir die Signal B und andere Versicherungen in die Haare schmieren, nur weil jetzt nach 36 Jahren offiziell festgestellt wird, dass ich einen leichten Vorbiß habe.

Ich frage mich ernsthaft, warum ein Vorbiß, der nie Probleme gemacht hatte so ausschlaggebend ist, dass man von Vornherein schon abgelehnt wird. Bei der Signal B könnte man 20 Zahnlücken haben und wird trotzdem genommen, aber bei einer geringen Zahnfehlstellung wird man komplett ausgeschlossen.

Welche Möglichkeiten hätte ich den sonst noch?

Würde mich über ein paar Infos freuen, thanks.

Cu

Hemdale

Antwort oder Kommentar schreiben dazu
(Antwort vom: 2009-07-01 02:14:56 )

Ach ja, vergessen ... die Zahnfehlstellung ist so gering und problemlos, dass laut Zahnarzt keine Korrektur nötig ist.

(Antwort vom: 2009-07-02 10:38:43 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Ich frage zur Sicherheit noch einmal nach:
Hat der Zahnarzt eine Behandlung angeraten, ist der Vorbiss also behandlungsbedürftig oder nicht? Sind ggf. irgendwann einmal Behandlungen zu erwarten?

Die Signal fragt ganz klar nach einer "Zahnfehlstellung" im Antrag. Mit einer vorhandenen Zahnfehlstellung ist somit kein Abschluss möglich, das ist richtig. Doch wer hat schon völlig gerade Zähne. Die Zahnfehlstellung muss somit schon eine "behandlungsbedürftige" Zahnfehlstellung sein. Die muss ein Zahnarzt/KfO-Spezialist erkannt haben und Korrekturmaßnahmen angeraten haben.

Vielleicht könnten Sie die Sachlage hier noch etwas genauer schildern.
Danke!



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-07-02 11:47:23 )

Guten Tag,

Danke für die Antwort.

Nein, wie ich oben in meinem zweiten Post noch ergänzt hatte, ist laut Zahnarzt keine Korrektur nötig und es wurde mir auch keine angeraten, da die "Zahnfehlstellung" nur minimal ist und ich in meinem bisherigen Leben auch keinerlei Probleme damit hatte.

Cu

Hemdale

(Antwort vom: 2009-07-06 10:27:27 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Frage nach der Zahnfehlstellung ist bei der Signal ganz allgemein gehalten. Damit gemeint ist aber die Frage nach einer behandlungsbedürftigen Fehlstellung. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, wäre die Frage mit "Nein" zu beantworten. Es ist aber mit Sicherheit nicht schlecht, wenn eine Bestätigung des Zahnarztes vorliegt, dass diese Zahnfehlstellung nicht behandlungsbedürftig ist.

Wenn Sie den Tarif gerne abschließen möchten, würde ich Sie bitten, beim Anfordern der Unterlagen den Kollegen der Antragsbearbeitung eine kurze Zusammenfassung der Sachlage mit zu senden, auch dass der Zahnarzt bestätigen kann, dass es sich hier um eine so geringfügige Fehlstellung handelt, dass diese nicht behandlungsbedürftig ist.

Die Unterlagen für den gewünschten Tarif bitte direkt über den Online-Rechner auf unserer Homepage www.hanswaizmann.de anzufordern.

Kleine "Anleitung" dazu:

1. Sie geben auf der Startseite Geburtsdatum u. Geschlecht ein;

2. im nachfolgenden Schritt beantworten Sie die Zahn- und Gesundheitsfragen,

3. dann erhalten Sie eine Übersicht der von uns ausgesuchten Tarife mit jeweiligen Prämien und sogar mit einer Anzeige, ob die Tarife abschließbar sind (oder nicht).

4. Sofern abschließbar, wählen Sie dann bitte den gewünschten Tarif, z.B. Signal A, aus und klicken auf "1. Antrag und Infopaket".

5. Es werden dann noch einmal die für den ausgewählten Tarif relevanten Gesundheits- bzw. Zahnfragen geprüft - bitte erneut beantworten und auf den Button am unteren Ende klicken.

6. Danach das Formular mit persönlichen Daten ergänzen und absenden.

Die Unterlagen erhalten Sie dann ca. 2-3 Werktage später von uns per Post.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

Antwort oder Kommentar schreiben dazu

Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch hier:

  1. Zahnfehlstellung - Progenie - Null Möglichkeiten eine Zahnversicherung abzuschließen? (null moglichkeit)


Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen

Neue Kommentare: "Zahnfehlstellung - Progenie - Null Möglichkeiten eine Zahnversicherung abzuschließen?"

Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare verfasst.
Schreiben Sie doch ein Kommentar!



© 2009 www.hanswaizmann.de | Impressum