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ARAG Z100 - keine Erstattung für PZR bei Kindern
ich habe für meine Tochter im Januar eine Zahnzusatzversicherung (Z100) bei der ARAG abgeschlossen.
Nun waren wir im Juni bei einer professionellen Zahnreinigung, die die Versicherung nun nicht übernehmen will, weil Kinder angeblich durch die gesetzl. Versicherung schon umfangreiche Leistungen erhalten.
Ist dies korrekt? Ich habe bereits einmal Widerspruch eingelegt, aber die Kostenübernahme wurde wieder abgelehnt, wobei die GKV ja keine professionelle Zahnreinigung übernimmt.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das ist korrekt. Die ARAG übernimmt für Kinder keine Kosten zur professionellen Zahnreinigung, da ein Großteil der PZR-Leistungen im Leistungskatalog der GKV auftauchen und dementsprechend auch von der GKV übernommen werden müssen.
Dazu ein Auszug aus unserem Hans Waizmann Leistungskatalog für den Tarif Z100 der ARAG zum Thema PZR für Kinder, den Sie mit den Angebotsunterlagen im Januar bereits erhalten haben müssten:
Die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden nicht erstattet, denn
Prophylaxemaßnahmen (2 mal pro Jahr; bei hohem Kariesrisiko bis zu 4 mal pro Jahr) und die Entfernung von Zahnstein
(einmal pro Jahr) sowie die Entfernung von weichen Belägen zur Fluoridierung bzw. zur Versiegelung gehören für diesen
Personenkreis zum Leistungsumfang der GKV.
Mit freundlichen Grüßen
Onlineberatung Waizmann
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