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CSS - Bonusheft - Wann Bonusheft einreichen? Nachträgliche Einreichung möglich?

(Frage vom 2009-07-23 10:36:13 - diese Frage wurde 3105 mal gelesen)

Sehr geehrtes Waizmannteam,

bezüglich meiner CSS-Zahn-Zusatzversicherung habe ich zwei Fragen, die Sie mit bitte beantworten mögen:

1. Muß ich mein Bonusheft auch bei der CSS (im Original) einreichen, um die 90 % Erstattung für Zahnersatz zu bekommen? Ich verfüge über 10 Jahre lückenlosen Nachweis.

2. Kann ich das Bonusheft der CSS für eine bereits erstattete Zahnersatz-Rechnung (Rechnungsbetrag ca. Euro 700) nachreichen? Es würde sich also um ca. Euro 70 Nach-Erstattung handeln.


Mit freundlichen Grüßen

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(Antwort vom: 2009-07-23 10:36:13 - schrieb Service - www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Sie müssen das Bonusheft niemals im Original einreichen. Es reicht eine Kopie völlig aus. Hier sollten Sie normalerweise das Bonusheft in Kopie bei Einreichung der ersten Rechnung einfach mitschicken.

2. Eine Nachreichung des Bonusheftes ist jederzeit auch für bereits erstattete Rechnungen möglich. Bitte schicken Sie eine Kopie des Bonusheftes zusammen mit einem kurzen Anschreiben an die Roland Assistance in Köln. Bitten Sie in dem Schreiben um eine Nachprüfung aufgrund des existierenden Bonusheftes. Sie bekommen die fehlenden 10% dann umgehend nacherstattet.


Mit freundlichen Grüßen
Onlineberatung Waizmann

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