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Bewertungen


3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Das sagt A. Berger über hanswaizmann.de:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Janitos hat die zweite Zahnzusatzversicherung storniert und erstattet die entstanden ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Wann beginnt Wartezeit bei CSS zu laufen?

(Frage vom 2009-07-27 11:32:28 - diese Frage wurde 1176 mal gelesen)

Sehr geehrtes Waizmannteam,

danke für die Antwort.

Mein Versicherungsschutz beginnt also ab dem 20 Juli und der Versicherungsbeginn ist der 01.06.2009?

Ab welchem Datum beginnt die Wartezeit von 8 Monaten?

Danke in Voraus
(Antwort vom: 2009-07-27 11:32:28 - schrieb Service - www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich immer erst ab Erhalt der Police. Erst mit Zusenden der Versicherungsunterlagen nimmt der Versicherer den Antrag an und es kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Insofern kann auch vorher kein Versicherungsschutz gegeben werden - auch wenn der Versicherungsbeginn bereits vor Zusenden der Versicherungsunterlagen gelegen ist.

Die Wartezeit hingegen beginnt ab dem im Versicherungsschein genannten Datum zu laufen. Das wäre in Ihrem Fall der 01.06.09. Das bedeutet, dass die Wartezeit für den Bereich Zahnersatz am 01.02.10 abgelaufen ist. Für den Bereich Zahnbehandlung gibt es keine Wartezeit. Hier können Sie also ab sofort Ansprüche geltend machen.


Mit freundlichen Grüßen
Onlineberatung Waizmann



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