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ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

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Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

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Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

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  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Abschluss einer Versicherung in folgender Situation ...Eilt

(Frage vom 2008-10-10 10:19:06 - diese Frage wurde 2262 mal gelesen)

Hallo, ich würde mich freuen, eine Antwort zu folgender dringenden Frage zu erhalten.

Folgender Fall:
Wenn ich zu einem neuen Zahnarzt wechsle, der direkt die Behandlung eines Zahns weiterführt, die sein Vorgänger angefangen hat, aber mir weitere in Aussicht stellt...die der Vorgänger nicht für nötig befunden hat....ich zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschliesse, die aktuelle Behandlung angebe den Rest natürlich nicht... Woher will der Versicherer wissen, dass noch weitere im Raum stehen?

Vielen Dank und Grüsse,
Sternchen

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(Antwort vom: 2008-10-10 13:41:42 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo Sternchen,

der Versicherer hat die Möglichkeit, im Rahmen einer Leistungsprüfung auch andere Zahnärzte zu befragen, bei denen Sie in Behandlung waren.

Zum einen wären Sie vertraglich verpflichtet, diese auch anzugeben, zum anderen könnte der Versicherer das ggf. auch durch eine Rückfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfahren, dass Sie noch bei einem anderen Zahnarzt in Behandlung waren.

Ich würde Ihnen dringend davon abraten, im Antrag Dinge bewusst zu verschweigen - den Ärger haben Sie hinterher mit ziemlicher Sicherheit, wenn es blöd läuft wird dann nicht nur eine spätere Leistung verweigert, sondern am Ende verlieren Sie noch den gesamten Versicherungsschutz (wenn der Versicherer vom Vertrag zurücktritt).

MfG

Hans Waizmann



? Hallo, ich würde mich freuen, eine Antwort zu folgender dringenden Frage
? zu erhalten.
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? Folgender Fall:
? Wenn ich zu einem neuen Zahnarzt wechsle, der direkt die Behandlung eines
? Zahns weiterführt, die sein Vorgänger angefangen hat, aber mir weitere
? in Aussicht stellt...die der Vorgänger nicht für nötig befunden
? hat....ich zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschliesse, die aktuelle
? Behandlung angebe den Rest natürlich nicht... Woher will der Versicherer
? wissen, dass noch weitere im Raum stehen?
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? Vielen Dank und Grüsse,
? Sternchen

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