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Hallo Herr Florian Ferdinand,
ihre Unterstützung und Bearbeitung meiner Fragen möchte ich ausdrücklich loben. Ich ha ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
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Kündigung durch Versicherer?
Angenommen ich schließe heute eine Versicherung ab (40 Jahre, weiblich, viele Füllungen, 3 Brücken), zahle 10 Jahre ein und dann beginnen größere Maßnahmen (Füllungen gegen Inlais, Brücken müssen ersetzt werden......). Ich befürchte dass nach einer gewissen Anzahl an Rechnungen die Versicherung irgendwann gekündigt wird, da ich als Patient zu teuer werde (spätestens wenn meine Beiträge der 10 Jahre aufgebraucht sind). Dann könnte ich mir ja von vornherein eine Zusatzversicherung sparen und das Geld verzinslich anlegen für meinen späteren Zahnersatz.
MfG antje
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
den Vertrag einer Krankenversicherung kann der Versicherer nach einem Schadenfall nicht einfach kündigen. Sie kennen das wahrscheinlich von der KFZ- oder der Privathaftpflicht. Da ist das u.U. möglich. Im Krankenversicherungsbereich allerdings meist nicht.
Im Prinzip würde den deutschen Versicherern während der ersten 3 Vertragsjahre ein solches ordentliches Kündigungsrecht auch zustehen. Darauf verzichten allerdings die meisten, auch z.B. die CSS und die ARAG. Der Versicherer kann ggf. eine Leistung ablehnen, er kann Ihnen aber nicht kündigen, weil Sie versicherte Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Eine Kündigung von Seiten des Versicherers ist also nur dann möglich, wenn Sie Ihre (vor)vertraglichen Pflichten verletzen, z.B. wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, oder wenn nachgewiesen wird, dass Sie die Gesundheitsfragen im Antrag nicht korrekt beantwortet haben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Vielen Dank für Ihre Antwort,
was meinen Sie mit: "Der Versicherer kann ggf. eine Leistung ablehnen" ?
Wenn es eine versicherte Leistung ist, medizinisch notwendig, vor Vertragsabschluß noch nicht angeraten... kann er trotzdem einfach ablehnen?
MfG antje
Keine Frage!!
Die CSS hat mir grade gekündigt, nun wo ich nach 2 Jahren etwas Geld koste.
Also Achtung mit Dieser Versicherung!
Ich kann nur warnen!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ein Versicherer könnte z.B. eine Leistung ablehnen, weil sich herausstellt, dass die Behandlung eine Folge einer bereits vor Vertragsabschluss durchgeführten Behandlung war.
Das trifft z.B. immer mal wieder zu bei Wurzelbehandlungen.
Nach unserer Kenntnis, gibt es nach einer derartigen Behandlung für einen bestimmten Zeitraum das Risiko der Nachbehandlung, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich war. Muss dann in diesem Zeitraum der Zahn doch gezogen werden und ein Implantat soll gesetzt werden, dann wäre das nicht erstattungsfähig.
Für angeratene Behandlungen und auch für sich daraus ergebende direkte Folgebehandlungen gilt ganz einfach kein Versicherungsschutz.
Warum fragen Sie nach? Befinden Sie sich in einer Situation, bei der Sie die Befürchtung haben, es würde nicht geleistet werden?
Sie können diese gerne, wenn Sie möchten, uns konkret schildern, dann können wir auch konkret antworten. Je genauer eine Frage, umso genauer können wir ganz einfach auch antworten.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Nun ja, ich bin von Haus aus Mißtrauisch. Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung schließt man ab um den Supergau anzusichern (Eigenheim brennt ab, Unfall mit Personenschaden und Schadensersatzforderungen für lebenslage Pflege.....) Viele Deutsche zahlen in eine solche Versicherung, aber den wenigsten brennt das Haus ab.....Die Versicherungen können also mit den Einnahmen die Schadensfälle begleichen.
Leistungen aus einer Zahnzusatzversicherung nimmt hingegen jeder irgendwann in Anspruch, die wenigsten nehmen ein kerngesundes Gebiß mit ins Grab. Da kehrt sich aus meiner Sicht das Verhältnis Einzahlung/Auszahlung irgendwann (mit zunehmendem Alter des Patienten) um. Also muß sich eine solche Versicherung was einfallen lassen, um weniger auszugeben. Und ich habe, wie bereits erwähnt, viele Füllungen und 3 Brücken, und die halten nicht ewig. Das ist auch einer Versicherung klar. Und meine Befürchtung ist, dass am Ende alles ausgeschlossen ist bzw. als Folgebehandlung einer Folgebehandlung eines vor Vertragsabschluß blombierten Zahnes gilt und die Versicherung sich um die Zahlung drückt.
MfG antje
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bereits bestehender Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen) oder auch Zähne mit Füllungen können (bei fast allen Tarifen) dann problemlos mitversichert werden, wenn diese zum Zeitpunkt des Abschlusses vollkommen in Ordnung sind und keinerlei Reparaturen, Neuerungen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind.
Später auftretende neue Schäden sind dann mitversichert.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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