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Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie einmal darüber in Kenntnis setzen, was Ihre Mitarbeiter, für Mit ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
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CSS - wie oft PZR? - Erstattungshöhe Material- und Laborkosten - Austausch Amalgamt gegen Inlays
vielen Dank für die schnelle Zusendung der Unterlagen.
Ein paar Fragen habe ich noch an Sie:
- wird eine professionelle Zahnreinigung 1 x pro Jahr zu 100% übernommen?
- können alte Amalganfüllungen, die nicht mehr in Ordnung sind, durch Porzellan Inlays ersetzt werden und werden diese dann zu 100% übernommen?
- sind die Material und Laborkosten und Zahnarztkosten zu 100% abgedeckt?
- haben Sie auch ein Angebot für Krankenhausaufenthalt mit 2 Bett Zimmer und Chefarztbehandlung?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüße
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d.h. die CSS leistet für Prophylaxe grundsätzlich so oft, wie es aus medizinsicher Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist. Das kann theoretisch sogar z.B. viermal im Jahr sein. Soweit uns bekannt ist kommt so etwas dann vor, wenn jemand bisher keinerlei Prophylaxe betrieben hat und eine Erstuntersuchung mit u.a. Mundhygienestatus (für den die CSS natürlich auch leistet, wenn der medizinisch nötig ist), den Bedarf für anfangs häufigere PZR belegt. Maßgeblich ist, was im Falle einer Rückfrage Ihr Zahnarzt als medizinisch notwendig erforderlich ansieht.
Wenn jemand gute Zähne hat, dann sollten ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr kein Problem darstellen. Wenn jemand häufiger PZR-Rechnungen einreicht, dann hat die CSS grundsätzlich das Recht beim Zahnarzt nachzufragen. Am besten ist es daher, falls mehr PZR's in einem Kalenderjahr medizinisch notwendig sein sollten, dass Ihr Zahnarzt die nachvollziehbare medizinische Begründung gleich auf seiner Abrechnung dazuschreibt, das erspart unnötige Rückfragen.
Inlays gehören in den Bereich Zahnersatz und werden deshalb nicht mit 100%, sondern mit 80-90% - je nach Bonusheft - erstattet. Wenn die vorhandenen Füllungen defekt sind und deshalb eine medizinische Notwendigkeit des Ersatzes besteht, wären die Kosten für die Inlays in der angegebenen Höhe erstattungsfähig.
Material- und Laborkosten werden immer in der Höhe erstattet, wie hoch eben die Erstattung für den jeweiligen Bereich ist. Wenn Sie also Material- und Laborkosten für den Bereich Zahnersatz haben, werden diese zu 80-90% - je nach Bonusheft - erstattet. Wenn Sie diese Kosten für den Bereich Zahnbehandlung haben, würden diese entsprechend zu 100% erstattet werden.
Wir vermitteln auch Krankenhauszusatzversicherungen. Dazu möchte ich Sie bitten unsere Homepage www.hanswaizmann.de zu besuchen. Auf der Hauptseite finden Sie mittig oben einen Link zum Krankenhauszusatzrechner. Hier beantworten Sie die Gesundheitfragen und erhalten im Anschluss daran einen Übersicht der für Sie empfehlenswerten Tarife mit Leistungen und Beiträgen. Sie müssen dann das kostenlose und unverbindliche Angebot nur noch online anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Onlineberatung Waizmann
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