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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Das sagt Frau Ute S. über hanswaizmann.de:
Ich hatte am 28.11.2011 eine Frage im Bezug auf die Altersrückstellungen und den Vergleich von Zusatztarifen mit und oh ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

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CSS - ICON-Behandlung erstattungsfähig?

(Frage vom 2009-08-10 13:28:38 - diese Frage wurde 5295 mal gelesen)

Guten Morgen,

ich besitze seit dem 01.12.08 die Zahnzusatzversicherung der CSS Zahnbehandlung und Zahnersatz Top. Bei meinem Zahnartzbesuch letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit meinem Zahnarzt. Er riet mir im Laufe des nächsten Jahres zu einer "ICON"-Behandlung meiner Frontzähne.

Bei dieser neuen Methode wird das Fortschreiten von Karies frühzeitig gestoppt. Die Behandlung mittels Kariesinfiltration erfolgt in einer Sitzung, ohne Bohren und die gesunde Zahnsubstanz bleibt erhalten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 300-400€, davon wird von der gesetzlichen Krankenkasse nichts übernommen. Wie hoch ist der Anteil der über die CSS in diesem Fall gedeckt wird?

Vielen Dank für Ihre Auskunft
(Antwort vom: 2009-08-10 13:28:38 - schrieb Service - www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den vorliegenden Informationen übersteigt eine "ICON"-Behandlung das Maß einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Daher würde die CSS sich NICHT an den Kosten für diese Behandlungsmethode beteiligen.


Mit freundlichen Grüßen
Onlineberatung Waizmann

(Antwort vom: 2009-08-30 18:52:38 )

Hallo!

Ich hab genau die gleiche Frage bzw. dasselbe Problem.

Mein Zahnarzt hat mir ebenfalls geraten in einem Jahr eine ICON Behandlung durchführen zu lassen.

Ich habe mir schon gedacht, dass die CSS die Kosten nicht übernehmen wird, da diese Behandlungsmethode ja noch ganz neu auf dem Markt ist.

Allerdings warum soll die Behandlung nicht medizinisch notwendig sein?
Karies ist in den Fällen ja vorhanden und wäre doch eigentlich im Sinne der versicherung diese Behandlung zu zahlen.
Schliesslich bleibt die Zahnsubstanz erhalten und die wahrscheinlichkeit ist geringer, dass Füllungen ausgetauscht werden müssen wobei eventuell nachgebohrt werden muss oder sogar implantate eingesetzt werden müssen.

Denken Sie, dass die CSS diese neue Behandlungsmethode auch in den nächsten paar Jahren nicht in seinen Katalog aufnehmen wird?

Oder ist es vielleicht jetzt nur abhängig unter welchem Punkt der Zahnarzt diese Behandlung abrechnen lässt?

Würde mich über eine Antwort freuen!

(Antwort vom: 2009-10-04 18:25:55 )

Hallo!

Ich nehme Bezug auf den Beitrag "CSS - ICON-Behandlung erstattungsfähig?"

Mein Zahnarzt hat mir geraten in einem Jahr eine ICON Behandlung durchführen zu lassen.

Ich habe mir schon gedacht, dass die CSS die Kosten nicht übernehmen wird, da diese Behandlungsmethode ja noch ganz neu auf dem Markt ist.

Allerdings warum soll die Behandlung nicht medizinisch notwendig sein?
Karies ist in den Fällen ja vorhanden und wäre doch eigentlich im Sinne der versicherung diese Behandlung zu zahlen.
Schliesslich bleibt die Zahnsubstanz erhalten und die wahrscheinlichkeit ist geringer, dass Füllungen ausgetauscht werden müssen wobei eventuell nachgebohrt werden muss oder sogar implantate eingesetzt werden müssen.

Denken Sie, dass die CSS diese neue Behandlungsmethode auch in den nächsten paar Jahren nicht in seinen Katalog aufnehmen wird?

Oder ist es vielleicht jetzt nur abhängig unter welchem Punkt der Zahnarzt diese Behandlung abrechnen lässt?

Würde mich über eine Antwort freuen!



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