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Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

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CSS Schweigepflichtentbindung

(Frage vom 2009-12-02 20:53:49 - diese Frage wurde 6296 mal gelesen)

habe heute von der css den Brief bekommen um die Schweigepflichtentbindung zu entziehen dan wird immer meine zustimmung benötig wen die css was vom Ärtz wissen möchte. Was ist den besser alles beim alten zu lassen oder die neue Variante was dann länger dauert?

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(Antwort vom: 2009-12-04 08:46:59 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

das Zusatzformular, das Sie erhalten haben, ist für den Widerruf der bereits gegebenen Schweigepflichterklärung (kurz SPE) da. Sie haben mit Ihrer Unterschrift unter den alten Vertrag automatisch diese SPE abgegeben. Doch lt. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss dem Kunden nun die Wahl bleiben, ob er das möchte oder nicht. Daher haben Sie jetzt die Möglichkeit dieser SPE zu widersprechen. Dazu muss das Formular unterschrieben werden und an VOLZ zurückgeschickt werden.

Wenn alles so bleiben soll wie es ist, brauchen Sie nichts zurückschicken.

Man sollte sich jedoch schon überlegen, ob man der SPE wirklich widerrufen möchte. Wenn man der SPE widerruft, muss der Versicherer vor jeder Arztrückfrage auch eine SPE beim Kunden einholen. Das kostet sehr viel Zeit und verlängert natürlich die Bearbeitungszeiten ungemein.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-12-04 10:15:22 )

Schweigepflichterklärung:

In der Erklärung unterschreibt man aber auch, dass man für eventuell anfallende Mehrkosten aufkommen mus. Das schreckt gleich wieder ab.
Wie hoch können diese Kosten ausfallen? Wie oft werden Erkundigungen eingeholt.

Was empfehlen Sie "persönlich"

Vielen Dank

Carmen Kroll

(Antwort vom: 2009-12-07 11:35:13 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Erkundigungen werden normalerweise nur beim ersten Leistungsfall eingeholt.

Über die Höhe der Kosten können wir nichts sagen, da uns kein Fall bekannt ist, bei dem die CSS zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten verlangt hätte. Die CSS möchte sich ganz einfach die Option nur freihalten - das ist auch sicherlich ihr Recht - diese Kosten auf die Kunden umzulegen, falls beispielsweise ein großer Teil der Versicherten diese SPE zurückziehen würde. Dann würde hier z.B. schon alleine an Portokosten ein riesiger Mehraufwand entstehen.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-07-22 19:07:21 )

Zählen Kostenvoranschläge für Zahnbehandlungen zu den "angeratenen oder begonnenen" Zahnbehandlungen?

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  2. Janitos - zu umfangreiche Schweigepflichtsentbindung (schweigepflichtsentbindung arag Z100)
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