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Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

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Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

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Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

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Schiene

(Frage vom 2009-12-10 19:20:34 - diese Frage wurde 1286 mal gelesen)

Hallo zusammen!

Ich wollt fragen ob eine Zahnschiene (für Nachts) bei der CSS mitversichert ist.

Vielen Danki im Voraus!
(Antwort vom: 2009-12-11 10:41:56 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Hier muss ich rückfragen:

Haben Sie bereits eine Schiene (welche) und fragen an, ob diese dann mitversichert ist oder werden Sie ggf. irgendwann einmal eine Schiene benötigen?



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2009-12-11 19:07:17 )

Ich werde ggf. in der Zukunft eine benötigen.

(Antwort vom: 2009-12-14 10:36:12 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

mein Fehler, ich hatte meine Rückfrage nicht richtig formuliert. Wichtig wäre natürlich zu wissen, ob bereits ein Vertrag besteht oder nicht.

Ich beantworte jetzt einfach beides.


Wenn noch kein Vertrag besteht, wäre erst mal zu klären, ob bereits Versicherungsfälle eingetreten sind, die dann „leider“ nicht mehr versichert werden können.

Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet ganz einfach - Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Wenn also der Zahnarzt schon Behandlungsbedarf festgestellt hat und auch eine Behandlung (z.B. mit einer Schiene) angeraten hat, ist das nicht mehr versicherbar.

Die Versicherungen überprüfen regelmäßig bevor sie erstatten, ob Versicherungsfälle bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind. Hierzu wird i.d.R. der Zahnarzt angeschrieben und befragt. Dieser muss dann korrekt antworten.

Sollten Sie sich also unsicher sein, ob hier eine angeratene Maßnahme vorliegt oder nicht, sollten Sie Ihren Zahnarzt fragen, was er bei einer Rückfrage durch den Versicherer antworten müsste.



Wenn Sie bereits den Tarif CSS ZahnarztPlus abgeschlossen haben und jetzt aktuell – also nach Versicherungsabschluss – eine Maßnahme mit einer Schiene angeraten wurde, folgende Informationen an Sie:

Grundsätzlich sieht der Tarif CSS ZahnarztPlus Leistungen für Schienen und Aufbissbehelfe vor, sofern diese nicht im Rahmen der GKV-Richtlinien erstattungsfähig sind. So genannte Schnarcherschienen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da hier keine Zahnerkrankung besteht.


Sollten Sie bereits einen Vertrag besitzen und zudem unsere Kunde sein (bei www.hanswaizmann.de) würde ich Sie bitten, konkrete Anfragen bezüglich Tarif und/oder Leistungen an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse zu senden.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



P.S. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass 100 % klar sein muss, dass für Schäden bzw. Maßnahmen, die vor Antragstellung bzw. Vertragsabschluß vom Zahnarzt bereits konkret angeraten oder sogar konkret geplant worden sind natürlich keinerlei Versicherungsschutz bestehen kann. Das kriegen Sie bei keinem Versicherer auch wenn der keine Fragen nach den Zähnen stellt (z.B. Signal-Iduna, was aber annahmetechnisch natürlich sehr vorteilhaft ist).




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