Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...



Preisvergleich Zahnzusatzversicherung starten (empfohlen)

Starten Sie jetzt einen Preisvergleich der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen. Sie erhalten sofort die Preise und Leistungen der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen angezeigt.
Klicken Sie hier um einen Preisvergleich zu starten...

zurück zur Forum Zahnzusatzversicherung Übersicht



Schiene

(Beitrag bzw. Frage wurde 544 mal gelesen)

Hallo zusammen!

Ich wollt fragen ob eine Zahnschiene (für Nachts) bei der CSS mitversichert ist.

Vielen Danki im Voraus!
schrieb Hans am: 2009-12-10 19:20:34
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Hier muss ich rückfragen:

Haben Sie bereits eine Schiene (welche) und fragen an, ob diese dann mitversichert ist oder werden Sie ggf. irgendwann einmal eine Schiene benötigen?



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

Starten Sie jetzt einen Online-Preisvergleich (Dauer ca. 1 Minute)

Damit Sie den vollen Funktionsumfang von www.hanswaizmann.de nutzen können, starten Sie am besten jetzt einen Preisvergleich. Sie erhalten individuelle Tarif-Empfehlungen und viel Hintergrund-Informationen zu den leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen. Klicken Sie hier um einen Zahnzusatzversicherung-Preisvergleich zu starten.


schrieb www.hanswaizmann.de am: 2009-12-11 10:41:56
Ich werde ggf. in der Zukunft eine benötigen.
schrieb Hans am: 2009-12-11 19:07:17
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

mein Fehler, ich hatte meine Rückfrage nicht richtig formuliert. Wichtig wäre natürlich zu wissen, ob bereits ein Vertrag besteht oder nicht.

Ich beantworte jetzt einfach beides.


Wenn noch kein Vertrag besteht, wäre erst mal zu klären, ob bereits Versicherungsfälle eingetreten sind, die dann „leider“ nicht mehr versichert werden können.

Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet ganz einfach - Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Wenn also der Zahnarzt schon Behandlungsbedarf festgestellt hat und auch eine Behandlung (z.B. mit einer Schiene) angeraten hat, ist das nicht mehr versicherbar.

Die Versicherungen überprüfen regelmäßig bevor sie erstatten, ob Versicherungsfälle bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind. Hierzu wird i.d.R. der Zahnarzt angeschrieben und befragt. Dieser muss dann korrekt antworten.

Sollten Sie sich also unsicher sein, ob hier eine angeratene Maßnahme vorliegt oder nicht, sollten Sie Ihren Zahnarzt fragen, was er bei einer Rückfrage durch den Versicherer antworten müsste.



Wenn Sie bereits den Tarif CSS ZahnarztPlus abgeschlossen haben und jetzt aktuell – also nach Versicherungsabschluss – eine Maßnahme mit einer Schiene angeraten wurde, folgende Informationen an Sie:

Grundsätzlich sieht der Tarif CSS ZahnarztPlus Leistungen für Schienen und Aufbissbehelfe vor, sofern diese nicht im Rahmen der GKV-Richtlinien erstattungsfähig sind. So genannte Schnarcherschienen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da hier keine Zahnerkrankung besteht.


Sollten Sie bereits einen Vertrag besitzen und zudem unsere Kunde sein (bei www.hanswaizmann.de) würde ich Sie bitten, konkrete Anfragen bezüglich Tarif und/oder Leistungen an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse zu senden.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



P.S. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass 100 % klar sein muss, dass für Schäden bzw. Maßnahmen, die vor Antragstellung bzw. Vertragsabschluß vom Zahnarzt bereits konkret angeraten oder sogar konkret geplant worden sind natürlich keinerlei Versicherungsschutz bestehen kann. Das kriegen Sie bei keinem Versicherer auch wenn der keine Fragen nach den Zähnen stellt (z.B. Signal-Iduna, was aber annahmetechnisch natürlich sehr vorteilhaft ist).


schrieb www.hanswaizmann.de am: 2009-12-14 10:36:12

Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch hier:

  1. Schiene (schnarcherschiene GKV)


Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen

Neuen Kommentar schreiben
Ihr Name:

Ihre E-mail:

Ihre Frage:

Sicherheitscode:

Sicherheitscode:

Ihnen fehlt Information bzw. ist noch etwas unklar?

Stichwort: "Schiene"
Als Experten für Zahnzusatzversicherungen möchten wir Ihnen immer möglichst aktuelle, übersichtliche und umfassende Informationen liefern. Sollten Ihnen einmal Informationen fehlen oder Inhalte unklar sein, dann finden Sie hier Platz für Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Bitte helfen Sie uns, die Inhalte für Sie stetig zu verbessern!

Vielen Dank - Ihr Hans Waizmann-Team

Ihr Kommentar zu dieser Info:

Wenn Sie Kunde sind oder eine persönliche Frage haben, klicken Sie bitte hier.

Email:

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfrage eine E-Mail an.

Neue Kommentare: "Schiene"

Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare verfasst.
Schreiben Sie doch ein Kommentar!


© 2009 www.hanswaizmann.de | Impressum