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CSS ZETop+ZB: Dentinadhäsive Rekonstruktion an. 217a GOZ §6(2)

(Frage vom 2009-12-12 16:37:34 - diese Frage wurde 3459 mal gelesen)

Hallo,

wird von der CSS (ZETop+ZB) eine Dentinadhäsive Rekonstruktion analog 217a GOZ §6(2)abgedeckt? Der Merkzettel ist an dieser Stelle m.E. etwas irritierend. Ich verstehe es aber bisher so, daß ich diese Kosten selbst tragen muss. Ist das korrekt?

Schöne Grüße

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(Antwort vom: 2009-12-14 10:39:42 - schrieb www.hanswaizmann.de )


Sehr geehrte/r Anfrager/in,


a) wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.

b) Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.

Sollten Sie jedoch von Ihrem Vertreter oder Makler keine oder nur unzureichende Hilfe erhalten, dann melden Sie sich bitte erneut, mit Stichwort: Mein Vertreter/Makler konnte/wollte mir nicht helfen. Dann
werden wir Ihr Ihnen entgegenkommend helfen und Ihre Frage beantworten.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



(Antwort vom: 2009-12-14 10:43:10 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,


noch folgende, vielleicht sehr wertvolle Information für Sie.

Ich weiß jetzt nicht genau, welches Blatt mit „Merkzettel“ gemeint ist.

Wenn Sie jedoch bei uns Kunde sind, haben Sie bei Vertragsabschluss einen Leistungskatalog erhalten. Dort finden Sie unter „Punkt 12 – Kunststofffüllungen“ erläuterst, welche Abrechnungen möglich sind.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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  1. CSS ZETop+ZB: Dentinadhäsive Rekonstruktion an. 217a GOZ §6(2) (goz 217a)


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