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vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Möchte dieses Jahr noch eine abschließen.
gerne beantworte ich Ihnen diese Frage. Damit ich mit der Antwort auf Ihren persönlichen Bedarf auch konkret eingehen kann noch folgende Rückfrage:
Warum soll definitiv keine Leistung für den Bereich KFO enthalten sein? Ist Ihnen unter Umständen eine kieferorthopädische Behandlung schon mal angeraten worden?
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Mit freundlichem Gruß
Mit freundlichem Gruß
nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten auch für (KFO) kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen. So leistet z.B. CSS ZahnarztPlus oder Signal A/B generell für KfO Maßnahmen, der Barmenia ZG leistet nicht für KfO. Während die CSS und Signal sogar für Mehrkosten bei KfO leisten, leistet die ARAG dafür nicht. KfO Mehrkosten fallen dann an, wenn die gesetzliche Kasse (GKV) die KfO Maßnahme übernimmt, aber höhere Kosten über die Kassenleistung hinaus in Rechnung gestellt werden, was häufig bzw. regelmäßig der Fall ist. Für Erwachsene ist eine KfO-Maßnahme generell keine Kassenleistung. Die Kasse leistet nur in seltenen Ausnahmefällen, die Sie ggf. bei Ihrer Kasse erfragen könnten.
Nun stellt sich die Frage, ob und ggf. wann es sich bei Erwachsenen um eine seitens eines geeigneten Zusatzversicherers erstattungsfähige KfO-Maßnahme handelt.
Wenn jemand nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten.
Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht.
Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muss sich um eine " behandlungsbedürftige " Zahnfehlstellung handeln.
Wer hat schon völlig gerade Zähne! Bei den meisten erwachsenen Menschen wird der Zahnarzt keinen KfO-Behandlungsbedarf feststellen.
Klar ist: Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluß eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer.
Die Signal z.B. fragt ganz klar nach einer "Zahnfehlstellung" im Antrag. Damit ist eine "behandlungsbedüftige" Zahnfehlstellung gemeint. Die muss ein Zahnarzt/KfO-Spezialist erkannt haben und Korrekturmaßnahmen angeraten haben.
Hierbei kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten.
So kommt der Fall vor, dass jemand den Zahnarzt wechselt und der neue Zahnarzt diagnostiziert plötzlich eine behandlungsbedüftige Zahnfehlstellung. Der " Neue " rät plötzlich zu einer KFO-Behandlung, obwohl eine solche bei bisherigen Zahnärzten noch nie zur Debatte stand bzw. keineswegs angeraten war. Wenn jemandem, der schon länger, z.B. 2 Jahre CSS-zusatzversichert ist, so etwas passiert, bei dem wäre eine plötzlich " überraschend " festgestellte behandlungsbedürftige Zahnkorrektur mitversichert.
In diesen Fällen ergibt sich für die Betroffenen allerdings noch eine andere Schwierigkeit:
Man muss in Fällen wie dem eben aufgezeigten aber auch überlegen, warum der oder die vorherigen Zahnärzte die Fehlstellung niemals als behandlungsbedürftig diagnostiziert haben. Auch stellt sich die Frage, ob bei einer KFO-Maßnahme für einen Erwachsenen etwaige Nachteile die Vorteile überwiegen könnten. Wir empfehlen allen Betroffenen sich in derartigen Fällen, die leider vorkommen, in Ihrem eigenen Interesse sicherheitshalber eine " echte " zweite Zahnarztmeinung einzuholen, also einfach noch zu einem anderen Zahnarzt zu gehen oder bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung nach der Adresse eines Gutachters für solche Fälle zu fragen.
Sollte eine KFO-Maßnahme aufgrund eines Unfalls erforderlich sein, würde die Kasse leisten, allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Hier würden die CSS oder die Signal für die Mehrkosten für eine "bessere" Behandlung im Rahmen der Versicherungsbedingungen leisten.
Sie sehen schon- die wichtigste Leistung ist der Bereich KFO bei Erwachsenen nicht. Die beiden wichtigeren Bereiche sind Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Gute Tarife, die auch den Bereich Zahnbehandlung umfangreich abdecken, wie z.B. CSS ZahnarztPlus, HanseMerkur EZ+EZT+EZP, ARAG Z-100 oder auch die Tarife der Signal A und Signal B enthalten unter anderem auch Leistungen für KFO. Es gibt hier nicht die Möglichkeit zu sagen, ich möchte weniger Beitrag leisten und das dafür raus haben.
Ich empfehle Ihnen einen Tarif so auszuwählen, dass Sie schauen, was der Tarif alles leisten soll und nicht so sehr darauf achten, was sie ggf. nicht brauchen.
Eine sehr gute Hilfe ist hier unser online-Rechner auf www.hanswaizmann.de. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.
Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.
Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest!
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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