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Zahnzusatzversicherung von Tchibo – geringe Leistung zum kleinen Preis
(Beitrag bzw. Frage wurde 267 mal gelesen)
Laut aktuellen Medienberichten (tz, 18.01.2010) bietet der Kaffeehändler Tchibo eine Zahnzusatzversicherung mit der Bezeichnung KEZ von Asstel, bzw. der Gothaer Allgemeine Versicherung AG an. Dabei handelt es sich um einen Tarif, der schon seit 2008 am Markt verfügbar ist. Es wird ein Tarif versprochen, der es laut Stiftung Warentest mit den leistungsstarken Tarifen durchaus aufnehmen kann.
Die Betonung liegt auf „kann“ – denn leistungsstark ist der Tarif nicht!
Es handelt sich vielmehr um einen Tarif der „alten Generation“. Diese leisten ausschließlich für Zahnersatz. Der zahnmedizinische Grundsatz wird in diesem Zusammenhang einmal mehr missachtet: „Jeder eigene Zahn ist besser als jede noch so gute Prothese.“ Zahnerhalt ist essentiell. Hierfür leistet der Tchibo-Tarif gar nicht. Auch nicht für die Prophylaxe im Erwachsenenalter - dafür wirbt Tchibo mit einem einmaligen Zuschuss für Schnellentschlossene von 25 Euro für eine professionelle Zahnreinigung (die im Durchschnitt 80 Euro kostet). Ein leistungsstarker Tarif sieht heutzutage anders aus. Er kostet aber auch deutlich mehr - das Angebot von Asstel entspricht leider nicht dem üblichen, von Tchibo gewohnt hohem Qualitätsniveau.
Der Beitrag beträgt für Erwachsene bis zum 40. Geburtstag keine zehn Euro. Dass die Leistung dementsprechend gering ist, wird klar, wenn man sich folgende Punkte vor Augen hält:
1. Der Tarif enthält ausschließlich Leistungen im Bereich Zahnersatz, die Zahnbehandlung an sich ist nicht im Erstattungsumfang enthalten.
2. Der Tarif leistet nur, wenn auch die GKV leistet. Eine erweiterte Wurzelbehandlung wird z.B. nicht erstattet.
3. Es erfolgt keine Erstattung für Kunststofffüllungen neben dem gesetzlich festgelegten Festzuschuss.
4. Prophylaxe ist nicht im Leistungsspektrum des Tarifs enthalten, eine professionelle Zahnreinigung muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen.
5. Im schlechtesten Fall (kein lückenloses Bonusheft) erhält der Verbraucher gerade einmal 70% Erstattung – da ist aber die Leistung der GKV schon inkludiert.
HansWaizmann.de hat diesen Tarif genau unter die Lupe genommen. Das ernüchternde Ergebnis: Der Tarif besitzt einen WaizmannWert von lediglich 43%.
Der WaizmannWert ist definiert als der von einer Zahnzusatzversicherung erstattete Anteil an zahnärztlichen Behandlungskosten nach GKV-Festzuschuss. Er bemisst sich über 4 Jahre mit einem durchschnittlichen Bedarf an Behandlung, Zahnersatz und Prophylaxe eines Erwachsenen. Der WaizmannWert liegt im Fall des „Tchibo-Tarifs“ KEZ im Vergleich zu den meisten Zahnzusatzpolicen nur im hinteren Mittelfeld. Zum Vergleich: Der derzeit beste Tarif hat einen WaizmannWert von 93%.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.waizmanntabelle.de
schrieb Waizmann
am: 2010-01-21 12:32:16
Laut aktuellen Medienberichten (tz, 18.01.2010) bietet der Kaffeehändler Tchibo eine Zahnzusatzversicherung mit der Bezeichnung KEZ von Asstel, bzw. der Gothaer Allgemeine Versicherung AG an. Dabei handelt es sich um einen Tarif, der schon seit 2008 am Markt verfügbar ist. Es wird ein Tarif versprochen, der es laut Stiftung Warentest mit den leistungsstarken Tarifen durchaus aufnehmen kann.
Die Betonung liegt auf „kann“ – denn leistungsstark ist der Tarif nicht!
Es handelt sich vielmehr um einen Tarif der „alten Generation“. Diese leisten ausschließlich für Zahnersatz. Der zahnmedizinische Grundsatz wird in diesem Zusammenhang einmal mehr missachtet: „Jeder eigene Zahn ist besser als jede noch so gute Prothese.“ Zahnerhalt ist essentiell. Hierfür leistet der Tchibo-Tarif gar nicht. Auch nicht für die Prophylaxe im Erwachsenenalter - dafür wirbt Tchibo mit einem einmaligen Zuschuss für Schnellentschlossene von 25 Euro für eine professionelle Zahnreinigung (die im Durchschnitt 80 Euro kostet). Ein leistungsstarker Tarif sieht heutzutage anders aus. Er kostet aber auch deutlich mehr - das Angebot von Asstel entspricht leider nicht dem üblichen, von Tchibo gewohnt hohem Qualitätsniveau.
Der Beitrag beträgt für Erwachsene bis zum 40. Geburtstag keine zehn Euro. Dass die Leistung dementsprechend gering ist, wird klar, wenn man sich folgende Punkte vor Augen hält:
1. Der Tarif enthält ausschließlich Leistungen im Bereich Zahnersatz, die Zahnbehandlung an sich ist nicht im Erstattungsumfang enthalten.
2. Der Tarif leistet nur, wenn auch die GKV leistet. Eine erweiterte Wurzelbehandlung wird z.B. nicht erstattet.
3. Es erfolgt keine Erstattung für Kunststofffüllungen neben dem gesetzlich festgelegten Festzuschuss.
4. Prophylaxe ist nicht im Leistungsspektrum des Tarifs enthalten, eine professionelle Zahnreinigung muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen.
5. Im schlechtesten Fall (kein lückenloses Bonusheft) erhält der Verbraucher gerade einmal 70% Erstattung – da ist aber die Leistung der GKV schon inkludiert.
HansWaizmann.de hat diesen Tarif genau unter die Lupe genommen. Das ernüchternde Ergebnis: Der Tarif besitzt einen WaizmannWert von lediglich 43%.
Der WaizmannWert ist definiert als der von einer Zahnzusatzversicherung erstattete Anteil an zahnärztlichen Behandlungskosten nach GKV-Festzuschuss. Er bemisst sich über 4 Jahre mit einem durchschnittlichen Bedarf an Behandlung, Zahnersatz und Prophylaxe eines Erwachsenen. Der WaizmannWert liegt im Fall des „Tchibo-Tarifs“ KEZ im Vergleich zu den meisten Zahnzusatzpolicen nur im hinteren Mittelfeld. Zum Vergleich: Der derzeit beste Tarif hat einen WaizmannWert von 93%.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.waizmanntabelle.de
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