Bewertungen
3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrte Onlineberatung Waizmann,
das sind ja gute Neuigkeiten! Damit, dass es jetzt so schnell geht, habe ich gar ...
weiterlesen...
Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
- Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...
- Startseite HansWaizmann.de
- Forum Zahnzusatzversicherung
- Versicherung trotz Schiene?
- Forum: Fragen Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnarzt-News Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnzusatzversicherung für Kinder Forum
- Forum: Zahnzusatzversicherung im Test - Vergleich
Versicherung trotz Schiene?
ich bin 25 Jahre und ich habe seit ca. 1 Jahr eine Schiene zur Entspannung der Kiefermuskulatur, da ich häufig Kopfschmerzen habe und auch Verspannungen im Nacken. Habe ich die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung zu bekommen?
Mein neuer Zahnarzt hat mir angeraten, mir mal über eine Spange Gedanken zu machen. Rein finaziell ist das in absehbarer Zeit nicht möglich. Wenn er mir das nur geraten hat und es nicht in meiner Patientenakte steht, kann ich dann eine Versicherung abschließen? Würde gerne die CSS nehmen gerade wegen der Kieferothopädischen Behandlungen, die evtl mal anstehen.
Grüße
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
insbesondere bei Ersterstattungen, aber auch bei „größeren“ Erstattungen überprüfen die Versicherungsgesellschaften vor der Leistung immer erst einmal, ob der Versicherungsfall wirklich erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Um nun zu überprüfen, ob der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist, wird i.d.R. der Zahnarzt angeschrieben und gefragt und dieser muss dann korrekt antworten. Es kommt also darauf an, was der Zahnarzt auf eine entsprechende Arztrückfrage antworten wird. Klären Sie doch das mal mit dem Zahnarzt ab.
Allerdings ist es in Ihrem Falle zusätzlich noch so, dass sie ja bereits eine Knirscherschiene haben und diese im Antrag angeben müssten. Nur wäre das für den Bereich Aufbissschienen und nicht für Kieferorthopädie. Die Angabe der Knirscherschiene hätte einen Leistungsausschluss (Ausschluss für neue Knirscherschiene und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (wie z.B. Funktionsdiagnostik) sowie Ausschluss für direkte Folgeschäden des Knirschens) zur Folge.
Es ist von unserer Seite her keine definitive Aussage möglich, ob dann ein Abschluss bei der CSS wirklich möglich wäre. Wichtig wäre auf alle Fälle mal zu klären, was der Zahnarzt bei einer Rückfrage antworten müsste.
Eine andere Möglichkeit wäre der Abschluss bei einer Versicherung, die nicht nach angeratenen/geplanten Maßnahmen fragt (z.B. KQ DentiGent). Das wäre annahmetechnisch ggf. von Vorteil. Aber ganz klar gilt natürlich auch hier das oben Geschriebene: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
P.S. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass 100 % klar sein muss, dass für Schäden bzw. Maßnahmen, die vor Antragstellung bzw. Vertragsabschluß vom Zahnarzt bereits konkret angeraten oder sogar konkret geplant worden sind natürlich keinerlei Versicherungsschutz bestehen kann. Das kriegen Sie bei keinem Versicherer auch wenn der keine Fragen nach den Zähnen stellt (z.B. Signal-Iduna, was aber annahmetechnisch natürlich sehr vorteilhaft ist).
Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen
- Beitragserstattung CSS - Zahnzusatzversicherung
- Sind Kronen Zahnersatz? - Zahnzusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung von Tchibo – geringe Leistung zum kleinen Preis - Zahnzusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung von Tchibo – geringe Leistung zum kleinen Preis - Zahnzusatzversicherung
- Fehle Zähne 7er und 8er Zähne - Zahnzusatzversicherung
