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Versicherung trotz Schiene?

(Beitrag bzw. Frage wurde 424 mal gelesen)

Hallo,
ich bin 25 Jahre und ich habe seit ca. 1 Jahr eine Schiene zur Entspannung der Kiefermuskulatur, da ich häufig Kopfschmerzen habe und auch Verspannungen im Nacken. Habe ich die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung zu bekommen?
Mein neuer Zahnarzt hat mir angeraten, mir mal über eine Spange Gedanken zu machen. Rein finaziell ist das in absehbarer Zeit nicht möglich. Wenn er mir das nur geraten hat und es nicht in meiner Patientenakte steht, kann ich dann eine Versicherung abschließen? Würde gerne die CSS nehmen gerade wegen der Kieferothopädischen Behandlungen, die evtl mal anstehen.

Grüße
schrieb Nicole am: 2010-01-22 22:58:51
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

insbesondere bei Ersterstattungen, aber auch bei „größeren“ Erstattungen überprüfen die Versicherungsgesellschaften vor der Leistung immer erst einmal, ob der Versicherungsfall wirklich erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.

Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Um nun zu überprüfen, ob der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist, wird i.d.R. der Zahnarzt angeschrieben und gefragt und dieser muss dann korrekt antworten. Es kommt also darauf an, was der Zahnarzt auf eine entsprechende Arztrückfrage antworten wird. Klären Sie doch das mal mit dem Zahnarzt ab.

Allerdings ist es in Ihrem Falle zusätzlich noch so, dass sie ja bereits eine Knirscherschiene haben und diese im Antrag angeben müssten. Nur wäre das für den Bereich Aufbissschienen und nicht für Kieferorthopädie. Die Angabe der Knirscherschiene hätte einen Leistungsausschluss (Ausschluss für neue Knirscherschiene und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (wie z.B. Funktionsdiagnostik) sowie Ausschluss für direkte Folgeschäden des Knirschens) zur Folge.

Es ist von unserer Seite her keine definitive Aussage möglich, ob dann ein Abschluss bei der CSS wirklich möglich wäre. Wichtig wäre auf alle Fälle mal zu klären, was der Zahnarzt bei einer Rückfrage antworten müsste.


Eine andere Möglichkeit wäre der Abschluss bei einer Versicherung, die nicht nach angeratenen/geplanten Maßnahmen fragt (z.B. KQ DentiGent). Das wäre annahmetechnisch ggf. von Vorteil. Aber ganz klar gilt natürlich auch hier das oben Geschriebene: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)


P.S. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass 100 % klar sein muss, dass für Schäden bzw. Maßnahmen, die vor Antragstellung bzw. Vertragsabschluß vom Zahnarzt bereits konkret angeraten oder sogar konkret geplant worden sind natürlich keinerlei Versicherungsschutz bestehen kann. Das kriegen Sie bei keinem Versicherer auch wenn der keine Fragen nach den Zähnen stellt (z.B. Signal-Iduna, was aber annahmetechnisch natürlich sehr vorteilhaft ist).

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schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-01-26 09:57:26

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