Sie sind hier: Startseite HansWaizmann.de »
Forum Zahnzusatzversicherung
Preisvergleich Zahnzusatzversicherung starten (empfohlen)
Starten Sie jetzt einen Preisvergleich der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen. Sie erhalten sofort die Preise und Leistungen der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen angezeigt. Klicken Sie hier um einen Preisvergleich zu starten...
zurück zur Forum Zahnzusatzversicherung Übersicht
- Forum: Fragen Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnarzt-News Zahnzusatzversicherung
- Forum: Krankenhauszusatzversicherung
- Forum: Zahnzusatzversicherung für Kinder
- Forum: Zahnzusatzversicherung im Test - Vergleich
Veneers angabepflichtig?
(Beitrag bzw. Frage wurde 229 mal gelesen)
Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob ich Veneers, die ich aus kosmetischen Gründen vor 6 Jahren erhalten habe, beim Antrag für eine Zahnzusatzversicherung angeben muss? Gelten diese als Zahnersatz?
Danke und Grüße
schrieb Ich
am: 2010-01-24 14:47:09
ich möchte gerne wissen, ob ich Veneers, die ich aus kosmetischen Gründen vor 6 Jahren erhalten habe, beim Antrag für eine Zahnzusatzversicherung angeben muss? Gelten diese als Zahnersatz?
Danke und Grüße
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
vorhandener Zahnersatz (wie z.B. Brücken, Kronen oder auch Veneers) wird problemlos mitversichert, sofern dieser bei Vertragsabschluss vollkommen intakt ist und keine Neuerungen bzw. Reparaturen oder ähnliche Behandlungen angeraten bzw. geplant sind. Später auftretende neue Schäden sind dann mitversichert.
Ist der vorhandene Zahnersatz bereits älter als 10 Jahre, muss bei einer Antragstellung bei der CSS ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag hinzugefügt werden. Da ein zahnärztlicher Befundbericht dem Versicherer umfangreiche Informationen zum Zahnzustand liefert, ist in vielen Fällen davon allerdings eher abzuraten.
Sofern Sie also keinen Zahnersatz besitzen, der älter als 10 Jahre ist, wird in den Anträgen danach nicht gefragt und muss somit auch nicht angegeben werden, sofern dieser eben vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Maßnahmen/Behandlungen angeraten/geplant sind.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
schrieb www.hanswaizmann.de
am: 2010-01-25 10:31:51
vorhandener Zahnersatz (wie z.B. Brücken, Kronen oder auch Veneers) wird problemlos mitversichert, sofern dieser bei Vertragsabschluss vollkommen intakt ist und keine Neuerungen bzw. Reparaturen oder ähnliche Behandlungen angeraten bzw. geplant sind. Später auftretende neue Schäden sind dann mitversichert.
Ist der vorhandene Zahnersatz bereits älter als 10 Jahre, muss bei einer Antragstellung bei der CSS ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag hinzugefügt werden. Da ein zahnärztlicher Befundbericht dem Versicherer umfangreiche Informationen zum Zahnzustand liefert, ist in vielen Fällen davon allerdings eher abzuraten.
Sofern Sie also keinen Zahnersatz besitzen, der älter als 10 Jahre ist, wird in den Anträgen danach nicht gefragt und muss somit auch nicht angegeben werden, sofern dieser eben vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Maßnahmen/Behandlungen angeraten/geplant sind.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen
- Versicherung trotz Schiene? - Zahnzusatzversicherung
- Beitragserstattung CSS - Zahnzusatzversicherung
- Sind Kronen Zahnersatz? - Zahnzusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung von Tchibo – geringe Leistung zum kleinen Preis - Zahnzusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung von Tchibo – geringe Leistung zum kleinen Preis - Zahnzusatzversicherung
Preisvergleich Zahnzusatzversicherung
Infos für Zahnärzte
Entscheidungshilfen
Vergleiche & Test's
Beratung & Kontakt
Insider-Hinweise:
Abschluss-Sicherheit
Leistungssicherheit
Erstattungssicherheit