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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

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Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

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Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

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Veneers angabepflichtig?

(Frage vom 2010-01-24 14:47:09 - diese Frage wurde 880 mal gelesen)

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob ich Veneers, die ich aus kosmetischen Gründen vor 6 Jahren erhalten habe, beim Antrag für eine Zahnzusatzversicherung angeben muss? Gelten diese als Zahnersatz?

Danke und Grüße

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(Antwort vom: 2010-01-25 10:31:51 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

vorhandener Zahnersatz (wie z.B. Brücken, Kronen oder auch Veneers) wird problemlos mitversichert, sofern dieser bei Vertragsabschluss vollkommen intakt ist und keine Neuerungen bzw. Reparaturen oder ähnliche Behandlungen angeraten bzw. geplant sind. Später auftretende neue Schäden sind dann mitversichert.

Ist der vorhandene Zahnersatz bereits älter als 10 Jahre, muss bei einer Antragstellung bei der CSS ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag hinzugefügt werden. Da ein zahnärztlicher Befundbericht dem Versicherer umfangreiche Informationen zum Zahnzustand liefert, ist in vielen Fällen davon allerdings eher abzuraten.

Sofern Sie also keinen Zahnersatz besitzen, der älter als 10 Jahre ist, wird in den Anträgen danach nicht gefragt und muss somit auch nicht angegeben werden, sofern dieser eben vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Maßnahmen/Behandlungen angeraten/geplant sind.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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