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Knirscherschiene = laufende Behandlung?

(Beitrag bzw. Frage wurde 259 mal gelesen)

Hallo,

ich möchte gerne eine Zahnzusatzversicherung bei der Arag abschließen. Dort wird nach derzeit laufenden Behandlungen gefragt ("Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen, Behandlungen wegen Zahn- und Kieferregulierung oder Parodontose")jedoch nicht ausdrücklich nach Aufbissschienen. Wäre diese trotzdem bei diesem Punkt anzugeben?

Danke und Grüße,
Gioia
schrieb Gioia am: 2010-01-25 10:14:18
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ja.

Sofern Ihre Zähne derzeit voll intakt sind und keine Neuerungen oder Reparaturen oder Ähnliches angeraten oder geplant sind, wäre eine Aufnahme schon möglich. Bereits vorhandene Schäden, die bereits schon ggf. durch das Knirschen entstanden sind, könnten nicht mehr mitversichert werden.

Die Knirscherschiene müsste angegeben werden und hätte einen Leistungsausschluss (Ausschluss für neue Knirscherschiene und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (wie z.B. Funktionsdiagnostik) sowie Ausschluss für direkte Folgeschäden des Knirschens) zur Folge.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-01-25 10:37:27
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Macht bei einem solchen Aussschluss eine Versicherung überhaupt noch Sinn? Es würde dann ja sicher bei später evtl. anfallenden Behandlungen, z. B. Kronen, von der Versicherung versucht werden, dies als Folge des Knirschens auszulegen - was ggf. auch niemand 100% widerlegen könnte?
schrieb Gioia am: 2010-01-25 15:26:32
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Insbesondere bei Ersterstattungen, aber auch bei „größeren“ Erstattungen überprüfen die Versicherer ganz genau, ob ein Versicherungsfall bereits vor Vertragsbeginn vorlag oder nicht. Das erfolgt i.d.R. über eine Arztrückfrage, bedeutet, der Zahnarzt wird angeschrieben und diesbezüglich gefragt und er muss dann korrekt antworten.

Fragen Sie also vielleicht ganz einfach mal den Zahnarzt, was er bei einer solchen Rückfrage dem Versicherer mitteilen müsste.

Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-01-26 09:42:28
Wie würde eine Versicherung denn die Zahnarztantwort einstufen, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses "Vorschädigungen", wie abradierte Zähne vorlagen, dafür aber zu Vertragsabschluß keine konkreten Maßnahmen angezeigt waren?

schrieb Birgit am: 2010-02-19 18:21:32


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