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Gesundheitsfragen SIGNAL(A/B)

(Beitrag bzw. Frage wurde 608 mal gelesen)

Hallo,

auf Ihrer Webside ist folgendes zu finden:
[...]"SIGNAL B hat auch weiterhin für Beginndaten ab 2008, bis auf weiteres, ein Annahmeverfahren mit nur 3 vereinfachten Gesundheitsfragen. (u.a. keine Zahnfragen! - siehe Online-Antrag). Wer die 3 Fragen mit „nein" beantworten kann, wird ohne Leistungseinschränkungen angenommen. Das ist einmalig für Zahnzusatzversicherungen mit Ergänzungsleistungen. Es wird nicht einmal nach dem Zahnzustand gefragt. Sie können nur in seltenen Fällen abgelehnt werden. Wenn Sie angenommen werden, sind sogar Ihre Vorerkrankungen komplett mitversichert"[...]
Ist dies immer noch der aktuelle Stand und bedeutet dies, dass auch nach Ablauf der Wartezeit keine "unangenhemen" Fragen, speziell auf die Zähne und deren Zusatnd VOR Versicherungsabschluss gestellt werden, die eventuell zu einer Verweigerung der Zusatzzahlung führen könnten?!
Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
schrieb Tyler am: 2010-02-22 09:45:03
..und was ist mit dem Zahnzusatztarif DENT-MAX der Signal Iduna?
Ist dieser auch problemlos abschließbar?
Nochmal vielen Dank für eine eventuelle Antwort!!!

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schrieb Tyler am: 2010-02-22 09:59:16
Hallo,
was ist wenn ich derzeit noch in einer weiteren privaten Zusatzversicherung bin, kann ich dann problemlos die andere, neue Zusatzversicherung jetzt schon abschließen, wenn ich beabsichtige die "alte" schnellstmöglich zu kündigen?
Dankeschön
schrieb interessiert nicht am: 2010-02-22 13:26:13
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

@ interessiert nicht

wenn Sie zuerst kündigen und dann einen neuen Antrag stellen, kann es im Prinzip passieren, dass - aus welchen Gründen auch immer - der neue Antrag abgelehnt wird und Sie ohne Versicherung dastehen. Wenn Sie zuerst den neuen Vertrag abschließen und dann kündigen, besitzen Sie über einen kurzen Zeitraum eine sog. "Doppelversicherung". Das ist die Krux.

Prinzipiell gibt es kein Gesetz o.Ä., das eine "Doppelversicherung" verbietet. Ganz allgemein wäre das also möglich - das ist sogar im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) explizit geregelt.

Die Versicherungsunternehmen hätten dann "intern" Ausgleichsansprüche gegeneinander.

Aber: Die Versicherer wollen im Regelfall keine "Doppelversicherung" und schreiben das deshalb meist explizit in die Bedingungen rein.


Es ist natürlich für die Versicherer schwer "nachprüfbar", ob jemand noch einen weiteren Tarif bei einer anderen Gesellschaft hat - es gibt zwischen den Krankenversicherern ja keine "Vernetzung" oder eine gemeinsame Datenbank o.Ä..

Aber eine dauerhafte Doppelversicherung würde ich dennoch im Regelfall nicht empfehlen. Normalerweise reicht es ja auch aus, wenn man einen guten Versicherer hat, der alle Leistungsbereiche ordentlich abdeckt.

Kurzfristige Überschneidungen beim Tarifwechsel sind aber natürlich schon denkbar.


ACHTUNG: Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.
Falls also aktuell Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.

Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)









schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-02-23 10:34:52
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

diese Aussage gilt ausschließlich für die Tarife Signal A und Signal B, da bei diesem Tarifen im Antrag keine Zahnfragen gestellt werden. Beim Dent-Max sind ausführliche Zahnfragen im Antrag zu beantworten. Dieser Tarif kann dann mit bis zu max. 3 fehlenden Zähne oder 6 ersetzten Zähnen nur abgeschlossen werden.

Auch die Signal prüft vor der Erstattung, ob sie denn leistungspflichtig ist. Wichtig ist, dass vor Abschluss der Versicherung definitiv keine Maßnahmen angeraten, geplant oder bereits am Laufen waren.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-02-23 10:29:59
Vielen Dank für die ausführliche und hilftreiche Antwort.
Um es nochmals auf den Punkt zu bringen.
Wenn ich meine Zähne "mit dem nötigsten" versorge, also z.b Zement-Füllungen und sie so behandeln lasse, dass sie locker das nächste jahr und vll noch länger standhalten, dann kann ich danach eine Zahnversicherung abschließen mit dem Wissen, dass auch alle (einschließlich der "grundversorgten")Zähne dann versichert sind.
So nach dem Motto, wenn der Zahnarzt sagt, "so wie es jetzt aussieht, ist erstmal nichts gravierendes in nächster Zukunft was auf sie zukommt"(wenn er das dann so auch der Versicherung sagt)?
Dann kann ich ja immer noch nach ner Zeit die Zement-Füllungen durch Kunststoff ersetzen lassen usw, oder?!
Vielen Dank nochmal, super Sache hier im Zusatz-Dschungel!
schrieb Tyler am: 2010-02-23 18:28:53
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

wenn Zähne abgeschlossen behandelt sind und keinerlei weitere Neuversorgung, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angerarten/geplant sind, können diese versichert werden.

Wenn dann später mal bei den durch Regelversorgung versorgten Zähne Behandlungen medizinisch notwendig sind, z.B. weil eine Füllung kaputt ist, dann ist das mitversichert.

Der Wechsel einer Füllung muss aber natürlich medizinisch notwendig sein. Man kann natürlich nicht sagen, ach, die Füllungen sind zwar noch in Ordnung, die mag ich jetzt aber nicht mehr, weil mir andere besser gefallen. Das ist natürlich klar. Das nur noch zur Klarstellung erwähnt.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-02-24 11:30:11

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Neue Kommentare: "Gesundheitsfragen SIGNAL(A/B)"

Hallo, welche Gesundheitsfragen muss ich bei der Signal Zahnzusatzversicherung beantworten?

Antwort www.hanswaizmann.de am 2010-08-23 16:16:18 :
Sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag der Signal werden folgende Fragen gestellt: 1. Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaften Befund wg. folgender Erkrankungen: Alkohol-/Drogen, Atshma bronchiale, Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) und andere schwere Erkrankungen 2. Erfolge in den letzten 5 Jahren ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt oder ist er geplant? 3. Besteht eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie durchgeführt? Das sind die für Sie zu beantwortenden Fragen.

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