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Leistungsausschluss fehlender Zahn/ angrenzende Zähne CSS

(Beitrag bzw. Frage wurde 1038 mal gelesen)

Hallo,
eine defekte Krone eines Zahnes, der an eine vorhandene Lücke grenzt, muss ersetzt werden. Die defekte Krone wird erneuert, allerdings in Kombination mit einer Brücke, die auch die vorhandene Lücke schliessen soll. Meine Frage: Erstattet die CSS komplett gar nichts (Leistungsausschluss fehlender Zähne)oder werden wenigstens die Kosten für die Krone des Nachbarzahnes ersetzt.

Vielen Dank für Ihre Antwort
schrieb Corinna am: 2010-02-22 17:55:25
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
auch bei der CSS sind die Nachbarzähne, die an vorhandene Lücken angrenzen generell mit "versichert". D.h. wenn an den Nachbarzähnen unabhängig von den fehlenden Zähnen etwas zu machen ist, z.B. eine neue Füllung oder eine neue Krone, dann ist das prinzipiell mit versichert.

Die Nachbarzähne sind einzig und allein in Ihrer Funktion als "Ankerzähne" ausgeschlossen, d.h. wenn der fehlende Zahn mittels einer neuen Brücke ersetzt werden soll. In diesem Fall leistet die CSS dann für die gesamte Brücke NICHT.


B)
Wenn vor Abschluss 1 Zahn fehlt und man macht dann eine dreigliedrige Brücke, muss man die komplett selbst bezahlen, da ja ein fehlender Zahn bei der CSS nicht mitversichert werden kann.

Wenn zusätzlich ein weiterer Zahn daneben gezogen oder bearbeitet werden muss und dann z.B. eine 4-gliedrige Brücke gemacht werden muss, dann wird eben anteilig für den neu dazu gekommenen Zahn geleistet. (Für die Ankerzähne würde weiterhin nicht geleistet werden.)

Wie viel ganz genau geleitstet wird, ist unter anderem von den Materialkosten abhängig. Hier wird im Einzelfall evtl. geprüft, ob diese aufgrund der vor Abschluss fehlenden Zähne insgesamt höher ausfallen. Es ist daher für uns leider nicht möglich eine pauschale Zusage bzw. Aussage zu machen.


C)
Wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfragen an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.

Wenn Sie noch keinen Abschluss haben ist zu beachten:

Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Sollte also eine Maßnahme bereits angeraten sein, wäre diese nicht mehr versicherbar. Dennoch kann langfristig gesehen ein Abschluss sehr sinnvoll sein.



Mit freundlichem Gruß
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schrieb www.hanswaizmann.de am: 2010-02-23 10:42:13

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