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Sehr geehrter Herr Waizmann,
vielen Dank für die freundliche und kompetente telefonische Beratung bzgl. Kündigung der ...
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Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
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ARAG Tariferhöhung
ich hcbae heute erfahren,d ass die Arag den Tarif Z100 umn fast 25% erhöht (von ca. 16 Euro auf 20 (!!). Dies ist mir eindeutig zu teuer, da ich denke, dass es für 20 Euro bessere Versicherungen gibt. Da ich noch relativ jung bin und bisher keine Krone, kein Zahnerstaz (nur 2 Zement-Füllungen) habe, habe ich mir überlegt, entweder zur CSS-Versicherung zu wechseln oder zur Hok-Coburg in den neuen Tarif von denen (Preimum ZZ), daich auch diesen Tarif über die Barmer etwas günstiger bekomme. Welchen Tarif würden Sie mir raten?
Antwort oder Kommentar schreiben dazu
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
ja, es ist richtig, dass bei der ARAG die Beiträge zum Tarif ARAG Z-100 entsprechend erhöht wurden.
Der Tarif CSS Zahnarzt ist ein absoluter Top-Tarif. Bei den Beiträgen ist jedoch zu beachten, dass diese ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind. Das bedeutet, dass diese alljährlich zum Jahresbeginn entsprechend dem erreichten Alter geringfügig angehoben werden. Hier finden Sie noch ausführliche Informationen dazu:
http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/id/21 .
B)
Der Tarif CSS ZahnarztPlus ist ein sehr leistungsstarker Top-Tarif. Er bietet noch etwas bessere Leistungen an, als der Tarif ARAG Z100 oder auch z.B. Hanse Merkur EZ+EZT+EZP, da die einzelnen Erstattungsbereiche von Zahnärzten konzipiert wurden.
Allerdings wurden die Annahmebedingungen im November 2009 deutlich verschärft. Dies hat zur Folge dass CSS nicht mehr von allen Personen ohne Probleme abgeschlossen werden kann. Unser Rechner zeigt Ihnen sofort an, welcher Tarif auch abschließbar ist (Online-Annahmecheck).
Ein Unterschied zwischen Arag Z100 und dem CSS ZahnarztPlus liegt in der Wartezeit. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit bei beiden Tarifen 8 Monate. Für Prophylaxe und Zahnbehandlung beträgt die Wartezeit bei der ARAG 3 Monate, wohingegen die CSS in diesem Bereich auf Wartezeiten gänzlich verzichtet. Bei der ARAG sind die Leistungen in den ersten beiden Versicherungsjahren gestaffelt (1. Jahr max. 500 Euro, 2. Jahr max. 1000 Euro) - bei der CSS sind die Leistungen nicht gestaffelt. Im Gegensatz zur ARAG leistet die CSS auch für Zahnbehandlungen (privatzahnärztliche Mehrkosten), wenn die Kasse einen Teil leistet. Die ARAG leistet nur, wenn die Kasse gar keine Erstattung vorsieht. Der Tarif CSS ZahnarztPlus hat derzeit das umfassendste und "vollständigste" Leistungsspektrum in Deutschland.
Der ARAG Z100 ist aber auch ein Spitzentarif und Empfehlung für Personen die eine deutsche Versicherung bevorzugen.
C)
der Tarif Premium ZZ gehört nicht zu den von uns empfohlenen Tarifen.
Im Detail:
1. Die Zahnersatz-Leistung beträgt prozentual gesehen 75-90% bereits inkl. der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist grundsätzlich eine ganz anständige Leistung.
2. Die Leistung ist nicht "kassenunabhängig", d.h. wenn die GKV nichts erstatten würde, würde HUK auch nicht zahlen. Das kommt praktisch nicht vor - jedenfalls nicht nach den aktuellen Gegebenheiten, denn die GKV leistet seit 1.1.2005 nach dem "Festzuschuss-Prinzip", d.h. Sie erhalten - wie der Name schon sagt - immer einen Festzuschuss. Wie Sie diesen dann im einzelnen verwenden (d.h. ob nun GKV-Regelversorgung oder doch teures Implantat) bleibt Ihnen allerdings selbst überlassen. Daher stellt diese Beschränkung jedenfalls im Moment unseres Erachtens kein Problem dar. Später allerdings, wenn im Zuge weiterer Gesundheitsreformen Zahnersatz-Leistungen komplett gestrichen würden, könnte das ein Problem darstellen (all unsere Nachbarländer haben bereits heute keine Leistungen mehr für Zahnersatz - daher ist dieser Gedanke nicht so abwegig).
3. In den Bedingungen der HUK verstecken sich einige Restriktionen:
- für Funktionsanalytische Maßnahmen wird nur geleistet, sofern sie im Zusammenhang mit Zahnersatz von mindestens sechs Zähnen stattfindet;
- sofern defekte bestehende Füllungen (Amalgam/Kunststoff) gegen Inlays ausgetauscht werden sollen, gibt es für diese Inlays eine Leistungsbegrenzung von max. 150 Euro pro Zahn (Gold-Inlays kosten bis ca. 800 Euro);
- sofern bei Kosten über 500 Euro nicht vorher ein Heil-Kostenplan vorgelegt wird, mindert das die tariflichen Leistungen um die Hälfte.
4. Vor Vertragsabschluss bereits fehlende Zähne sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. --> Das gibt es bei anderen Tarifen auch. Sofern eine Mitversicherung fehlender Zähne unbedingt gewünscht wird und auch noch möglich ist (weil bezüglich des fehlenden Zahnes noch keinerlei Maßnahmen oder Behandlungen angeraten oder geplant sind), sollte man bei der Tarifwahl darauf achten.
5. Keine Leistungen für Kieferorthopädie
6. Keine Leistungen für reine Zahnbehandlungen.
Es hat sich gezeigt, dass ein großer Anteil der einzureichenden Rechnungen sich auf den Bereich Zahnbehandlung (also z.B. hochwertige Kunststofffüllungen, Prophylaxemaßnahmen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen) beziehen. Wir vertreten daher die Meinung, dass es absolut sinnvoll ist, einen Tarif zu wählen, der auch für diesen Bereich umfangreich leistet.
7. Leistungsbegrenzung 4 Jahre lang --> im Anschluss begrenzt auf einen maximalen Rechnungsbetrag von 15000 Euro pro Jahr.
Diese Obige Antwort erfolgte gemäß unseren Bewertungskriterien für Versicherungstarife. Falls Sie noch Fragen zu dem Tarif haben, bitten wir Sie sich direkt an die HUK – Coburg Versicherung zu wenden. Wir können den Tarif nicht vermitteln.
Um Ihnen den direkten Vergleich des Tarifes mit den Tarifen auf unserer Seite zu ermöglichen können Sie sich gerne hier einen Blanko-Leistungskatalog ausdrucken und diesen mit der Bitte der Vervollständigung an die Versicherung senden.
Obige Antwort C) erfolgte gemäß unseren Bewertungskriterien für Versicherungstarife. Falls Sie noch Fragen zu dem Tarif haben, bitten wir Sie sich direkt an die HUK – Coburg Versicherung zu wenden. Wir können den Tarif nicht vermitteln.
Um Ihnen den direkten Vergleich des Tarifes mit den Tarifen auf unserer Seite zu ermöglichen, können Sie sich gerne von uns einen Blanko-Leistungskatalog ausdrucken und diesen mit der Bitte der Vervollständigung an die Versicherung senden.
D)
ACHTUNG: Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.
Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ich stelle mir gerade genau die gleiche Frage wie Mareike und habe einen ähnlichen Hintergrund. Vielen Dank daher für die obige Rückmeldung. Ich habe jedoch eine Frage dazu und eine weitere ergänzende Frage:
1) Widerspricht Ihre in D) gemachte Aussage:
"Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln."
nicht der in A) gemachten Aussage:
"Ein Unterschied zwischen Arag Z100 und dem CSS ZahnarztPlus liegt in der Wartezeit. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit bei beiden Tarifen 8 Monate. Für Prophylaxe und Zahnbehandlung beträgt die Wartezeit bei der ARAG 3 Monate, wohingegen die CSS in diesem Bereich auf Wartezeiten gänzlich verzichtet. Bei der ARAG sind die Leistungen in den ersten beiden Versicherungsjahren gestaffelt (1. Jahr max. 500 Euro, 2. Jahr max. 1000 Euro) - bei der CSS sind die Leistungen nicht gestaffelt."
?
Aus meiner sicht gibt es hier dann ja nur die 8 monatige Sperrfrist zu beachten, oder? Etwas anderes sollte nicht gegen den Wechsel sprechen?
2) ABER: Ist nicht bei der CSS genau wie bei der ARAG in den nächsten Jahren mit Preiserhöhungen in ähnlichem Umfang zu rechnen? Schließlich haben alle Versicherer mit den Erhöhungsgründen (Sterbetafel 2010, Geringere Verzinsung am Kapitalmarkt, Steigende Leistungsausgaben, Vorgaben des Gesetzgebers) zu kämpfen! Was bringt mir der Wechsel, wenn die CSS im nächsten Jahr den Beitrag um 20% erhöht, dann habe ich quasi die gleiche Entscheidung wie zum Abschluss der ARAG Versicherung und würde mich aufgrund der "geringen" Zahlung bei der ARAG wieder für diese Entscheiden.
Vielen Dank schon einmal für eine Rückmeldung von Ihnen.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, nein, das widerspricht sich nicht.
Wartezeit bedeutet: Neu hinzukommende Versicherungsfälle sind im Prinzip schon versichert, während der Wartezeit durchgeführte Behandlungen sind jedoch nicht erstattungsfähig.
Wartzeit ist ein Zeitraum, in dem keine Erstattungen erfolgen.
Manchmal ist es z.B. möglich, eine Behandlung für einen Schaden, der während der Wartezeit eintrat, nach hinten zu verschieben. Eine solche ist dann grundsätzlich schon erstattungsfähig.
Wichtig ist allerdings, dass der Schaden NACH Vertragsabschluss eintrat. Für Versicherungsfälle, die VOR Vertragsabschluss eingetreten sind, leistet der Versicherer nicht.
Wenn also schon Maßnahmen angeraten sind bevor man gewechselt hat, dann ist das bei einem Wechsel ein Versicherungsfall, der VOR Vertragsabschluss eintrat. Kein Versicherer leistet für VOR Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle.
Zur Beitragserhöhung:
Die CSS hat auch erst kürzlich die Beiträge etwas anheben müssen.
Zu beachten ist bei den Tarifen der CSS auch, dass diese ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind. Man zahlt hier eine reine Risikoprämie, die dann alljährlich zum Jahresbeginn entsprechend dem erreichten Alter geringfügig angehoben wird.
Hier finden Sie dazu mehr: http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/id/21.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
An welcher Stelle im ARAG Z100 Tarif ist zu lesen, dass wenn ich eine Zahnbehandlung (z.B. Kunststofffüllung) durchführe, die mit einem Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird, ich keine Leistung von der ARAG erhalte?
Damit wäre der komplette Teil für Zahnbehandlung des Z100 wertlos, wie sie selber schreiben gibt es ja zu fast allem einen (geringen) Festzuschuss?
@ Patient
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif ARAG Z-100 leistet zwar 100% auch für den Bereich der "Zahnbehandlung", allerdings mit Einschränkungen, die ich im folgenden ausführlicher erläutern möchte.
Viele Menschen gehen davon aus, dass der Bereich "Zahnbehandlung" grundsätzlich (noch) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wäre - dem ist nur bedingt so.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Zahnbehandlungen nur nach bestimmten Richtlinien.
Ein Beispiel hierfür:
Wurzelbehandlung:
eine Wurzelbehandlung wird von der GKV nur dann bezahlt, wenn der behandelte Zahn als "erhaltungswürdig" im Sinne komplizierter Kassenrichtlinien eingestuft wird. Das wäre z.B. der Fall, wenn dadurch eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann.
Es gibt hier diverse komplizierte Richtlinien, deren Erläuterung in diesem Zusammenhang sicherlich zu weit führen könnte - näheres dazu könnte Ihnen z.B. Ihr Zahnarzt erklären.
D.h. also im Klartext: die GKV bezahlt eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn es sich um einen "erhaltungswürdigen" Zahn handelt.
Wenn der Zahn im Gegenzug nicht als erhaltungswürdig eingestuft wird, dann bezahlt die GKV hierfür auch keine Wurzelbehandlung, sondern der Zahn muss den Zahn ziehen, wenn es nach der gesetzlichen Kasse geht.
Da ein eigener Zahn immer besser ist als ein Zahnersatz (möge dieser auch noch so gut sein) dürfte es im Patienten-Interesse liegen, den Zahn trotzdem zu retten - und das geht dann eben nur mit einer Wurzelbehandlung, die allerdings als reine Privatleistung in Rechnung gestellt wird.
Hierfür leistet die ARAG aus dem Tarif Z-100 zu 100%!!! Das ist eine sehr gute Leistung - das bedingt aber wie gesagt, dass eine Leistung für die medizinisch notwendige Wurzelbehandlung mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgerechnet werden KANN.
VORSICHT:
Manche Zahnärzte versuchen Ihren Patienten die Wurzelbehandlung schon von vornherein als "reine Privatleistung" zu "verkaufen" - Hintergrund ist der, dass an einer "Kassen-Standardbehandlung" natürlich für den Zahnarzt wesentlich weniger verdient ist als an einer Privatbehandlung, dafür verdient der Zahnarzt wesentlich mehr. In einem solchen Fall, wenn also eine Wurzelbehandlung eigentlich auf Kosten der Kasse hätte durchgeführt werden können, leistet die ARAG NICHT.
Wenn also eine Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse noch abgerechnet werden kann, dann ist diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen (weil laut Bedingungen des Z-100 alle Behandlungen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung stattfinden müssen).
Wenn eine Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt wird, gelten dafür die Grundlagen der GKV, also die Prinzipien "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig". Will heißen, Sie bekommen dann sicherlich keine moderne High-Tech-Behandlung, sondern eine reine Kassen-Standard-Behandlung, deren Erfolgschancen sicherlich geringer sind als bei einer aufwändigeren Wurzelbehandlung.
Zahnärzte können Ihren Patienten hier anbieten, eine hochwertigere Behandlung durchzuführen, wofür dann aber natürlich entsprechende Mehrkosten in Rechnung gestellt werden müssen.
Und hier steht die ARAG (leider) nachhaltig auf dem Standpunkt, dass die Leistung der GKV "ausreichend" ist und somit keine zusätzlich in Rechnung gestellten Mehrkosten von der ARAG übernommen werden.
Andere Versicherer wie z.B. die CSS-Versicherung oder die Signal-Iduna sind hier wesentlich kulanter und erstatten in gewissem Umfang (siehe jeweilige Leistungskataloge) auch entsprechende Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung.
Das ist m.E. schon ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Zahnbehandlungs-Leistung.
Noch zu hochwertigen Kunststofffüllungen:
Hier akzeptiert der Versicherer grundsätzlich eine entsprechende Analogberechnung bis zum 2,3fachen Satz.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
In Ihrem Beitragsvergleich (wie auch auf der Homepage der ARAG) wird für meine Daten ein deutlich niedrigerer Beitrag ausgewiesen als der mir von der ARAG angekündigte Beitrag nach der aktuellen Erhöhung. Wie ist das zu erklären?
@ T. Erhard
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das liegt daran, dass die ARAG die Beiträge zum 01.04.10 erhöht, daher ist auch unser Rechner noch nicht umgestellt. Kunden, die zum 01.03.10 noch abschließen (was noch ein paar Tage möglich ist), zahlen noch einen Monat den alten Beitrag und dann erst den erhöhten, neuen Beitrag. Natürlich wird jeder Antragsteller von uns entsprechend informiert.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Vielen herzlichen Dank für diese wirklich ausführliche Erläuterung.
Leider ist mir das mit der Kunststofffüllung noch nicht ganz klar.
Dies ist mir allerdings für Abschluss der Versicherung der wichtigste Punkt.
Angenommen ich schließe zum 1.05.2010 die Versicherung ab.
Dann gehe ich am 1.06.2010 (innerhalb d er 3 Monatigen Wartezeit) zum Arzt, der bei mir Karies/xyz feststellt und eine hochwertige Kunststofffüllung empfiehlt.
Es gibt dann einen geringen Kassenzuschuss, Selbstbehalt sagen wir mal zwischen 80-120 Euro.
Zahlt diesen Selbstbehalt dann die ARAG, obwohl die GKV beispielsweise 40€ dazugegeben hat oder muss ich diesen weiterhin selbst aufbringen?
Die Zahnbehandlung aufgrund von Karies (und entsprechende Füllungen) sind mir sehr wichtig, da ich recht anfällige Zähne trotz regelmäßigem Putzens dafür habe und diese Kosten abgesichert wissen möchte.
@ Patient
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
Behandlungen, die während der Wartezeit durchgeführt werden, sind per Definition nicht erstattungsfähig. Sollte also während der Wartezeit ein neuer Versicherungsfall eintreten (z.B. neue angeratene Behandlung), dann müsste man schauen, ob die Behandlung nach hinten verschoben werden kann, bis die Wartezeit um ist. Versicherungsfälle, die nach Abschluss der Versicherung eintreten sind grundsätzlich schon versichert, auch wenn diese während der Wartezeit eintreten. Wichtig ist, dass sie nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
B)
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung bei Kunststofffüllungen beträgt beim ARAG Z-100 ganze 100%. Wenn Sie den Abschluss über uns tätigen, erhalten Sie den Waizmann-Leistungskatalog. In diesem ist dann genau erläutert, welche Abrechnungsweise der Versicherer akzeptiert. Das bringt Ihnen höchstmögliche „Erstattungssicherheit“! Bei richtiger Abrechnung (komplett erstattungsfähiger Rechnungsbetrag) übernimmt also die ARAG den kompletten Selbstbehalt.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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