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Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

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Gilt Kostenvoranschlag als angeratene Maßnahme?

(Frage vom 2010-04-08 09:26:45 - diese Frage wurde 4236 mal gelesen)

Ich habe von meinem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für 2 Schienen bekommen. Ob ich diese Behandlung mache oder nicht, ist meine Entscheidung.
Gilt dies bereits als "angeratene Behandlung"? Ich möchte gern den CSS.flexi abschließen.

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(Antwort vom: 2010-04-09 09:49:49 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ja, ein Kostenvoranschlag ist eine angeratene Behandlung.

Es geht also nicht um die Frage, ob Sie eine Behandlung, die ihnen angeraten wurde, auch durchführen lassen wollen oder nicht. Er geht nur darum, ob Ihnen eine Behandlung angeraten wurde.

Da Sie bei einer angeratenen Behandlung einen zahnärztlichen Befundbericht dem Antrag bei der CSS beilegen müssten, raten wir in solchen Fällen von einer Antragstellung ab.

Mit der zwingenden Pflicht zur Vorlage von Zahnbefunden erhöht sich das Ablehnungsrisiko signifikant. Vor allem ist es weder vorhersehbar noch nachprüfbar, ob, wann und warum die CSS einen Antrag nach Vorlage eines Zahnbefundes ablehnt oder annimmt. Das kann auch der beste Makler nicht nachvollziehen oder prognostizieren. Im Gegenteil - ihm werden ja Arztauskünfte aus Gründen des Datenschutzes nicht übermittelt.

Unsere Empfehlung es daher:

Entweder die Behandlung erst komplett durchführen lassen und dann, wenn nichts mehr ansteht, einen Antrag stellen

ODER

einen Tarif wählen, der im Antrag nicht nach angeratenen/geplanten Maßnahmen fragt. Ganz klar gilt aber natürlich auch hier – es besteht kein Versicherungsschutz für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle. Die bereits angeratene Maßnahme und auch sich daraus direkt ergebende Folgeschäden können also auch bei diesen Tarifen natürlich nicht mitversichert werden.
Sollte es sich also z.B. bei den Schienen um so genannte Knirscherschienen handeln, dann wäre natürlich die Schiene ausgeschlossen und auch alle mit dem Knirschen in Zusammenhang stehenden Schäden und Folgeschäden.

Warum sagt denn der Zahnarzt, dass Sie die Schienen benötigen?


Tarife, die im Antrag nicht nach angeratenen/geplanten Maßnahmen fragen sind z.B. ERGO Direkt DentiGent, Signal A, Signal B oder Central prodent.

Führen Sie doch einfach einmal mittels unseres Online-Beitragsrechners eine Berechnung durch. Sie finden dann im Ergebnis die aufgeführten Tarife und können diese miteinander vergleichen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-09-11 18:08:31 )

Hallo Herr Waizmann,

ich habe Zahnarztzusatversicherung, und ich habe vor kurzem eine Implantatversorgung beantragt.
Ich habe von der Versicherung ein Formular bekommen wo eine der Fragen an meinen Zahnarzt ist; Wann er mir zu dieser Behandlung erstes Mal geraten hat?
Eine Woche nach dem der Zahn raus war, hat er mir gesagt, dass ich ein Implantan brauchen werde- das weiss man auch ohne Arzt..., ich habe nichts schriftlich bekommen.

Gilt die Aussage des Arztes als ''GERATEN'' und darf die Versicherung desswegen die Kostenübernahme ablehnen?


(Antwort vom: 2011-09-12 09:04:03 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

a) wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.

b) Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.

Sollten Sie jedoch von Ihrem Vertreter oder Makler keine oder nur unzureichende Hilfe erhalten, dann melden Sie sich bitte erneut!
Danke!




Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)


(Antwort vom: 2011-11-16 18:32:06 )

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige eine Zahnzusatzversicherung bei der CSS abzuschließen. Mir wurde wegen stressbedingten Knirschens vor 2 Jahren eine Schiene verordnet. Die Behandlung wurde laut meinem Zahnarzt auch gleichen Jahr abgeschlossen. Muss ich im Antragsformular angeben,dass ich eine Schiene hatte, obwohl die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde? Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten, wenn ich das im Antrag nicht angebe?

Danke!

(Antwort vom: 2011-11-23 11:13:18 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

tut mir leid, dass ich erst heute antworte, nur die Fragen, die in alte Einträge mit eingetragen werden, gehen schnell mal verloren.

Zu Ihrer Frage:
Im Antrag wird gefragt: Liegt zurzeit eine Erkrankung des Zahnfleisches, des Kiefers bzw. Kiefergelenks oder eine diagnostizierte Zahnfehlstellung vor? Wurden in den letzten 3 Jahren Parodontosebehandlungen oder Versorgungen mit Aufbiss- bzw. Zahnschienen durchgeführt? Wenn so etwas mit „Ja“ zu beantworten ist, wird die CSS einen zahnärztlichen Befundbereicht einfordern. Erfahrungsgemäß ist von so einer Vorgehensweise jedoch abzuraten.

Wenn Sie die Behandlung im Antrag nicht angeben, obwohl danach gefragt wurde, ist das eine Falschangabe, eine Obliegenheitsverletzung. Wenn der Versicherer da drauf kommt, kann er natürlich die Leistung verweigern und den Vertrag kündigen.

Da die Versicherungen bei Ersterstattungen und bei umfangreichen Erstattungen prüfen, ob sie in der Leistungspflicht stehen, ist es auch nicht selten, dass so eine Falschangabe dann erkannt wird.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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