Zahnzusatzversicherungen "200 % sicher" beantragen
Sicherere Erstattung durch das (kostenlose) WaizmannPro Servicepaket.
           


Bewertungen


3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Wir sind ein Makler im Südwesten von Ulm (Donau) große Kompliment das ist mal ein Vergleich der sich lohnt sich näher ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Ergodirekt DentiGent Leistungssicherheit

(Frage vom 2010-07-14 16:27:56 - diese Frage wurde 1800 mal gelesen)

Guten Tag,

der Tarif der Ergodirekt schließt bei Beurteilungen sehr gut ab. Nach Durchsicht der Produktinformationsblätter aber bestätigt sich mir als Laien nicht, dass die versprochene Versorgung auch wirklich geleistet wird.

Bsp. Eine 2. Wurzelbehandlung desselben Zahnes ist keine Kassenleistung mehr. Laut Tarif wird 100 % Erstattung bei Wurzelbehandlungen zugesichert. Aber im Kleingedruckten steht 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Setzt dies eine Leistung der GKV voraus?

Außerdem, wer entscheidet die medizinisch notwendige Versorgung, wenn bereits die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf diesen Tarif begründet?

Ich habe das Gefühl, dass mir als Kunde auf den ersten Blick viel zugesagt wird, aber dann durch die Hintertür auch viel wieder eingeschränkt wird. Die telefonischen Auskünfte der Ergo sind immer so schwammig. Detaillierte Fragen sind kaum möglich, da einem immer versichert wird, dass als Premium Kunde mit bester Erstattung alles ganz einfach übernommen wird, auch wenn es im Kleingedruckten nicht explizit aufgeführt wird.

Für Ihre Auskunft besten Dank, auch für Ihre tolle Seite. Diese wurde mir vom Zahnarzt empfohlen.
(Antwort vom: 2010-07-20 10:45:04 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
der Tarif ERGO Direkt DentiGent leistet grundsätzlich 100% für Zahnerhalt-Maßnahmen - egal ob die GKV etwas leistet oder nicht. (Wobei natürlich stets geprüft wird, ob die GKV eine Vorleistung zu erbringen hat; eine solche Vorleistung ist allerdings nicht zwingende Voraussetzung für eine Leistung.) Voraussetzung für eine Leistung ist stets eine medizinische Notwendigkeit.


B)
Wurzelbehandlung:

Solange ein Zahn als erhaltungswürdig gilt, leistet im Prinzip die GKV für die Maßnahme. Mehrkosten für z.B. den eventuellen Einsatz eines Lasers oder OP-Mikroskops würde der Tarif allerdings nicht übernehmen.

Wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine Wurzelbehandlung vorliegt, auch wenn der Zahn nicht mehr nach Kassenrichtlinie als erhaltungswürdig gilt, würde grundsätzlich auch geleistet werden, da das unter A) Geschriebene gilt.


C)
Für den Begriff der medizinischen Notwendigkeit gibt es keine "pauschale" Definition (denn es gibt ja tausende verschiedener medizinischer Ausgangssituationen, die jeweils einer anderen Therapie bedürfen) - die medizinische Notwendigkeit ist daher immer im Einzelfall ggf. nachvollziehbar vom Zahnarzt eben aus medizinischer Sicht zu begründen.

Hier dennoch mal ein Definitionsvorschlag:

"Die medizinische Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung und ihrer Planung vertretbar ist, die Maßnahme des Zahnarztes als medizinisch notwendig anzusehen. Vertretbar ist eine Heilbehandlung dann, wenn sie in fundierter und nachvollziebarer Weise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet. Davon ist dann auszugehen, wenn eine Behandlungsmethode und Therapie zur Verfügung steht und angewendet wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Zahnersatzbehandlungen sind dann medizinisch notwendig, wenn sie der Wiederherstellung der Kau- und Sprechfunktion dienen.“

Das bedeutet, dass z.B. alles, was aus rein kosmetischen Gründen gemacht wird, nicht medizinisch notwendig ist (z.B. Veneers, damit die Schneidezähne schöner aussehen).



Ich hoffe, das beantwortet Ihre Fragen. Falls nein, bitte unbedingt noch einmal melden!



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen

© 2009 www.hanswaizmann.de | Impressum