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Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Ihre Frage
prinzipiell gibt es kein Gesetz o.Ä., das eine "Doppelversicherung" verbietet. Ganz allgemein wäre das also möglich - das ist sogar im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) explizit geregelt.
Die Versicherungsunternehmen hätten dann "intern" Ausgleichsansprüche gegeneinander.
ABER:
Die Versicherer wollen im Regelfall keine "Doppelversicherung" und schreiben das deshalb meist explizit in die Bedingungen rein.
Hintergrund ist folgender:
Bei z.B. Zahnzusatzversicherungen gibt es für Zahnersatz keine 100 % Erstattung, sondern nur ca. 80 % üblich. Dahinter steckt der Gedanke über letztlich doch 20 % Eigenanteil eine gewisse Kostenkontrolle zu bewahren, was auch einleuchten dürfte - dazu folgendes Beispiel:
Wenn ein Patient einen Zahntarif mit 100% Erstattung hat, dann wird es ihm vermutlich vollkommen egal sein, ob die Behandlung letztlich 1000 Euro oder 10.000 Euro kostet - er zahlt ja nichts selbst.
Wenn der Patient hingegen 20% der Rechnung selbst zahlen muss, weil der Versicherer nur 80% erstattet, wird er sich sehr wohl Gedanken machen, ob er nun 200 Euro oder 2.000 Euro selbst zahlt.
Dadurch soll bewirkt werden, dass die Kosten für einen Tarif nicht aus dem Ruder laufen, so dass die Prämien auch in Zukunft bezahlbar bleiben.
Daher möchten die Versicherer auch vermeiden, dass durch "Doppelversicherung" eben diese 100%-Abdeckung erreicht wird, um nicht die Kalkulationsbasis der einzelnen Tarife zu "verwässern".
Es ist natürlich für die Versicherer schwer "nachprüfbar", ob jemand noch einen weiteren Tarif bei einer anderen Gesellschaft hat - es gibt zwischen den Krankenversicherern ja keine "Vernetzung" oder eine gemeinsame Datenbank o.Ä..
Aber eine dauerhafte Doppelversicherung würde ich dennoch im Regelfall nicht empfehlen. Normalerweise reicht es ja auch aus, wenn man einen guten Versicherer hat, der alle Leistungsbereiche ordentlich abdeckt.
Kurzfristige Überschneidungen beim Tarifwechsel sind aber natürlich schon denkbar.
(Dies ist möglich bei ERGO und ARAG; bei CSS und Barmenia nicht)
Bitte beachten Sie nun auch unsere Spezialinformationen zum Wechsel und unsere Checklisten zu Kinder und Wechsel.
Mit freundlichen Grüßen
Waizmann Onlineberatung
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