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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Das sagt
Luitgard Bouten über hanswaizmann.de:
Sehr geehrter Herr Lova,
vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen!
Mit freundlichen Grüßen,
Lu B. ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
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Zahnreinigung Erstattung bei CSS
ich habe eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Meine Frage ist jetzt, wie ich das Geld wieder erstattet bekomme? soll ich ihnen einfach die Rechnung zu schicken?
Dann hätte ich noch eine Frage, wie oft wird eine Zahnreinigung im Jahr erstattet?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Ihre Frage (Ihre Fragen finden Sie weiter unten):
hier für Sie eine Kurzanleitung über den Ablauf im Schadenfall:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie zu verfahren ist:
1. Handelt es sich um eine "kleinere" Behandlung (bis ca. 150 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht. D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.
Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.
Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.
2. Bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Heilkostenplan (HKP) einreichen. Liegt Ihnen der HKP vor, senden Sie diesen zur Prüfung an die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Höhe der Beteiligung zurück. Diese reichen Sie zusammen mit dem HKP und einer Kopie des Bonusheftes - falls vorhanden - direkt bei der Roland Assistance in Köln ein, welche im Auftrag der CSS die Leistungsabwicklung übernimmt.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Kostenzusage per Post. Erst dann sollten Sie mit der Behandlung beginnen - wenn aus medizinischer Sicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung beim ersten Leistungsfall aufgrund der dann stets erfolgenden Arztrückfragen ca. 6-8 Wochen dauern kann.
Mit dieser Mail erhalten Sie zusätzlich unsere ausführliche Service-Info - darin ist genau erklärt, wie allgemein in Leistungsfällen vorzugehen ist. Bitte einmal genau durchlesen, dann sind Sie für alle künftigen Fälle bestens informiert und wissen stets genau was zu tun ist und wie alles abläuft.
Was die Häufigkeit der PZR-Maßnahme angeht ist zu sagen, dass diese grundsätzlich analog der halbjährlichen Vorsorge gemacht werden sollte. Also 1-2mal im Jahr.
In Ausnahmefällen kann auch ohne Probleme bis zu 4mal gemacht werden. Allerdings kann es hier sein, dass der Versicherer nachfragt, wieso man die PZR so oft durchführen läßt, was der Zahnarzt dann begründen muss.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Waizmann Onlineberatung
Sie schreiben folgendes:
"Was die Häufigkeit der PZR-Maßnahme angeht ist zu sagen, dass diese grundsätzlich analog der halbjährlichen Vorsorge gemacht werden sollte. Also 1-2mal im Jahr.
In Ausnahmefällen kann auch ohne Probleme bis zu 4mal gemacht werden. Allerdings kann es hier sein, dass der Versicherer nachfragt, wieso man die PZR so oft durchführen läßt, was der Zahnarzt dann begründen muss."
Man bekommt doch Kosten bis 160€ jährlich für eine PZR erstattet. Darf man diese Summe nur in 2 Sitzungen erzielen oder kann man auch beispielsweise 3x je 50€ gehen? In der Endsumme doch der gleiche Betrag......und sogar noch besser für die Zähne
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