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Signal A Brille wie oft ohne Verschlechterung
ich habe soeben einen Antrag für die Signal A ausgefüllt, werde nun aber unsicher.
In Ihrer Tabelle steht, dass bis zu 165,-€ "pro Versicherungsjahr" für neue Sehhilfen gezahlt werden. Woanders lese ich "alle drei Jahre", und dann auch nur, wenn sich die Dioptrienzahl um mindestens 0,5 verschlechtert hat.
Was stimmt denn jetzt?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort auf Ihre Frage (Ihre Fragen finden Sie weiter unten):
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen.
Beides stimmt.
Kurzfassung:
Bei der ersten Einreichung dürfen Sie bis zu 165,00 € im Jahr in Anspruch nehmen, dann alle 3 Jahre wieder ausser, es gibt eine
Dioptrinänderung auf einem Auge..
Hier die ausführliche Information:
private Brillen/Sehhilfenleistungen gab es früher regelmäßig nur nach Vorleistung der Kasse, welche ohnehin schon immer sehr gering war und die nunmehr, seit 2004 fast ganz weggefallen ist.
Private Sehhilfenleistungen gibt es daher generell, ab 2004 sogar ohne Kassenvorleistung. Erstattung von Sehhilfen erfolgt bei dem Tarif GE der Signal-Iduna zu 100 % bis max. 165 EUR wie folgt:
Aus Tarif GE: Insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung (Anm. des Verfassers je Erstattungsfall, d.h. unter Umständen sogar mehrmals. Die Erstattung ist auf das Kalenderjahr bezogen).
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
3. Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR. Wer hierbei z.B. am 1.7.2004 begonnen hat für den ist das erste Kalenderjahr am 31.12.2004 vorbei, wer da am 1.12.2004 dann eine Brille ohne Dioptrinänderung bekommt u. zur Erstattung an Signal gibt, hat erneut für Erstattung ohne Dioptrinänderung ab 1.1.2007 Anspruch.
Brillenleistungen beziehen sich zuerst mal auf das Kalenderjahr! Dann könnte man sogar dann, wenn z.B. im Januar eine Brille für 180 Euro mit 0,5 Dioptrinänderung bezogen wurde bis 165 EUR für diesen Erstattungsfall bekommen und falls z.B. (natürlich eher selten) im selben Kalenderjahr erneut eine Dioptrinänderung z.B. am 1.12. desselben Jahres festgestellt würde und erneut eine Brille bzw. Sehhilfe abgerechnet
wird, auch auf diese Rechnung erneut 100 % des Betrages bis max. 165 EUR bekommen, weil das ein erneuter separater Erstattungsfall ist.
Noch eine Bemerkung zum Nachweis der geänderten Sehschärfenänderung um mindesten 0,5 Dioptrin:
Es benötigt lediglich einen Änderungsnachweis vom Optiker. Es genügt wenn Ihr Optiker eine Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrin besser oder schlechter gegenüber dem letzten Bezug einer Sehhilfe bestätigt. Nach unserer persönlichen Auffassung, können sich beim Optiker gemessene Dioptrinwerte je nach Tagesform ohne weiteres um 0,5 Dioptrin unterscheiden.
Das wird Ihnen der Optiker gerne bestätigen, wenn Sie im das Erfordernis erklärt haben. Der will Ihnen ja gerne eine Brille oder Kontaktlinsen verkaufen. Sie müssen es nur entsprechend erklären, dass Erstattung jährlich gegeben ist, wenn die o.a. Änderung bestätigt wird. Auch Sehstärkenverbesserung zählt, von z.B. 2,0 auf 1,5 Dioptrin. Es wird auch für Kontaktlinsen geleistet.
Wir haben auch geklärt, wie das Leistungsverhalten für sog. Monatskontaktlinsen bzw. auch für Tageskontaktlinsen ist.
Die Leistung für Sehhilfen aus dem Tarif GE, bezieht sich ja auf das Kalenderjahr und beträgt hier
165 EUR max. pro Kalenderjahr. Weist jemand eine 0,5 Dioptrinänderung nach und bezieht dann sog. Monatskontaktlinsen z.B. für 15 Euro das Stück jeden Monat, werden alle 12 während eines Kalenderjahres bezogenen Monatskontaktlinsen als erstattungsfähig angesehen und daher bis zum Höchstbetrag von 165 EUR im Kalenderjahr erstattet.
Wenn 12 Linsen also im Kalenderjahr bezogen wurden, pro Stück für 15 Euro, verbliebe also eine Eigenanteil von insgesamt nur 15 EUR (Rechengang: Gesamtrechnung 12 x 15 EUR = 180 EUR minus max. Erstattung aus GE 165 EUR = 15 EUR).
Mit freundlichen Grüßen
Waizmann Onlineberatung
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