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Vergleich Arag Z50/90 und Debeka Z50

(Frage vom 2010-07-28 07:49:35 - diese Frage wurde 7201 mal gelesen)

Die beiden Versicherungen bieten ja beide 50% Erstattung an. Die Arag wohl auch noch Zahnbehandlungen und Prophylaxe. Gibt es sonst gravierende Unterschiede, die für oder gegen eine der beiden Versicherungen sprechen?
PS Teurere Versicherungen kommen für mich zur Zeit nicht in Frage.
Sandra

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(Antwort vom: 2010-07-28 10:04:17 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
gleich ein Wort hierzu: „Teurere Versicherungen kommen für mich zur Zeit nicht in Frage.“

die Sache ist im Prinzip ganz einfach: wer wenig für seine Zahnzusatzversicherung bezahlt, wird auch nur wenig Leistung bekommen.

Der absolute Preis ist bei einer Zahnzusatzversicherung m.E. nicht unbedingt ein Argument für oder gegen einen Tarif, sondern man muss schon immer das Preis-Leistungsverhältnis betrachten.

So haben wir z.B. feststellen können, dass ein großer Anteil der einzureichenden Rechnungen den Bereich Zahnbehandlung betrifft. Wenn ich hier immer wieder mal eine Rechnung einreichen kann und zusätzlich z.B. noch die gesamte professionelle Zahnreinigung, die man ja ein-, zweimal im Jahr machen lassen soll, erstattet bekomme, dann „rechnet“ sich das Ganze mehr, als wenn ich wenig bezahle, fast nie Rechnungen einreichen kann und bei Zahnersatz dann ggf. die Hälfte (und das sind schnell tausende von EURO) noch selbst leisten muss. Zudem ja die Tarife, die umfangreich für Zahnbehandlung leisten, häufig auch umfangreich für Zahnersatz (also 80, 90 oder sogar 100%) leisten. Beispiele für leistungsstarke Tarife sind hier: Württembergische PrivatPlus, CSS ZahnarztPlus, ARAG Dental Pro Z-100 oder ERGO Direkt DentiGent.

In unseren detaillierten Tarifbeschreibungen im Ergebnis des Online-Beitragsrechners auf www.hanswaizmann.de können Sie genau nachlesen, welche Leistungen welcher Tarif erbringt.

Ich möchte Sie hier gerne auch noch auf www.waizmanntabelle.de verweisen. Dort haben wir umfangreich dargestellt, welche Durchschnittserstattungen die einzelnen Tarife in den ersten Versicherungsjahren bieten.

Noch ein Zitat:

"Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch viel schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.

Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht vollständig erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten!

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."

(John Ruskin, engl. Sozialforscher 1819 - 1900)


B)
Zum Tarif DEBEKA ZE 50 (z.T. mit Vergleichen zum CSS ZahnarztPlus):

Dieser Tarif leistet 50% für Zahnersatz, u.a. auch für Implantate und Inlays - das ist eine ganz anständige Leistung. Tarife, die weniger als 50% leisten, sollte man unserer Ansicht nach auch gar nicht in Betracht ziehen.

Besser sind natürlich Tarife wie z.B. CSS ZahnarztPlus, ARAG Z-100 oder Barmenia ZGPlus, die 80 bis 90% inkl. Vorleistung der GKV erstatten - denn dann ist es egal, wie viel die gesetzliche Krankenkasse leistet --> egal, ob die GKV 30%, 10% oder gar nichts zahlt, Sie erhalten dann immer die 80 bis 90% Erstattung.

Bei der Debeka kommt jeweils noch die Kassenerstattung dazu, so dass Sie natürlich auch über 50% Gesamterstattung kommen - problematisch aber sind Behandlungen, wo die GKV nur ganz wenig oder sogar gar nichts erstattet.

Für Inlays beispielsweise erstattet die GKV lediglich den Zuschuss für eine Amalgam-Füllung, das sind etwa 30 Euro. Ein hochwertiges Keramikinlay kostet aber ca. 400 Euro (ich habe selbst sogar mal ein besonders aufwändiges für über 800 Euro bekommen). Da sind natürlich dann 80 bis 90% Erstattung eine andere Hausnummer als nur 50% plus die magere Kassenleistung von 30 Euro.

Beispiel, Keramik-Inlay 500 Euro - Kasse leistet 30 Euro

--> CSS ZahnarztPlus leistet 90% inkl. Kassenvorleistung (bei vollem Bonusanspruch) = 90% von 500 Euro = 450 Euro --> davon gehen 30 Euro Kassenerstattung weg, d.h. CSS leistet effektiv 420 Euro für das Inlay.

--> Debeka leistet 50% der Gesamtkosten = 50% von 500 Euro = 250 Euro --> CSS erstattet hier z.B. 170 Euro mehr.


Auch bei anderen sehr hochwertigen Versorgungen, wo die gesetzliche Kasse nur sehr wenig dazubezahlt, macht sich dieser Effekt dann natürlich entsprechend bemerkbar.

Positiv beim Tarif der Debeka ist hervorzuheben, dass neben Zahnersatz auch Leistungen für Kunststofffüllungen erbracht werden, die ja im Normalfall in den Bereich "Zahnbehandlung" zählen.

Für Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung oder Individualprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) gibt es jedoch keine Leistung.


C)
ARAG - Z50/90 - früher 283:


Der ARAG 283 ist prinzipiell kein schlechter Tarif.

Die ARAG hat den "alten" 283 zudem vor einiger Zeit weiterentwickelt und bietet zusätzlich auch noch den noch hochwertigeren Tarif Z-100 an, den sie ja auch auf unserer Homepage finden.


Im Detail ein Vergleich mit Signal B, der ggf. eine bessere Variante darstellt:

1. Zahnersatz-Leistung:

ARAG leistet prinzipiell 50%, wo die Kassenleistung noch nicht eingerechnet ist, d.h. die kommt dann noch dazu. Damit kommt man bei hochwertigem Zahnersatz wie z.B. Inlays oder Implantate auf Gesamtleistungen von ca. 60 bis 70%.

Signal B leistet ohne Kassenvorleistung 60% (im Rahmen der Begrenzungen), wo ebenfalls die Kassenleistung noch dazu kommt. Damit kommt man bei Signal mit Kassenleistung für hochwertigen Zahnersatz auf ca. 65 bis 75% Gesamtleistung.

Signal ist allerdings teilweise langfristig im maximal erstattungsfähigen Höchstbetrag begrenzt.

Der GE ist nur anfänglich begrenzt und leistet nach 4 Jahren die 20% in unbegrenzter Höhe.

Der Z 50-3 hingegen leistet 50% aller verbliebener Restkosten (nach Vorleistung GE u. GKV), allerdings pro Kalenderjahr auf bis zu 1280 Euro Leistung begrenzt.

Damit deckt man (nach Ablauf Begrenzung im GE) zusammen mit der Vorleistung der GKV dann ca. 4000 bis 5000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr ganz ordentlich ab - m.E. reicht diese Begrenzung aus. Wenn wirklich mal noch umfassendere Behandlungen notwendig sind, könnte man die ggf. auch ans Jahresende legen und einen Teil dann im neuen Jahr durchführen lassen, so dass man die Begrenzungen doppelt ausschöpfen kann.

Beispiel: Zahnersatz-Rechnung 4000 Euro, gesetzliche Krankenkasse leistet Festzuschuss 800 Euro.

Rechnungsbetrag 4000 Euro
- GE (20%) 800 Euro
- Kassenleistung 800 Euro
----------------------------------------------------------------
Restkosten 2400 Euro
- Z 50-3 (Hälfte) 1200 Euro
----------------------------------------------------------------
Eigenanteil 1200 Euro

In diesem Beispiel kommen Sie auf eine Gesamtleistung Signal B inkl. GKV i.H. von 70%.


ARAG 283 hätte wie folgt erstattet:

Rechnungsbetrag 4000 Euro
- 283 (50%) 2000 Euro
- Kassenleistung 800 Euro
-----------------------------------------------------------------
Eigenanteil 1200 Euro

In diesem Beispiel kommt man mit 283 zufällig ebenfalls auf eine Gesamtleistung i.H. von 70%.


2. Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung:

Beide Tarife leisten hier generell 50% (Signal aus Z 50-3).

Die ARAG leistet für Zahnbehandlungen wie z.B. hochwertige Wurzelbehandlung oder Parodontalbehandlung o.Ä. leider nur in solchen Fällen, wo eine medizinisch notwendige Behandlung gar nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Falls der Zahnarzt eine Behandlung grundsätzlich noch über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann, leistet die ARAG NICHT für evtl. zusätzlich in Rechnung gestellte Mehrkosten.

In der Praxis bietet eigentlich fast jeder Zahnarzt eine hochwertigere Behandlung an und rechnet dann entsprechende Mehrkosten zusätzlich zur Kassenleistung ab. Diese Mehrkosten sind in gewissem Umfang bei Signal erstattungsfähig (bei ARAG nicht).


3. Kieferorthopädie:

Beide leisten grundsätzlich 50% - ARAG leistet aber auch bei der Kieferorthopädie nur dann für eine Behandlung, wenn die GKV gar keine Leistung mehr vorsieht.

Für Mehrkosten, die zusätzlich zu einer Kassenbehandlung abgerechnet werden, sieht die ARAG keine Leistungen vor (Signal schon).



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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