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3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Vielen Dank Herr Waizmann,
hat alles bestens funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Volker Schn. ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
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DKV Victoria (DB85+DBE) ohne DBE
ich kämpfe mich gerade durch den Zusatzversicherungsdschungel und versuche für mich den optimalen Tarif zu finden. Dabei möchte ich meine (oft lebenslange ) Belastung dadurch nicht aus den Augen verlieren und mehr Richtung Versicherung tendieren, die hohe nicht oft auftretende Kosten abdeckt. Hierbei ist mir Ihre geteste DKV Victoria Versicherung aufgefallen, da Sie gut getestet ist und im unteren Preissegment trotzdem eine Altersrückstellung beinhaltet. Der getestete Tarif setzt sich aus den Paketen DB85 und DBE zusammen. Der Zusatz deckt für mich "brauchbar" die PZR und Wurzelbehandlung ab. Eine PZR kann man noch so bezahlen und ist ja selbstbestimmt durchführbar. Die Kosten einer Wurzelbehandlung belaufen sich laut Internet auf ca. 150-450€ diese sollte auch nicht jedes Jahr auftreten und teile davon werden unter Umständen durch die GKV abgedeckt. Jetzt stell ich mir die Frage, ob sich für mich die Option DBE wirklich lohnt, da sie immerhin ein Drittel der monatlichen Belastung ausmacht? Der reine DB85 Tarif ist bei Ihnen leider nicht gelistet. Gibt es weitere entscheidende Vorteile die die Option DBE abdeckt und die ich mir vielleicht als nicht Zahnmediziner gar nicht erklären kann? Was ist zB mit einer Zahnverblendung, wenn sich ein Zahn nach einer Wurzelbehandlung verfärbt. Deckt dies dann wieder der Tarif DB85 ab?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einen Tip dazu geben könnten.
Vielen Dank
MfG
R.Wismann
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das wird jetzt etwas viel Text, aber in Ihrer Anfrage verstecken sich viele kleine Fragen:
A) Altersrückstellungen– was ist das, wozu sind sie da, ist das sinnvoll?
Statistisch gesehen sind jüngere Menschen sicherlich gesünder als Ältere. Daher steigt mit dem Alter des Menschen in aller Regel auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Folge wären unter Umständen stark ansteigende Prämien, je älter man wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken haben die Versicherer in der Krankenversicherung sog. „Altersrückstellungen“ eingeführt. D.h. zusätzlich zum reinen Risikobeitrag zahlt man schon in jungen Jahren einen kleinen Zusatzbeitrag, der dann vom Versicherer fürs Alter in einem Topf angespart wird.
Diese Altersrückstellungen werden allerdings nicht jeder versicherten Person individuell zugeordnet, sondern in einem großen „Topf“ vereint. Die Folge: man kann sich die Altersrückstellung bei Kündigung nicht auszahlen lassen oder diese „mitnehmen“.
Also profitiert man von der Altersrückstellung im Endeffekt nur dann, wenn man den Vertrag auch möglichst lange „bis ins hohe Alter“ behält. Wer früher aussteigt, hat auf gut Deutsch gesagt Pech gehabt.
Diese Vorgehensweise macht prinzipiell in der privaten Vollversicherung schon Sinn, denn in aller Regel sind die Einkünfte im Alter geringer, so dass man einen steigenden Beitrag dann u.U. nicht mehr so leicht tragen kann – daher ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn in der privaten Vollversicherung zum Schutz der Versicherten Altersrückstellungen angespart werden.
Die Prämien im Zusatzbereich hingegen sind aber nicht so hoch wie in der Vollversicherung, so dass man sagen müsste, dass der Versicherer hier seine Kunden „schützen“ muss – meist geht es beim Beitrag ja nicht um hunderte von Euro, sondern um Beträge zwischen ca. 20 und 60 Euro (je nach Sparte).
Die Frage, die sich also stellt: was ist für den Kunden im Segment „Zusatzversicherung“ vorteilhafter – Prämien mit Altersrückstellungen oder ohne?
1. Altersrückstellungen sind ein vom Versicherer verordnetes „Zwangssparen“ – wenn Prämien ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden, steht es jedem Versicherten frei, selbst einen gewissen zusätzlichen Beitrag auf einen Sparplan o.Ä. zu leisten, um die Beitragserhöhungen im Alter abzufangen – diese stehen ja bereits bei Vertragsabschluss fest, so dass die Höhe gut kalkuliert werden könnte.
2. Wer jung ist, profitiert von einer sehr günstigen Prämie – das Einkommen ist in jungen Jahren meist niedriger, Ausgaben oftmals höher (Kinderwunsch, Eigenheim, etc.) als im Alter. Wenn die Kinder aus dem Haus sind und das Haus abbezahlt ist, lassen sich i.d.R. auch etwas höhere Tarifbeiträge einer Krankenzusatzversicherung gut verkraften.
3. Wer weiß schon beim Abschluss in jungen Jahren, ob er den Vertrag überhaupt die nächsten 5, 10, 20 oder 30 Jahre behält? Das können wohl die wenigsten vorauskalkulieren, denn: wer weiß, ob er nicht in ein paar Jahren in ein besseres Konkurrenz-Angebot wechseln möchte? Wer weiß, ob er sich nicht in einigen Jahren voll privat versichern kann / will? Wer weiß, ob er sich den Zusatztarif in 10 Jahren finanziell überhaupt noch leisten kann? In all diesen Fällen wäre ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Tarif mit dem Verlust der Altersrückstellungen verbunden.
Ein Tarif, der ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist, stellt somit unseres Erachtens keinen Nachteil dar.
Wir haben das gegenübergestellt und festgestellt, dass sich die Altersrückstellung oftmals erst nach 10 oder 20 Jahren rechnet, oftmals sogar erst noch später.
Zusätzlich besteht prinzipiell in jedem Tarif das Risiko "allgemeiner Beitragsanpassungen", egal ob dieser Tarif mit Altersrückstellungen kalkuliert ist oder ohne.
Die einzelnen Versicherungsunternehmen können Ihre Tarife und die zugehörigen Prämien immer nur auf der Basis von Daten kalkulieren, die zum Zeitpunkt der Auflegung aktuell waren. In die Tarifkalkulation einbezogen werden z.B. allgemein zugängliche Statistiken, internes Datenmaterial aus eigenen Vorgängertarifen (falls vorhanden), derzeitige Kostensituation im Gesundheitswesen, zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etc..
Auf Basis dieser Daten versuchen die Versicherer eine Prognose für die Zukunft aufzustellen, und kalkulieren entsprechend Ihre Versicherungsprämien.
Wenn sich nun diese zugrunde liegenden Rahmendaten ändern, z.B. weil der Gesetzgeber die Zahnersatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kürzt, oder weil sich die allgemeinen Preise für medizinisch-technische Anlagen erhöht haben, dann wird sich das auch auf die ursprünglichen Kalkulationen des Versicherers auswirken und die tarifliche Prämie muss nachträglich angepasst werden.
Diese "Unsicherheit" über allgemeine Beitragsanpassungen besteht generell bei jedem Zusatztarif. Kein Versicherer kann Ihnen hier eine langfristige "Garantie" geben, dass seine Prognosen auch so eintreten werden und die Beiträge stabil bleiben.
Allerdings dürfen Sie schon davon ausgehen, dass diese Kalkulationen "Hand und Fuß" haben, denn hier liegen zahlreiche gesetzliche Vorgaben zugrunde. Kein Versicherer kann nach Lust und Laune seine Tarife kalkulieren und Prämien festsetzen, wie es ihm beliebt, sondern hier müssen diverse Spielregeln beachtet werden. Dass diese Spielregeln eingehalten werden, wird sowohl intern von einem sog. "Aktuar" als auch extern von einem unabhängigen "Treuhänder" überwacht.
B) PZR-Effekt:
Wenn man alljährlich eine professionelle Zahnreinigung prophylaktisch durchführen lässt, vielleicht sogar zwei mal im Jahr, ist es schon sinnvoll, einen Tarif zu wählen, der diese Kosten, oder zumindest einen Großteil dieser Kosten übernimmt, da dies ja dann wiederum einen „beitragsmindernden“ Effekt hat. Der DBE leistet hier: Erstattung für zwei PZRs je Kalenderjahr, jeweils max. 75.- EURO, (werden sie von einem goDentis Partnerzahnarzt durchgeführt, erhöht sich der Höchstbetrag auf jeweils max. 100.- EURO.)
C) Wurzelbehandlungen:
Die Leistung bei Wurzelbehandlung beträgt zwar beim DBE grundsätzlich 100% ist aber insofern eingeschränkt, dass nur Maßnahmen erstattet werden, die nicht GKV-erstattungsfähig sind.
D) Verblendungen im Seitenzahnbereich:
Keramische Verblendungen sind beim DKV / Victoria bis einschließlich 6er Zahn erstattungsfähig, medizinische Notwendigkeit natürlich vorausgesetzt.
E) Zahnbehandlung – warum eine wichtige Leistung?
Es hat sich gezeigt, dass ein großer Anteil (ca. 50%) der zu einreichenden Rechnungen tatsächlich den Bereich „Zahnbehandlung“ betreffen
Zum Bereich Zahnbehandlung gehören folgende Leistungen die man ganz oder großteils selber zahlen muss, wenn dafür keine Leistungen im Tarif enthalten sind: Leistungen für Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung, auch hochwertigere Kunststoff-Mehrschicht-Füllungen, gibt es nur, wenn die Mehrkosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Auch kommt es immer häufiger vor, dass aufwändigere Wurzelbehandlungen, Parodontose / Parodontitis-Behandlung oder auch
Kieferorthopädie nicht mehr mit der Kasse vom Zahnarzt abgerechnet werden (können).
Viele glauben auch, dass Zahnbehandlungsleistungen, von der gesetzliche Krankenversicherung zu 100 % bezahlt, also voll abgedeckt sind. Das stimmt aber schon lange nicht mehr. Leistungen wurden in den letzten Jahren eingeschränkt und werden gar nicht mehr oder nur noch in „Härtefällen“ erstattet.
Hier einige Beispiele dafür, welche Zahnbehandlungsleistungen es gibt, welche ein GKV-Versicherter zu 100 % oder zum (Groß-) Teil aus eigener Tasche zahlen muss.
1. professionelle Zahnreinigung: kostet pro Sitzung ca. 60 - 120 €, die
normalerweise gar nicht von der Kasse erstattet werden (2 mal jährlich empfohlen)
2. Kunststoff-Mehrschicht-Füllungen: die GKV erstattet lediglich den Betrag, der für eine einfache Amalgam-Füllung anfallen würde (ca. 30 €); eine hochwertige Kunststofffüllung kostet allerdings ca. 100 bis 150 €. Die Mehrkosten sind hier voll privat zu zahlen.
3. Wurzelbehandlung: wird für einen normalen erhaltungswürdigen Zahn nur einmalig von der GKV übernommen. Sofern dies scheitert, der Zahn aber durch erneute Wurzelbehandlung dennoch zu retten wäre, übernimmt die GKV die Kosten dieser Behandlung (ca. 500 Euro) nicht mehr. Wenn ein Zahn als "nicht erhaltungswürdig" vom Zahnarzt eingestuft wird, dann leistet die GKV überhaupt nicht für eine Wurzelbehandlung.
4. Parodontitis ist zahnmedizinisch, ab einer sog. „Taschentiefe“ von 2 mm bereits behandlungsbedürftig. Die GKV erstattet eine Parodontitisbehandlung allerdings erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm. Die Kosten dafür können rasch um ca. 400 € pro Zahn liegen.
5. Kieferorthopädie: bei Kindern wird eine KFO-Behandlung nur bei einer sog. KIG-Einstufung von 3-5 erstattet (mittlere bis schwere Fehlstellung).
Sofern eine Einstufung in die Gruppen 1-2 (leichte Fehlstellung) erfolgt, müssen Sie die KFO-Behandlung komplett privat bezahlen (auch wenn der Kieferorthopäde dringend rät, die Fehlstellung behandeln zu lassen). Im Grad 1 leisten auch private Versicherer nicht für eine Korrektur, weil eine solche nur aus ästhetischen Gründen empfohlen wird - bei Grad 2 allerdings liegt i.d.R. zusätzlich eine medizinische Indikation vor. Aber auch, wenn eine Einstufung in 3-5 erfolgt, können nicht unerhebliche Mehrkosten bei der Behandlung entstehen, die nicht von der GKV übernommen werden. Bei Erwachsenen werden kieferorthopädische Maßnahmen generell nicht übernommen (Kosten einer KFO-Behandlung ca. 3.000 bis 6. 000 €).
Zusätzlich können auch dann, wenn die Kasse z.B. für eine Wurzel- oder
Parodontose/Parodontitis-Behandlung leistet, trotzdem nicht unerhebliche privat zu tragende Mehrkosten entstehen. (Für diese Mehrkosten leisten allerdings viele Tarif nicht, hier muss man ganz genau schauen.)
Wir halten es für enorm wichtig, dass eine gute Zahnzusatz-Versicherung auch für „reine Zahnbehandlungen“ ausreichend viel (mindestens 50%) leistet, am besten natürlich auch dann, wenn die Kasse die Behandlung prinzipiell noch bezahlt.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
