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Janitos Dental Plus - Frage zu "Privat-Zahnarzt"

(Frage vom 2010-11-09 20:07:30 - diese Frage wurde 988 mal gelesen)

Hallo,

mir ist der Punkt "Privat-Zahnarzt" im Janitos Dental Plus Tarif noch nicht ganz klar: "Werden jedoch für die gewählte Versorgung grundsätzlich zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, ist der Erstattungsbetrag auf 50 % der tariflichen Leistungen begrenzt."

Beispiel meiner letzen, privat gezahlten, Wurzelbehandlung:

Mein Hauszahnarzt hätte eine Standard-Wurzelbehandlung vorgenommen und Zusatzleistungen (z.B. andere Wurzelkanalfüllung) privat abgerechnet.

Ich bin dann zu einem Wurzelspezalisten gegangen, der über zusätzliche Mittel (z.B. Mikroskop) verfügt, der aber die komplette Behandlung an mich abgerechnet hat und keine Anteile an die Kasse (obwohl er auch als kassen-zugelassener Zahnarzt tätig ist).

Meine erste Frage: Zählt diese Behandlung dann als komplette Privatbehandlung ohne Inanspruchnahme von Kassenleistungen, bei denen Janitos nur 50% zahlen würde?

Mein zweite Frage: hätte ich die Behandlung durch meinen Haus-ZA durchführen lassen, hätte die Janitos dann den "Aufpreis" für nicht-Kassenleistungen gezahlt? Habe gelesen bezügl. Zahnbehandlung, dass wenn ein Anspruch durch die Kasse besteht und es Mehrkosten entstehen, die die Kasse nicht übernimmt, dass Janitos dann diese Mehrkosten nicht erstattet.

Vielen Dank & Gruß,
Ronald Raschke


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(Antwort vom: 2010-11-10 10:16:55 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Diese Frage fand ich heute schon einmal in einem Forumseintrag. Ich trage die Antwort aber für interessierte Leiser einfach hier auch noch ein:

Hier handelt es sich um eine Wurzelbehandlung, die man – nehm ich jetzt mal an – zwar schon als medizinisch notwendig bezeichnen kann, die aber (noch) nicht zu den Behandlungen gehört, die die Kasse übernimmt.

Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung für Wurzelbehandlungen und –spitzenresektionen beträgt beim Janitos DentalPlus 100%. ABER: Sofern die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, werden Aufwendungen (wie z.B. Mehrkosten) NICHT erstattet.
Ist die Behandlung aber eben medizinisch notwendig, jedoch (noch) keine Kassenleistung, dann werden 100% der erstattungsfähigen Maßnahmen ersetzt.

Die Frage bei Wurzelbehandlungen ist also die:
Handelt es sich um eine Behandlung, die laut GKV eine Kassenleistung ist oder nicht. Wenn ja, dann leistet der Tarif Janitos DentalPlus nicht, wenn nein, dann ist die Frage noch zu klären, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist und wenn ja, dann leistet der Tarif.

Noch zu Ihrem Fall speziell: Sie waren ja bei einem Wurzelspezialisten der als Kassenarzt tätig ist, der also, sofern eine Kassenleistung möglich gewesen wäre, diese auch abrechnen hätte können. Privat-Zahnarzt bedeutet, dass der Arzt keine Kassenleistung abrechnen kann.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2010-11-10 14:43:50 )

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort und sorry für den Doppel-Post (war nicht sicher ob meine Frage im anderen Posting untergehen wird).

Der Punkt Kassenleistung oder nicht macht mir immer noch Kopfschmerzen.

Mein konkreter Fall: die Wurzelbehandlung war medizinisch notwendig, es war eine Erstebehandlung an diesem Zahn und die Kasse hätte eine Standard-Wurzelbehandlung voll gezahlt. Mein Haus-ZA hätte dazu noch Mehrleistungen erbracht (z.B. andere Füllung), die er privat an mich abgerechnet hätte. Diese Mehrkosten würde die Janitos nicht übernehmen, soweit habe ich das verstanden. Aber: ich habe mich entschieden, die gesamte Behandlung von einem (kassenzugelassenen) Spezialisten vornehmen zu lassen. Dieser hat dann allerdings die komplette Rechnung, also inkl. der Positionen die die GKV gezahlt hätte (z.B. Betäubung), an mich privat gestellt. D.h. er HÄTTE anteilige Leistungen an die Kasse abrechnen können, hat er aber nicht getan. Nun bin ich nicht sicher, ob dann die Janitos daher kommt und die 100% Erstattung verweigert mit dem Hinweis, dass die GKV ja durchaus einige der Positionen gezahlt hätte. Und selbst wenn der ZA die "Standard-Positionen" an die GKV abgerechnet hätte, dann wären wir wieder bei den Mehrkosten, die Janitos nicht erstattet, und drehen uns damit im Kreis.

Eindeutig ist die Lage wohl nur, wenn es sich z.B. um eine zweite Wurzelbehandlung handeln würde. Wie ist es aber in meinem Fall ?

Viele Grüße,
Ronald Raschke

(Antwort vom: 2010-11-12 09:49:09 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

sie hätten beim Janitos DentalPlus die Möglichkeit, zu überlegen, ob Sie einen Privatzahnarzt aufsuchen oder nicht. Es können bei diesem Tarif also Zahnarzt und Patient entscheiden, ob Sie die Erstattungen der Kasse in Anspruch nehmen oder ob Sie privat abrechnen und dann der Patient auf 50% Erstattung kommt.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2010-11-12 15:38:25 )

Hallo,

dann stellt sich die Frage nach dem Sinn bzw. der Korrektheit der Angabe "100% Erstattung" für Zahnbehandlung.

Denn
a) wenn ich die Erstattung der GKV für die "Standardleistungen" in Anspruch nehme, zahlt die Janitos den "Mehrpreis" für extra Leistungen gar nicht.
b) wenn ich zum Spezialisten gehe, der eine nicht-kassentaugliche Rechnung erstellt, zahlt die Janitos nur 50% vom Gesamtpreis.

Daraus leite ich ab, dass die von mir gesuchte ZZV am Besten auch die "Mehrkosten" bzw. 100% an einer Privatrechnung erstattet.

Leider habe ich keine Möglichkeit gefunden, in der Liste der ZZVs auf diese herunterzufiltern.

Mit freundlichen Grüßen,
Ronald Raschke

(Antwort vom: 2010-11-15 09:46:05 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

wenn Sie über unseren Online-Beitragsrechner eine Berechnung durchführen, erhalten Sie ja im Ergebnis eine ganze Liste von Tarifen. Wenn Sie dort auf einen Tarif klicken (z.B. Janitos), dann erhalten Sie eine Kurz-Zusammenfassung. Dort finden Sie dann einen Link, der heißt: „Detaillierte Tarifbeschreibung lesen“. Da finden Sie dann zuerst auch noch mal eine Zusammenfassung. Wenn Sie dann nach unten scrollen, finden Sie die detaillierte Beschreibung. Diese ist aufgeteilt in die Bereichen „Übersicht Prozentuale Erstattung“, dann „Leistung für Inlays, Implantate, Keramikverblendungen“ und dann „Leistung für Zahnbehandlung & Kieferorthopädie“. Hier können Sie dann sehen, ob für Wurzel- oder Parodontalbehandlungen auch innerhalb / außerhalb der Kassenrichtlinien gezahlt wird. Wenn also eine Wurzelbehandlung innerhalb der Kassenrichtlinien steht, dann können Sie dort genau sehen, ob dann trotzdem (z.B. für Mehrkosten) geleistet wird.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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